Versicherungen
Kombiversicherung kurz erklärt
Kombiversicherung: Definition
Kombiversicherung: Definition
Eine Kombiversicherung fasst mehrere Einzelversicherungen zu einem einzigen Vertrag zusammen. Eine gängige Variante ist beispielsweise die Kombination von Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung. Aber auch eine Kombiversicherung, die die Bausteine private Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung miteinander verbindet, ist beliebt. Welche Möglichkeiten bieten Kombiversicherungen für Versicherungsnehmer?
Versicherung im Komplettpaket: Vor – und Nachteile
Versicherung im Komplettpaket: Vor – und Nachteile
Kombiversicherungen bedeuten weniger Verwaltungsaufwand – für die Versicherungsnehmer, aber auch für die Versicherungsgesellschaft. Wer sich für ein Versicherungs-Komplettpaket entscheidet, erhält die gewünschten Leistungen aus einer Hand. Statt mehrere Versicherungsprämien für verschiedene Verträge zu entrichten, ist nur mehr der Gesamtbeitrag für die Kombiversicherung zu leisten.
Dadurch reduziert sich nicht nur die Anzahl der Dokumente. Im Leistungsfall kann es von Vorteil sein, wenn alle Ansprechpartner beim gleichen Versicherungsunternehmen arbeiten und direkt miteinander kommunizieren können – oder wenn sich ein einziger Ansprechpartner um alle Aspekte des Versicherungsfalls kümmert. Darüber hinaus bieten Versicherungsgesellschaften Kombiversicherungen manchmal zu vergünstigten Konditionen an: Sie gewähren einen Rabatt im Vergleich zum Abschluss mehrerer Einzelpolicen.
Interessenten sollten jedoch nicht nur die Beiträge für die Kombiversicherung im Blick haben. Entscheidend sind auch die jeweiligen Leistungen aus den verschiedenen Versicherungsbausteinen: Passen diese zu den individuellen Bedürfnissen? Darüber hinaus sind Kombiversicherungen oftmals weniger flexibel. Statt eine einzelne Versicherung zu kündigen, muss häufig der gesamte Kombivertrag aufgelöst werden, wenn sich die persönliche Lebenssituation ändert.
Verschiedene Varianten
Verschiedene Varianten
Der Begriff Kombiversicherung ist nicht klar definiert, deswegen findet man darunter verschiedene Varianten.
Versicherungspakete
Verschiedene Einzelversicherungen können zu umfassenden Versicherungspaketen zusammengestellt werden. Diese sollen dem Versicherungsnehmer einen Komplettschutz in einem bestimmten Bereich bieten, sozusagen als „Rundum-Sorglos-Paket“. Solche Versicherungspakete werden beispielsweise für Reisende angeboten: So gibt es bei verschiedenen Anbietern den Schutz von Auslandskrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäck-Versicherung und Reise-Unfallversicherung aus einer Hand.
Ein anderes gängiges Versicherungspaket kombiniert mehrere Policen aus dem Bereich Privatschutz zu einem einzigen Vertrag. Hier können unter anderem die private Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung sowie die Rechtsschutzversicherung enthalten sein.
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen werden als Ergänzung für eine bestehende Absicherung oder für einen gleichzeitig abgeschlossenen Hauptvertrag vereinbart. Ziel ist es, den Versicherungsschutz, um bestimmte Zusatzleistungen zu erweitern. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist die private Zahnzusatzversicherung, die viele gesetzlich Krankenversicherte abschließen, um sich vor hohen Kosten für Zahnbehandlungen zu schützen.
Ein weiteres Beispiel ist die optionale Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), die nur in Kombination mit anderen Versicherungsverträgen abgeschlossen werden kann. Dadurch ist es möglich, die private Altersvorsorge oder auch den Hinterbliebenenschutz mit dem Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu verbinden.
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung der LV 1871
Die BUZ der LV 1871 ist integrierbar in die klassische Rentenversicherung, in die fondsgebundene Rentenversicherung, in die Basisrente sowie in die Risikolebensversicherung (RLV). So lassen sich je nach individuellem Schutzbedürfnis die private Altersvorsorge bzw. der Hinterbliebenenschutz mit einem Schutz bei Berufsunfähigkeit kombinieren.