Versicherungen
Definition Versicherungsnehmer und versicherte Person
Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsnehmer und versicherte Person?
Wer eine Versicherung abschließt, wird mit einer Reihe von Fachbegriffen konfrontiert, die nicht immer selbsterklärend sind. Manche Bezeichnungen, die in einem Versicherungsvertrag auftauchen können, klingen dabei auch noch recht ähnlich – etwa die Begriffe Versicherungsnehmer und versicherte Person. Was es damit auf sich hat und wo der Unterschied zwischen dem Versicherungsnehmer und der versicherten Person liegt, erläutern wir im Folgenden.
Definition Versicherungsnehmer
Der Versicherungsvertrag legt die Rollen aller beteiligten Personen genau fest. Als Versicherungsnehmer fungiert derjenige, der den Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft abschließt. Er legt wichtige Eckdaten wie Laufzeit und Versicherungssumme fest. Er erhält den Versicherungsschein und ist damit Inhaber der Versicherung. Für die Mitarbeiter des Versicherungsanbieters ist der Versicherungsnehmer Ansprechpartner in allen Belangen – denn bei ihm liegen alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. Beispielsweise ist der Versicherungsnehmer für die pünktliche Zahlung der Beiträge verantwortlich. Allerdings muss der Versicherungsnehmer diese nicht unbedingt selbst entrichten. Auch eine andere Person, etwa die Eltern oder der Ehepartner des Versicherungsnehmers, kann die Rolle des Beitragszahlers übernehmen.
Definition versicherte Person
Auf die versicherte Person bezieht sich der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz. Können Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch sein?
Oft sind Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch. Wer zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, um sich finanziell für den Fall abzusichern, dem eigenen Beruf längerfristig nicht mehr nachgehen zu können, ist meist Versicherungsnehmer und versicherte Person in einem. Sie oder er erhält den Versicherungsschein und bekommt im Leistungsfall als versicherte Person die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt.
Es gibt aber auch Fälle, bei denen der Versicherungsnehmer und die versicherte Person zwei verschiedene Menschen sind. Bei der Risikolebensversicherung sind verschiedene Konstellationen möglich. Nachfolgend ein Beispielsszenario: Die versicherte Person ist diejenige, deren Todesfall abgesichert werden soll – also beispielsweise der Hauptverdiener der Familie. Der Partner ist der Versicherungsnehmer und schließt eine Risikolebensversicherung mit dem Hauptverdiener als versicherte Person ab. Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Vertragslaufzeit, tritt der Leistungsfall ein. Dann wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Die versicherte Person wird namentlich im Versicherungsschein genannt, muss vor Abschluss der Risikolebensversicherung einige Fragen zu ihrer Gesundheit beantworten und den Vertragsbedingungen schriftlich zustimmen.
Wer ist der Begünstigte einer Versicherung?
Ein weiterer Begriff, der in Zusammenhang mit Versicherungen immer wieder auftaucht, ist der Begünstigte oder Bezugsberechtigte. Oftmals ist dies der Versicherungsnehmer selbst. Doch bei einigen Versicherungen wird sinnvollerweise eine andere Person als Begünstigter eingesetzt – etwa bei der Sterbegeldversicherung. Verstirbt der Versicherungsnehmer, erhält die oder der vertraglich festgelegte Begünstigte die Todesfallsumme aus der Sterbegeldversicherung ausbezahlt. Dieser verfügt dann über die finanziellen Mittel, um ein würdevolles Begräbnis für den Verstorbenen zu organisieren. Auch bei Lebens- und Unfallversicherungen spielt das Bezugsrecht eine wichtige Rolle. Wer hierbei der Bezugsberechtigte sein soll, bestimmt der Versicherungsnehmer. So kann bei einer Risikolebensversicherung eine Person einen Vertrag auf das eigene Leben abschließend und ist dabei gleichzeitig versicherte Person und Versicherungsnehmer. Als Begünstigter kann dann beispielsweise der Partner angegeben werden.