Siegel Finanztest sehr gut von Stiftung Warentest

Unabhängig von Alter oder Lebenssituation

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

  • Schnelle Leistung bei schwerer Krankheit

  • 100 Prozent BU-Rente bei 50 Prozent Berufsunfähigkeit

  • Weitreichende Anpassungsmöglichkeiten für alle Lebensumstände

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung und was leistet sie?

Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig*. Wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, unterstützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung mit garantierten monatlichen Zahlungen.

Denn oft reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht aus, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Damit Sie also z.B. aufgrund einer plötzlichen Erkrankung nicht mit unzureichendem Einkommen dastehen, empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese wird auch als BU-Versicherung oder kurz als BU bezeichnet.

Unabhängig von Alter oder Lebenssituation erhalten Sie die BU-Rente für die gesamte Dauer Ihrer Berufsunfähigkeit – maximal bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer. Aufgrund der enormen finanziellen Entlastung ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine der existenziell wichtigen Versicherungen für jeden Menschen.

 *Quelle: Aktuar.de - "Berufsunfähigkeit bleibt existenzielles Risiko für die Deutschen" - Pressemitteilung der Deutschen Aktuarvereinigung vom 08.07.2021

  • Verlässlicher Einkommensschutz bei Berufsunfähigkeit

  • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten

  • Flexibilität bei Zahlungsschwierigkeiten

  • Persönliche Betreuung und Beratung bei Berufsunfähigkeit

Highlights unserer BU-Versicherung

Sollten Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, erhalten Sie mit der Golden BU der LV 1871 finanzielle Sicherheit. Wir verpflichten Sie nicht, eine andere berufliche Tätigkeit aufzunehmen als die bisherige. Es gibt keine sogenannte "abstrakte Verweisung".

Erkranken Sie an einer schweren Krankheit, muss lediglich ein vereinfachter Nachweis in Form eines Facharztberichtes eingereicht werden, um die schnelle Leistung zu erhalten. Diese zahlen wir in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente für 18 Monate. Die Leistung endet nicht, wenn sich Ihre Gesundheit des vor Ablauf der 18 Monate verbessern sollte.

Ändert sich Ihre Lebenssituation, wollen Sie vielleicht auch die Höhe Ihres Schutzes verändern.

Mit der Nachversicherungsgarantie können Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz bei bestimmten Ereignissen an Ihre neuen Lebensumstände anpassen – etwa beim Eintritt ins Berufsleben, bei Heirat oder Geburt eines Kindes.

Zusätzlich gibt es bei der LV 1871 auch eine ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie. Hiermit können Sie Ihren BU-Schutz unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Vorliegen eines bestimmten Ereignisses erhöhen.

Da junge Leute das ganze Leben noch vor sich haben, sollte sich die BU-Versicherung flexibel an ihre sich schnell ändernden Lebensumstände anpassen lassen. Die Zukunftsgarantie der Golden BU bietet Schülern, Studenten und Auszubildenden genau diese Flexibilität.  Beispielsweise können die jungen Kunden im Rahmen der Zukunftsgarantie ihre Berufseinstufung und die Obergrenze für die Nachversicherung bei verschiedenen Anlässen überprüfen lassen. Darüber hinaus gibt es mehrere Möglichkeiten, die BU-Rente zu erhöhen Dies ist beispielweise bei einem Wechsel der Schulform oder bei Eintritt der Volljährigkeit möglich. Zusätzlich können junge Leute innerhalb von zwölf Monaten nach Berufseintritt* eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit und das Pflegepaket in den bestehenden Vertrag einschließen (ohne erneute ), zusätzlich eine Beitragsdynamik einschließen oder erhöhen und bestehende medizinische Ausschlussklauseln überprüfen lassen. Alle Anpassungsmöglichkeiten im Rahmen der Zukunftsgarantie sind ohne erneute Risikoprüfung möglich.

*Erstmalige Aufnahme einer unbefristeten oder mindestens auf sechs Monate befristeten Erwerbstätigkeit (angestellt oder selbstständig) der versicherten Person.

Wenn es mit der Karriere steil nach oben geht, können Angestellte und Selbstständige mit der Karrieregarantie der LV 1871 die versicherte BU-Rente weiter erhöhen – auch, wenn die Obergrenze* für die Nachversicherungsgarantie bereits erreicht ist.

