Versicherungen

Welche Versicherungsarten gibt es?

Versicherungsarten: Eine Übersicht

Renten-, Kfz- oder Risikolebensversicherung – es gibt eine Vielzahl von Versicherungen, mit denen man sich, seine Familie und sein Hab und Gut für verschiedene Situationen und Lebensabschnitte absichern kann. Dabei lassen sich grundsätzlich verschiedene Versicherungstypen unterscheiden: Sach-, Personen-, Haftpflicht- und Vermögensversicherungen.

Sachversicherungen

Sachversicherungen schützen Sachwerte der Versicherten – also bewegliche und unbewegliche Gegenstände. Bei Beschädigung oder Verlust von versicherten Gegenständen erhalten Versicherungsnehmer eine Entschädigung. Sachwerte können beispielsweise durch Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen abgesichert werden. Mit einer Hausratversicherung können Sie Ihre komplette Einrichtung gegen Brand, Diebstahl, Vandalismus und andere Arten von Beschädigung versichern. Eine Wohngebäudeversicherung leistet hingegen bei Schäden an Gebäuden, die beispielsweise durch Feuer, Sturm oder Wasser entstanden sind.

Haftpflichtversicherungen

Im Gegensatz dazu dienen Haftpflichtversicherungen dazu das Risiko abzudecken, wenn der Versicherte selbst einen Schaden verursacht.

Die private Haftpflichtversicherung bewahrt einen vor erheblichen finanziellen Belastungen, die durch Missgeschicke und Unachtsamkeiten jederzeit im Alltag passieren können. Zum Beispiel ein umgestoßenes Getränk, das den Laptop eines Freundes flutet, der Parfumflakon, der ins Waschbecken der Mietwohnung fällt und einen Sprung verursacht. Übrigens: Die Privathaftpflichtversicherung haftet zwar für Schäden durch Kleintiere wie Katzen und Kaninchen, nicht aber für durch Hunde und Pferde verursachte Schäden. Dafür gibt es unter den Versicherungsarten eigens eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Eine Sonderform der Haftpflichtversicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist verpflichtend für jeden Fahrzeughalter und deckt nur den Schaden des Unfallgegners und Schäden am fremden Fahrzeug ab. Bei Sachschäden an Gebäuden und Verkehrseinrichtungen bringt die Kfz-Haftpflicht ebenfalls Leistung. Bei Personenschäden (zum Beispiel Behandlungskosten, Schmerzensgeld) ebenso.

Personenversicherungen

Personenversicherungen gehören zu den Versicherungsarten, die Risiken versichert, welche sich direkt auf die eigene Person beziehen. Sie bieten Versicherungsschutz bei körperlichen beziehungsweise geistigen Einschränkungen oder Tod. Personenversicherungen dienen der Absicherung des Einkommens und dem finanziellen Schutz von Verwandten und Hinterbliebenen. Entsprechend fallen in diese Kategorie die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie die private Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und Risikolebensversicherung.

Daneben gibt es eine Reihe von Versicherungen, die den persönlichen Schutz ergänzen können:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Krankenzusatzversicherung (z. B. für bessere Krankenhausbehandlung und umfangreichere Zuschüsse bei Zahnbehandlungen)
  • Sterbegeldversicherung (zur Abdeckung von Bestattungskosten und anderer Aufwendungen nach dem Ableben)oder die
  • Dread-Disease-Versicherung (für bestimmte schwere Krankheiten).

Vermögensversicherungen

Eine Vermögensversicherung sichert Schäden am Vermögen ab. Privatpersonen sind durch eine Privathaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflicht und Kfz-Haftpflicht genügend gegenüber Vermögenschäden abgesichert. Für Angehörige beratender Berufe (also zum Beispiel für Anwälte, Finanzberater und Steuerberater) ist jedoch der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ratsam, falls sich durch die Beratung ein finanzieller Nachteil für die Kunden ergeben könnte.

Gut zu wissen: Nicht jede Betriebshaftpflichtversicherung deckt auch Vermögensschäden ab. Die Vermögensschadenhaftpflicht bietet im Vergleich dazu in der Regel einen umfassenderen Schutz in Bezug auf Versicherungssumme und Selbstbeteiligung.

Vorsorgeversicherungen der LV 1871

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