Versicherungen für Selbstständige

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  • Welche Optionen haben Selbstständige

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Welche Versicherungen als Selbstständiger, Freiberufler und Freelancer sind wichtig

„Selbst und ständig“: Das kennen vor allem Solo-Selbstständige zur Genüge. Auch beim Thema Versicherung müssen Sie sich um Absicherungen kümmern, an die Angestellte oft nicht denken müssen. Basisrente, Krankenkassenwahl, Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit, Rechtsschutz, Künstlersozialkasse: Wer selbstständig ist, sich sicher versichern und für den Ruhestand vorsorgen will, muss viel beachten. Diese Übersicht zeigt, welche Versicherungen als Selbstständiger, Freiberufler und Freelancer wichtig sind.

Basisrente / Rürup-Rente: Vorsorgen und Steuern sparen

Selbstständige, Freiberufler oder Freelancer gehören meist keiner Pflichtversicherung an. Umso wichtiger ist daher die private Altersvorsorge, um im Alter nicht vor einer klaffenden Versorgungslücke zu stehen. Daher wurde 2005 die Basisrente eingeführt, die nach ihrem Initiator Bert Rürup oft auch Rürup-Rente genannt wird. Die Basisrente ist als Vorsorgemöglichkeit für Selbstständige konzipiert. Denn diese können keine andere Altersvorsorge wie etwa die Riester-Rente nutzen, die hauptsächlich für Geringverdiener sinnvoll ist. Mit der Basisrente können Selbstständige sowohl für ihren Ruhestand vorsorgen als auch Steuern sparen.

Die Rürup-Rente / Basisrente bietet mehrere wichtige Vorteile:

Die Beiträge können seit 1. Januar 2023 im Rahmen des Höchstbetrags (2023: 26.528 Euro Ledige/ 53.056 Euro Ehepaare) vollständig von der Steuer abgesetzt werden.

Wer vor 2040 eine Rürup-Rente bezieht, wird ebenfalls nur einen Teil der Auszahlung versteuern. Wie hoch dieser Anteil ist, ergibt sich aus dem Renteneintrittsjahr. Er liegt zum Beispiel bei einem Basisrenten-Eintritt im Jahr 2023 bei 83 Prozent. Diesen Steueranteil behalten Selbstständige von da an. Der Steueranteil steigt mit jedem Eintrittsjahr um ein Prozent. Wer also 2033 seine erste Rürup-Rente bezieht, muss noch 93 Prozent davon versteuern und behält diesen Vorteil ebenfalls lebenslang. Erst ab einem Renteneintritt 2040 muss die Basisrente voll versteuert werden.

Je nach Basisrenten-Vertrag sind Freiberufler bei der Beitragszahlung flexibel. Bei der MeinPlan Basisrente der LV 1871 zum Beispiel können sie zwischen fixen monatlichen Sparbeiträgen und flexiblen Einmalbeiträgen wählen. So erhöhen Selbstständige ihre Rente und nutzen die Steuervorteile optimal aus.

Falls Selbstständige während der Ansparphase arbeitslos werden, werden die eingezahlten Basisrentenbeiträge nicht zum Vermögen angerechnet. Auch bei einer Insolvenz kann das angesparte Kapital behalten werden.

Bei der Basisrente können Selbstständige den Beginn des Ruhestands sehr flexibel festlegen – zwischen dem 62. und 85. Lebensjahr ist alles möglich.

Mit Zusatzvereinbarungen können im Todesfall auch die Hinterbliebenen abgesichert werden. Wer in der Ansparphase versterben sollte, kann die bisher eingezahlten Beiträge oder das Vertragsguthaben als Rente an die vertraglich festgelegten Kinder, Ehepartner oder Lebenspartner auszahlen lassen. Auch für den Todesfall nach Rentenbeginn lässt sich das angesparte Kapital absichern.

Krankenversicherung: gesetzlich oder privat?