Angestellte  haben bei Gehaltserhöhungen von mehr als fünf Prozent die Möglichkeit, ihren BU-Schutz bis zu dem Prozentsatz zu erhöhen, um den auch ihr Gehalt gestiegen ist. Selbstständige können ihre BU-Rente mit der Karrieregarantie um bis zu zehn Prozent erhöhen. Voraussetzung ist, dass sie seit mindestens sechs Jahren hauptberuflich selbstständig tätig sind und eine stabile Gewinnsteigerung erzielt haben. Eine stabile Gewinnsteigerung liegt vor, wenn der durchschnittliche Gewinn vor Steuern der letzten drei Geschäftsjahre um mehr als 30 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn vor Steuern der drei davorliegenden Geschäftsjahre gestiegen ist. Im Rahmen der Karrieregarantie findet keine erneute Risikoprüfung statt und Erhöhungen sind bis zur doppelten Obergrenze der Nachversicherung möglich.

*Die Obergrenze für die BU-Rente, bis zu der eine Erhöhung der BU-Rente über die Nachversicherung möglich ist, wird für jeden Kunden individuell ermittelt.

Bei wöchentlichen Arbeitszeiten von unter 30 Stunden berücksichtigen wir bei Teilzeitbeschäftigten in der Leistungsprüfung auch Tätigkeiten im Rahmen der Versorgung von kindergeldberechtigten Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen.

Bis zu einem Eintrittsalter von 35 Jahren können Sie von unserer vereinfachten Risikoprüfung profitieren.

Weitere Produktinformationen und Vorteile finden Sie unter Golden BU Tarifdetails

Handwerkern, industriellen Fachkräften sowie Meistern und Technikern bietet die LV 1871 mit der Meister- und Technikergarantie noch mehr Flexibilität zur Gestaltung ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.

  • Besondere Flexibilität bei Zahlungsschwierigkeiten: Handwerker und industrielle Fachkräfte können ihre Versicherungsbeiträge für die Dauer einer Weiterqualifikation zum Techniker oder Meister für maximal 48 Monate stunden.
  • Spezielle Nachversicherungsmöglichkeit: Neben der Nachversicherungsgarantie, die wir allen Angestellten einräumen, haben Handwerker und industrielle Fachkräfte bei der LV 1871 darüberhinausgehende Möglichkeiten zur Erhöhung ihrer BU-Rente. So können sie ihre BU-Rente nach Abschluss der Weiterqualifikation zum Meister/Techniker oder technischen Fach-/Betriebswirt, bei Aufnahme einer selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit sowie bei Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ohne erneute Risikoprüfung erhöhen. Meister und Techniker profitieren zudem von einer besonderen Erhöhungsmöglichkeit nach Abschluss einer akademischen Weiterqualifikation zum Bachelor und bei Übertragung einer leitenden Funktion als angestellter Meister oder Techniker.
  • Überprüfung der Berufseinstufung und der Obergrenze für die Nachversicherung: Handwerker und industrielle Fachkräfte können ihre Berufseinstufung sowie die Obergrenze für die Nachversicherung bei der LV 1871 innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss einer anerkannten Weiterqualifikation zum Handwerksmeister, Industriemeister oder Techniker überprüfen lassen. Meister und Techniker können von der Überprüfungsmöglichkeit auch bei Erhöhung des durchschnittlichen Anteils an Bürotätigkeit und aufsichtsführender Tätigkeit und/oder Erhöhung der Anzahl der festangestellten Vollzeitmitarbeiter Gebrauch machen.

In jungen Jahren verschwendet man meist keinen Gedanken an das Thema Pflege. Kunden der LV 1871 können sich deshalb auch noch nach Vertragsschluss für das Pflegepaket entscheiden. Mit der Pflegegarantie kann das Pflegepaket innerhalb von zwölf Monaten nach Vollendung des 40. Lebensjahres in den bestehenden Vertrag eingeschlossen werden (ohne erneute Risikoprüfung).

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Die Meinung der Experten:

Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung im Überblick

  • Versicherungen

    Berufsunfähigkeitsversicherung "Golden BU"

    Unsere "Golden BU" mit individuellen Bausteinen

  • Versicherungen

    Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute

    Voller Berufsunfähigkeitsschutz mit verringerten Beiträgen in den ersten 10 Jahren.

  • Versicherungen

    Vorsorgeschutz – Vorsorgeverträge absichern

    Wir übernehmen die Beiträge für Ihre Vorsorgeverträge, wenn Sie berufsunfähig werden.

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen?

„Berufsunfähig? Das passiert mir nicht, ich sitze doch nur im Büro“.

Diese Auffassung ist weit verbreitet, aber dennoch falsch. Heutzutage sind nicht Unfälle, sondern Nervenkrankheiten der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit. Immer mehr Menschen scheiden wegen psychischer Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig, vorübergehend oder auch für immer. Wer dauerhaft erkrankt und nicht mehr arbeiten kann, gefährdet ohne Absicherung seine finanzielle Unabhängigkeit.

