Versicherungen

Versicherungsprinzip

Definition Versicherungsprinzip

In Deutschland gibt es ein umfassendes System der sozialen Sicherung. Vereinfacht gesprochen wird dabei das individuelle Risiko des Einzelnen auf viele starke Schultern verteilt. Denn Versicherungen federn soziale Risiken durch die Gemeinschaft ab. Und das funktioniert so: Gemäß dem Versicherungsprinzip zahlen alle Versicherten Beiträge ein, um sich vor bestimmten gleichartigen Gefahren wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit bestmöglich zu schützen.

Tritt der Bedarfsfall ein, wird die vereinbarte Versicherungsleistung ausgezahlt. Denn das Versicherungsprinzip beinhaltet für die Versicherungsgemeinschaft eine Gewährleistung im Schadensfall. Träger einer Versicherung kann eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein privates Unternehmen sein. Zu den gesetzlichen Versicherungen zählen beispielsweise die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung. Wer in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeitet, gibt einen Teil seines Einkommens direkt an die gesetzlichen Versicherungen ab – das sind die sogenannten Sozialbeiträge.

Einer für alle, alle für einen

Tritt nun ein bestimmter Fall wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit ein, hat der Versicherte Anspruch auf die entsprechenden Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung. Ziel einer Versicherung ist dabei immer, das Risiko eines Schadens zu minimieren oder komplett zu vermeiden. Durch Leistungen wie Arbeitslosengeld I bzw. die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sollen die finanziellen Folgen der Arbeitslosigkeit bzw. des Arbeitsausfalls gemindert werden.

Dabei bekommt man allerdings nicht zwangsläufig die eingezahlten Beiträge vollständig wieder ausbezahlt – die Versicherungsleistung kann je nach individueller Situation auch höher oder niedriger ausfallen als die geleisteten Beiträge. Dabei gilt grundsätzlich das Leistungsprinzip: Wer mehr in eine Versicherung einbezahlt hat, erhält im Bedarfsfall auch höhere Leistungen. Die Versicherungsgesellschaft fungiert als zentrale Sammel- und Verteilungsstelle der Beiträge und Leistungen. Gemäß dem Motto „Einer für alle, alle für einen“ zahlen viele Versicherte Prämien an die Versicherungsgesellschaft, die dann im Bedarfs- oder Schadensfall Zahlungen leistet.

Versicherungsprinzip: Beispiele privater Versicherungen

Neben den gesetzlichen Versicherungen gibt es eine Reihe von privaten Versicherungen, die Verbraucher freiwillig abschließen können. Dazu zählen beispielsweise die private Rentenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Risikolebensversicherung. Auch hier gilt das Versicherungsprinzip: Viele Versicherte leisten Beiträge, die dann im Leistungsfall an den Einzelnen ausgezahlt werden. Die Beitragshöhe für private Versicherungen wird oftmals durch die Abwägung individueller Risikowahrscheinlichkeiten berechnet. Je wahrscheinlicher es ist, dass das zu versichernde Ereignis wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeit tatsächlich eintritt, desto höher fallen die Versicherungsprämien aus. Stuft der Versicherungsanbieter dieses Risiko als zu hoch ein, kann er den Antrag eines Interessenten auch ablehnen.

Zusätzlich zum Versicherungsprinzip gibt es zwei weitere Kernprinzipien, die zum System der sozialen Sicherung der Bundesrepublik Deutschland gehören: das Versorgungsprinzip und das Fürsorgeprinzip. Das Versorgungsprinzip betrifft vor allem die Alterssicherung von Beamtinnen und Beamten, während das Fürsorgeprinzip staatliche Leistungen wie die Sozialhilfe und die Grundsicherung umfasst. Sinn und Zweck der sozialen Sicherung ist es, soziale Risiken durch die Gemeinschaft so abzudecken, wie es ein Einzelner allein nicht könnte.

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