Eine Krankenversicherung ist für alle Menschen Pflicht, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Bei der Wahl der Versicherung haben Freelancer grundsätzlich zwei Möglichkeiten: eine Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine Private Krankenversicherung (PKV). Selbstständige können immer in die PKV wechseln. Dabei ist ein Gesundheits-Check nötig. Hier die wichtigsten Unterschiede, Tipps und Informationen:

Eine PKV bietet meist die beste medizinische Versorgung. Der Beitrag hängt stark von Ihrem Einstiegsalter ab. Bei jungen Selbstständigen beginnen die monatlichen Tarife bei rund 180 bis 200 Euro.

Die GKV deckt eine ordentliche medizinische Standardversorgung. Die Beiträge der Versicherung für Freiberufler berechnen sich nach der Höhe Ihres Einkommens. Im Jahr 2021 lagen sie in der Regel zwischen 400 und 800 Euro.

Bei einer PKV ist die Wahl des Tarifs entscheidend. Die medizinischen Leistungen können individuell vereinbart werden – diese dürfen dann später nicht mehr gekürzt werden.

In beiden Versicherungsarten können sich die Beiträge erhöhen. Bei einer PKV ist es möglich in diesem Fall Zusatztarife anzupassen oder gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln. Bei einer GKV muss die Erhöhung hingenommen werden. Der Wechsel in eine andere GKV ist zwar möglich, bringt aber meist keine Vorteile, da eine Beitragserhöhung alle gesetzlichen Kassen betrifft.

Mit einer privaten Zusatzversicherung ergänzen Selbstständige ihre Gesetzliche Krankenversicherung – zum Beispiel mit einer Zahnzusatzversicherung oder einer Krankentagegeld-Versicherung für Selbstständige und Freiberufler.

Vorsorgeversicherungen der LV 1871

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Die Krankentagegeld-Versicherung für Freelancer

Wenn Selbstständige und Freiberufler krank werden, erhalten sie im Gegensatz zu Angestellten keinerlei Lohnfortzahlung. Dabei entsteht schon ab dem ersten Tag der Krankheit ein Verdienstausfall, der möglichst kompensiert werden muss. Zumal viele Kosten wie Büromiete, Ladenpacht oder die Leasingraten für das Geschäftsfahrzeug weiterlaufen.

Über eine private Krankentagegeld-Versicherung sichern Freiberufler und Selbstständige einen krankheitsbedingten Ausfall ab. Ab welchem Krankheitstag, wie lange und in welcher Höhe das Krankentagegeld gezahlt werden soll, legen sie dabei individuell fest. Aufgrund der vielen Tarifmöglichkeiten in Kombination mit der persönlichen Situation sollten Freiberufler und Selbstständige sich hier möglichst beraten lassen.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige: Damit es weitergeht, wenn’s nicht weitergeht

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler ist besonders wichtig, weil für sie noch nicht einmal ein Erwerbsunfähigkeitsschutz gilt oder der Schutz über eine gesetzliche Unfallversicherung greift. Auch eine automatische gesetzliche Arbeitslosenversicherung gibt es für Selbstständige nicht. Vor allem Solo-Selbstständige, die ihre Aufträge nicht auf ihre Mitarbeitenden verteilen können, bekommen dann die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit zu spüren, selbst wenn sie nur vorübergehend ist. Im Durchschnitt dauert sie drei Jahre.

Jeder Vierte wird berufsunfähig

Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit sind schon lange nicht mehr Arbeitsunfälle – diese machen nur noch rund acht Prozent der Fälle aus. Viel häufiger treten psychische Erkrankungen wie Burnouts oder Depressionen auf (2022 waren es rund ein Drittel der BU-Fälle), gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates sowie Krebs und vergleichbare Krankheiten.  Selbst „ungefährliches“ Arbeiten am Computer oder im eigenen Friseursalon kann bei Dauerstress oder einer Chemikalienallergie zu einer Berufsunfähigkeit führen. Rund vier von zehn Berufstätigen werden vorübergehend oder auf Dauer berufsunfähig!

