Versicherungen
Versicherungsschein Definition
Was ist ein Versicherungsschein?
Der Versicherungsschein ist ein wichtiges Dokument. Die Urkunde enthält wesentliche Angaben zum Versicherungsschutz und dient als schriftlicher Nachweis für eine bestehende Versicherung. Das bedeutet: In der Regel können Versicherungsnehmer im Leistungsfall nur durch die Vorlage des Original-Versicherungsscheins beweisen, dass sie Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung haben.
Versicherungsschein gleich Versicherungspolice?
Was ist nun ein Versicherungsschein? Und was ist eine Versicherungspolice? Ganz einfach: Die Bezeichnungen Versicherungspolice und Versicherungsschein sind gleichbedeutend. Im Begriff Versicherungspolice steckt das französische Wort „police“. Dieses lässt sich auf das Lateinische „apodixa“ zurückführen, was so viel wie „Nachweis“ oder „Bestätigung“ bedeutet. Und genau das ist eine Versicherungspolice beziehungsweise ein Versicherungsschein – eine Beweisurkunde für einen bestehenden Versicherungsvertrag.
Versicherungspolice prüfen und sicher aufbewahren
Erst wenn Versicherungsnehmer den Original-Versicherungsschein erhalten haben, ist der zuvor geschlossene Versicherungsvertrag rechtskräftig. Dies gilt für alle Versicherungsarten, bei denen der Versicherungsschein eine wichtige Rolle spielt, also zum Beispiel für die Risikolebensversicherung, die Sterbegeldversicherung und die KFZ-Versicherung. Der Versicherungsschein kann als echte Urkunde, als Papierausdruck oder digital ausgestellt werden. Nach Erhalt der Versicherungspolice sollten Versicherte alle enthaltenen Daten auf ihre Richtigkeit prüfen. Bei Fehlern sollten sie das Versicherungsunternehmen darauf aufmerksam machen und das Dokument erst dann unterschreiben, wenn alle Angaben korrekt sind. Anschließend wird der Versicherungsschein an einem sicheren Ort aufbewahrt, um ihn im Leistungsfall sofort zur Hand zu haben.
Was steht im Versicherungsschein?
Der Versicherungsschein ist eine Art Kurzform des Versicherungsvertrags und enthält wichtige Angaben zum Versicherungsschutz, zum Versicherungsnehmer sowie gegebenenfalls zu den versicherten Personen.
Folgenden Informationen sind im Versicherungsschein vermerkt:
- Versicherungsart
- Versicherungsnummer
- Versicherungsbeginn
- Versicherungsprämie
- Versicherungssumme
- Individuelle Vereinbarungen
- Leistungsausschlüsse
- Allgemeinen Versicherungsbedingungen
- Sonderregelungen
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers sowie etwaige individuelle Vereinbarungen oder Sonderregelungen finden sich ebenfalls in der Versicherungspolice. Leistungsausschlüsse, also Risiken, die ausdrücklich nicht mitversichert sind, werden ebenso im Versicherungsschein festgehalten.
Der Versicherungsschein enthält alle wichtigen Versicherungsbedingungen und dient im Leistungsfall als Nachweis eines bestehenden Versicherungsvertrags. Sollten sich während der Laufzeit bestimmte Vertragsdetails ändern, etwa die Höhe der Versicherungsprämie, wird ein neuer Versicherungsschein ausgestellt. Auch dann sollten Versicherungsnehmer die im Versicherungsschein vermerkten Informationen genau prüfen. Unter Umständen kann bei Änderungen auch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht machen werden. Ein Beispiel dafür wäre eine Beitragserhöhung für die Kfz-Versicherung.
Muss der Versicherungsschein beantragt werden?
Die Ausstellung des Versicherungsscheins muss nicht beantragt werden. Nach Zustandekommen des Versicherungsvertrags wird die Versicherungsgesellschaft die Versicherungspolice automatisch per Post, digital oder vor Ort im Versicherungsbüro übermitteln. Denn dazu ist sie verpflichtet.
Versicherungsschein verloren: Was Versicherte in diesem Fall tun können
Sollte der Versicherungsschein verloren gegangen sein, kann sich der Versicherungsnehmer ein neues Dokument ausstellen lassen. Dies ist bei einigen Versicherungsarten einfacher als bei anderen:
Sachversicherungen
Bei Sachversicherungen wie der Hausratversicherung oder der Haftpflichtversicherung ist die Erstellung eines Ersatzdruckes normalerweise problemlos möglich.
Personenversicherungen
Bei Personenversicherungen wie der Lebensversicherung ist die Anforderung eines Ersatzdokuments meist etwas komplizierter. Denn wer die Versicherungspolice in den Händen hält, ist theoretisch auch der Bezugsberechtigte und kann sich die Versicherungssumme auszahlen lassen. Ist die Versicherungspolice nicht mehr auffindbar, besteht erst prinzipiell kein Leistungsanspruch. Daher muss im Verlustfall eine schriftliche Erklärung abgegeben werden, damit ein neuer Versicherungsschein ausgestellt werden kann.