Kurz erklärt

Wartezeit bei Versicherungen

Wiki auf Tastatur

Wartezeit bei Versicherungen: Bedeutung

Bei einigen Versicherungsarten stoßen Versicherungsnehmer auf einen Begriff, der für Verwirrung sorgen kann: die sogenannte „Wartezeit“. Nachfolgend finden Sie eine Begriffserklärung sowie Beispiele für Versicherungen mit und ohne Wartezeit. Prinzipiell kann der Versicherungsschutz mit dem Vertragsabschluss oder zu einem vereinbarten Termin wie zum Beispiel dem 1. Tag des darauffolgenden Monats beginnen. In manchen Fällen sehen die Versicherungsbedingungen allerdings auch eine Wartezeit vor.

Definition Wartezeit bei Versicherungen

Die Wartezeit einer Versicherung bezieht sich auf den Zeitraum, der verstreichen muss, bevor Anspruch auf die Versicherungsleistung besteht. Damit schützen sich Versicherer davor, für Kosten aufkommen zu müssen, die zum Vertragsabschluss bereits eingetreten oder erwartbar waren.

Versicherungen mit Wartezeit

Es gibt verschiedene Versicherungsarten, die in der Regel eine Wartezeit in den Versicherungsbedingungen enthalten. Die Dauer der Wartezeit ist dabei abhängig von der gewählten Versicherungsgesellschaft sowie dem Tarif.

Beispiele für Versicherungen mit Wartezeit

  • Sterbegeldversicherung: Die meisten Tarife für die Sterbegeldversicherung werden ohne Gesundheitsfragen angeboten, weshalb Versicherungsgesellschaften in der Regel nur Tarife mit Wartezeit anbieten. Bei der Bestattungsvorsorge der LV 1871 gilt eine Wartezeit von sechs Monaten. Es gibt jedoch eine Ausnahme bei Unfalltod.

  • Rechtsschutzversicherung: Die Dauer der Wartezeit liegt hier in der Regel zwischen drei und sechs Monaten.

  • Wohngebäudeversicherung mit Versicherung gegen Elementarschäden: Bei Wohngebäudeversicherungen gibt es normalerweise keine Wartezeit – eine Ausnahme liegt vor, wenn die Versicherung durch einen Schutz vor Elementarschäden wie z.B. Starkregen oder Überschwemmungen ergänzt wird.

  • Private Krankenversicherung: Wer eine private Krankenversicherung abschließt, muss mit einer Wartezeit von bis zu drei Monaten rechnen. Für besondere Leistungen wie zum Beispiel Kieferorthopädie oder Psychotherapie kann diese auch bis zu acht Monate andauern. Beim übergangslosen Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) entfällt die Wartezeit. Vorausgesetzt, der Versicherte war mindestens drei Monate bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Auch bei einem Wechsel von einer PKV zu einer anderen entfällt die Wartezeit.

Versicherungen ohne Wartezeit

Es gibt auch Versicherungen ohne Wartezeit. In solchen Fällen profitieren Versicherte sofort nach Vertragsabschluss von den Leistungen.

Beispiele für Versicherungen ohne Wartezeit

  • Unfallversicherung: In diesem Fall greift die Versicherung sofort ab Versicherungsbeginn, ganz ohne Wartezeit – egal, ob die Versicherten gesetzlich oder privat unfallversichert sind.

  • Risikolebensversicherung: Vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung (RLV) müssen potentielle Versicherungsnehmer Gesundheitsfragen beantworten und eine sogenannte Risikoprüfung durchlaufen. Auf Grund dieses Vorgehens gibt es bei der RLV in der Regel keine Wartezeit.

  • Haftpflichtversicherung: In der Regel gibt es keine Wartezeiten, da diese Versicherung darauf abzielt, Schäden zu decken, die während der Laufzeit des Vertrags auftreten.

  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Auch dieser Versicherungsschutz greift sofort. Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Buß- oder Verwarnungsgeld geahndet. Die Kosten für anwaltliche Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten werden übernommen.

Versicherungsfall in der Wartezeit – was passiert?

Die Auswirkungen eines Versicherungsfalls während der Wartezeit sind je nach Art der Versicherung unterschiedlich. In der Regel können folgende Szenarien eintreten:

  • Staffelung der Leistung: Der volle Versicherungsschutz steht erst nach Ablauf der Wartezeit zur Verfügung. Für die Übergangszeit kann eine Staffelung der Leistung vorgesehen sein d.h. es werden nur eingeschränkte Leistungen gewährt.

  • Begrenzung der Leistung:  Während der Wartezeit ist die Höhe der erstatteten Kosten unabhängig von den tatsächlichen Kosten nach oben begrenzt.

  • Keine Leistung:  Der Versicherte muss für Kosten und Schäden, die in dieser Zeit entstehen, selbst aufkommen bzw. es besteht prinzipiell kein Anspruch auf die vereinbarte Versicherungsleistung.

Vorsorgeversicherungen der LV 1871

  • Versicherungen

    Berufsunfähigkeitsversicherung "Golden BU"

    Unsere "Golden BU" mit individuellen Bausteinen

  • Versicherungen

    Private Rentenversicherung

    Die private Rentenversicherung ist der Klassiker der Altersvorsorge und ein elementarer Baustein für die persönliche Absicherung.

  • Versicherungen

    Risikolebensversicherung

    Individueller Schutz durch drei frei wählbare Tarifvarianten

  • Versicherungen

    Fondsgebundene Rentenversicherung

    Die fondsgebundene Rentenversicherung der LV 1871

  • Versicherung

    Sterbegeldversicherung

    Haben Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes keine Bestattungsvorsorge, kann es passieren, dass Ihre Hinterbliebenen mit den Bestattungskosten überfordert sind.

  • Versicherungen

    MeinPlan Basisrente

    Die staatlich geförderte Altersvorsorge

Diese drei Fachbegriffe könnten Sie auch interessieren