Um die finanziellen Auswirkungen einer Berufsunfähigkeit abzufedern, empfiehlt sich dringend eine passende Versicherung als Selbstständiger. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sollte stets individuell an das Nettoeinkommen und die Lebenshaltungskosten angepasst werden – 50 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens sollten es bei alleinstehenden Selbstständige sein. Zum Beispiel bietet die LV 1871 eine bietet die LV 1871 eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige an, die schon bei 50 Prozent Berufsunfähigkeit 100 Prozent der vereinbarten Monatsrente auszahlt.

Auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: Je früher sie abgeschlossen wird, desto besser. Denn gerade in jungen Jahren ist der Gesundheitszustand meist besser und verringert so die Beiträge. Bei einer BU ist nämlich immer eine Risiko- und Gesundheitsprüfung erforderlich und diese lässt sich bei jüngeren Selbstständigen oft vereinfachen.

Finanziell absichern mit der LV 1871

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Arbeitslosenversicherung: auch für Selbstständige möglich

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Selbstständige freiwillig in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen werden. Dafür müssen sie innerhalb von drei Monaten, nachdem sie die Selbstständigkeit begonnen haben, einen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen. Dafür muss einer der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben vor Beginn der Selbstständigkeit innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden – dazu zählen zum Beispiel ein Arbeitnehmerverhältnis, der versicherungspflichtige Krankengeldbezug oder versicherungspflichtige Erziehungszeiten. Die zwölf Monate müssen nicht durchgehend erfolgen, sie können auch einzeln zusammengerechnet werden. Auch Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung zählen dazu.
  • Sie haben unmittelbar vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eine Entgeltersatzleistung des Sozialgesetzbuchs III bezogen, zum Beispiel Arbeitslosengeld – egal wie lange.

Den Antrag stellen Selbstständige bei der Arbeitsagentur des Wohnortes. Dabei müssen sie nachweisen, dass sie für mindestens 15 Stunden wöchentlich eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Das geht zum Beispiel mit einer Bescheinigung des Steuerberaters oder einer Gewerbeanmeldung.

Die Beiträge liegen 2023 bei monatlich 88,27 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 85,54 Euro in den neuen Bundesländern. Als Gründer zahlen Selbstständige ab dem Zeitpunkt der Gründung inklusive des folgenden Kalenderjahrs monatlich nur die Hälfte.

Versicherungen für Selbstständige: weitere Optionen

Gesetzliche Unfallversicherungen als Selbstständiger: Die Berufsgenossenschaften sind für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Selbstständige oder Freiberufler nehmen am besten mit der Berufsgenossenschaft Kontakt auf, um zu erfahren, wer sich dort versichern kann bzw. muss. Solo-Selbstständige sind zum Beispiel nicht immer versicherungspflichtig, können sich aber freiwillig versichern lassen. Die zuständige Berufsgenossenschaft und weitere Informationen lassen sich hier fin-den: Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Alternativ kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein.

Rechtsschutzversicherungen für Selbstständige: Je nach Tätigkeit, Branche und Mitarbeitersituation können hier Bereiche wie Vertragsrecht, Schadenersatz, Arbeitsrechtsschutz oder Steuern Sinn machen.

Künstlersozialkasse: Selbstständige Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenversichert, krankenversichert und pflegeversichert. Die KSK ist eine Pflichtversicherung: Wer die Vorausset-zungen erfüllt, muss sich bei der KSK versichern. Das bringt einige Vortei-le. Der größte Pluspunkt: Selbstständige zahlen nur rund die Hälfte der Versicherungsbeiträge, der andere Teil kommt aus Zuschüssen des Bun-des und der sogenannten Künstlersozialabgabe von Unternehmen, die entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen – zum Beispiel Verlage.

Icons Ideenschmiede

Jeder lebt anders – daher ist eine individuelle Beratung wichtig

Die Entscheidung für eine Versicherung ist immer individuell. Der Bedarf sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Vor allem immer dann, wenn sich die Lebensumstände ändern, etwa wenn Frauen Mütter werden, heiraten oder sich scheiden lassen, in Rente gehen oder eine Immobilie erwerben.

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