Versicherungen

Versicherungsfall: Definition

Im Versicherungswesen gibt es verschiedene Fachbegriffe, die jeder und jede Versicherte kennen sollte. Einer der wichtigsten Begriffe im Versicherungsrecht ist der des Versicherungsfalls. Was ist damit gemeint?

Was ist ein Versicherungsfall?

Ein Versicherungsfall ist ein Ereignis, das laut Versicherungsvertrag die Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft auslöst. Ein anderes Wort für diesen Umstand ist Leistungsfall.

Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) findet sich allerdings keine rechtlich bindende Definition dafür, was ein Versicherungsfall genau ist. Das liegt daran, dass die beiden Vertragsparteien – also der Versicherungsnehmer und der Versicherungsanbieter – dies in den Versicherungsbedingungen frei festlegen können. Der Versicherungsfall ist also auch abhängig von der Art der Versicherung, die abgeschlossen wurde. Nachfolgend ein paar Beispiele.

Beispiele für den Versicherungsfall abhängig von der Versicherungsart

Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) tritt beispielsweise der Leistungsfall ein, wenn der Versicherungsnehmer berufsunfähig wird. Wenn dieser seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich längerfristig nicht ausüben kann, wird die vertraglich vereinbarte BU-Rente ausgezahlt.

Risikolebensversicherung

Der Eintritt des Versicherungsfalls bei der Risikolebensversicherung (RLV) wird durch den Tod der versicherten Person bestimmt. Verstirbt diese innerhalb der Vertragslaufzeit, wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt.

Haftpflichtversicherung

Manchmal wird auch der Begriff Schadensfall gleichbedeutend mit dem des Versicherungsfalls verwendet. Ein Schadensfall ist allerdings nur dann ein Versicherungsfall, wenn die Versicherung den entstandenen Schaden auch abdeckt. Das bedeutet: Der Schaden muss das Resultat einer Handlung oder eines Ereignisses sein, das im Versicherungsumfang enthalten ist.

Ein Beispiel: Die private Haftpflichtversicherung kommt zwar für Schäden auf, die der Versicherte einer anderen Person zugefügt hat – doch es gibt Ausnahmen. Nicht abgedeckt sind beispielsweise Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Hund des Versicherten verursacht hat. Hier würde also ein Schadensfall entstehen, aber kein Versicherungsfall beziehungsweise Leistungsfall. Um dieses Risiko abzudecken, muss eine spezielle Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Was ist zum Eintritt des Versicherungsfalls zu beachten?

Tritt der Leistungsfall ein, muss dies der Versicherung sofort gemeldet werden. In § 30 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) heißt es dazu: „Der Versicherungsnehmer hat den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers einem Dritten zu, ist auch dieser zur Anzeige verpflichtet.“

Zu dieser Anzeigepflicht gehört außerdem, der Versicherungsgesellschaft alle Informationen zukommen zu lassen, die zur Überprüfung des Versicherungsfalls beziehungsweise des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich sind. Alle Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. Dies gehört zu den sogenannten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Leistungsfall.

Wer seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise seine Berufsunfähigkeit meldet, muss diese durch einen ärztlichen Nachweis belegen. Erst dann kann die Versicherungsgesellschaft den BU-Grad feststellen und mit der Auszahlung der BU-Rente beginnen. Tritt bei der Risikolebensversicherung der Leistungsfall ein, müssen verschiedene Dokumente wie der Totenschein und die Sterbeurkunde der verstorbenen versicherten Person eingereicht werden.

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