Weit verbreitet ist die Meinung, dass eine günstigere Unfallversicherung durchaus reichen würde, um sich auch gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit abzusichern. Statistisch gesehen wird Berufsunfähigkeit aber nur in 7,15 Prozent der Fälle durch einen Unfall ausgelöst, ganze 92,85 Prozent jedoch durch andere körperliche, psychische und sonstige Erkrankungen. Wer also beispielsweise nach einem Unfall schwerbehindert ist, wäre durch eine Unfallversicherung finanziell abgesichert. Wird eine Person hingegen krankheitsbedingt berufsunfähig, greift die Unfallversicherung nicht.

Für diese Fälle ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung die sinnvollere Absicherung.

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Warum die BU-Versicherung meist die beste Wahl ist

Gesetzliche Leistungen bei Berufsunfähigkeit und Alternativen

Arbeitnehmer bekommen bei Berufsunfähigkeit über die gesetzliche Rentenversicherung unter gewissen Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung in Form der Erwerbsminderungsrente. Die staatliche Rente reicht jedoch meist nicht einmal zur Finanzierung des Alltags aus. In vielen Fällen wird sie gar nicht oder nur deutlich vermindert gezahlt.

Seit 2001 gibt es nur noch eine begrenzte Unterstützung. Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente (kurz BU-Rente) erhalten Sie nur, wenn Sie vor 1961 geboren sind.

Wer nach dem 01.01.1961 geboren ist, bekommt nur noch eine Erwerbsminderungsrente vom Staat. Diese beträgt lediglich rund 30 bis 34 Prozent vom letzten Bruttoeinkommen. Sie wird erst nach einer allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren gewährt, in denen der Antragsteller in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben muss.

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nur, wenn Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Dabei geht es lediglich um die Arbeitsfähigkeit an sich, denn laut § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VI bezieht sich die Arbeitsfähigkeit auf jede zumutbare Tätigkeit und nicht nur auf den erlernten Beruf. Sie können also auch auf einer anderen Stelle eingesetzt werden, für die Sie deutlich überqualifiziert sind oder die nicht Ihren Interessen entspricht.

Wenn Sie noch zwischen drei bis sechs Stunden pro Tag einer Arbeit nachgehen können, haben Sie nur Anspruch auf die Hälfte des Satzes der Erwerbsminderungsrente.

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Oft unzureichender Schutz durch andere Versicherungen

Verglichen mit gängigen Alternativen bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung den umfassendsten Schutz. Hier spielt es im Bedarfsfall keine Rolle, weshalb Sie nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können. Wer eine Unfallversicherung oder eine sogenannte Dread-Disease-Police abgeschlossen hat, bekommt nur unter ganz spezifischen Voraussetzungen Unterstützung. So liegt die Zahl derer, die aufgrund eines Unfalls berufsunfähig werden, laut des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gerade einmal bei neun Prozent.

Für wen lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Menschen, die handwerkliche oder andere körperlich anstrengende Berufe ausüben, tragen ein höheres Risiko, berufsunfähig zu werden. Aber auch im Büro steigt das Risiko einer Berufsunfähigkeit immer weiter. Mangelnde Bewegung, erhöhter Stress und übermäßige Bildschirmarbeit erhöhen die Gefahr zu erkranken. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann daher für alle Altersklassen und Berufsgruppen sinnvoll sein.

Egal ob Handwerker, Ingenieur, Krankenschwester oder Büroangestellte– Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Deshalb ist grundsätzlich für alle Menschen der Abschluss einer BU-Versicherung nicht nur sinnvoll, sondern extrem wichtig. Fällt Ihr Einkommen auf Grund von Krankheit weg, entstehen Ihnen unter Umständen finanzielle Engpässe, die Sie über diese Versicherung auffangen können.

Besonders wichtig ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung außerdem für Selbstständige und Freiberufler sowie Nicht-Erwerbstätige, wie z.B. Hausfrauen und Hausmänner, da diese in der Regel nicht staatlich abgesichert sind. Auch für Schüler, StudentenAuszubildende und Berufseinsteiger ist diese Versicherung wichtig, denn wer weniger als fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, hat keinerlei Anspruch auf eine Rentenzahlung. Eine private Vorsorge ist deshalb essenziell.

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Frühzeitiger Abschluss zahlt sich aus

Es ist sinnvoll, schon in jungen Jahren über eine Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos nachzudenken. Denn junge Leute zahlen aufgrund ihres niedrigen Eintrittsalters und des in der Regel guten Gesundheitszustands niedrigere Beiträge. Der Vertrag sollte daher möglichst frühzeitig geschlossen werden. Ein Pluspunkt bei frühem Abschluss einer BU-Versicherung bei der LV 1871: Bis zu einem Eintrittsalter von 35 Jahren können Sie von der vereinfachten Risikoprüfung profitieren.

Unsere Golden BU für verschiedene Berufsgruppen

  • Versicherungen

    Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker

    Wie Handwerker und industrielle Fachkräfte für eine Berufsunfähigkeit vorsorgen können. Jetzt mehr erfahren!

  • Versicherungen

    Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure

    Mit einer BU können Ingenieure ihren Lebensstandard im Fall einer andauernden Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Invalidität sichern.

  • Versicherungen

    Berufsunfähigkeitsversicherung für MINT-Berufe

    MINT-Berufe profitieren bei der BU von attraktiven Beiträgen. Warum eine BU für MINT-Berufe empfehlenswert ist.

  • Versicherungen

    Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ab 6 Jahren

    Sichern Sie Ihrem Kind ab sechs Jahren mit einem frühen BU-Abschluss günstige Beiträge für das ganze Berufsleben - mit vereinfachter Risikoprüfung.

  • Versicherungen

    Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten

    Sie stehen mitten im Studium, sind fit und der Berufsalltag scheint noch weit weg? Dann ist genau jetzt ein guter Zeitpunkt, um eine BU abzuschließen.

Punkte auf die Sie beim Abschluss einer BU achten sollten

Bei der Suche nach einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie einige Kriterien beachten

Besonders wichtig ist, dass Sie bei Ihrem Versicherungsvertrag zur Arbeitskraftabsicherung eine ausreichend hohe Rentenzahlung festlegen. Diese sollte den Einkommensverlust so gut wie möglich ausgleichen. Experten empfehlen deshalb, dass sie bei rund 75 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens liegen sollte. Dieser Richtwert gilt insbesondere für Alleinstehende ohne weitere Einnahmen außer dem bisherigen Einkommen.

Die Leistungsdauer bestimmt, wie lange die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird. Liegt Ihr Renteneintrittsalter bei 67, so sollte auch die Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu diesem Alter laufen. Andernfalls entsteht eine Versorgungslücke zwischen BU-Rente und gesetzlicher Altersrente.

Aufgrund von Inflation und Gehaltserhöhung kann es sinnvoll sein, Produkte mit Dynamikoption zu wählen. So werden die Beiträge jedes Jahr automatisch erhöht. Damit steigt dann auch die im Ernstfall bei Berufsunfähigkeit ausgezahlte Rente. Eine Beitragsdynamik zwischen drei und fünf Prozent hilft Ihnen dabei, auch etwas höhere Inflationsraten auszugleichen.

Oft kann man sich im jungen Alter nur geringe Beiträge leisten und damit nur eine geringe BU-Rente absichern. Ändert sich dann die Einkommenssituation, möchte man oftmals die Absicherung erhöhen. Im Normalfall ist hierfür eine erneute Risikoprüfung nötig. Sind in der Zwischenzeit bei Ihnen neue Erkrankungen aufgetreten oder haben Sie neue risikobehaftete Freizeitaktivitäten wie z.B. Kampf- oder Motorsport aufgenommen, kann dies zu höheren Beiträgen oder Ausschlussklauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung führen.

Bei einem Vertrag mit ereignisabhängiger Nachversicherungsgarantie ist es zu bestimmten Anlässen (beispielsweise Heirat, Gehaltserhöhung oder Geburt eines Kindes) möglich, die Absicherung ohne erneute Risikoprüfung zu erhöhen. Bei der LV 1871 gibt es auch die ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie. Dabei ist es auch ohne Vorliegen eines bestimmten Ereignisses möglich, die BU-Rente ohne erneute Risikoprüfung zu erhöhen – sofern innerhalb der vorherigen drei Jahre keine Erhöhung im Rahmen der Nachversicherungsgarantie stattgefunden hat.

Risikoprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Einfluss der Gesundheitsprüfung, von Freizeitrisiken und Berufsrisiken

Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird eine Risikoprüfung durchgeführt. Es werden berufliche Risiken, Freizeitrisiken wie beispielsweise gefährliche Sportarten, aber auch Ihr Gesundheitszustand abgefragt. Dabei beantworten Sie im Rahmen der enthaltenen Gesundheitsprüfung als Antragsteller einige Fragen, unter anderem zu Vorerkrankungen, die eine erhöhte Gefahr der Berufsunfähigkeit mit sich bringen.

Auch Ihr Lebenswandel spielt bei der Gesundheitsprüfung eine Rolle. Regelmäßiger Konsum von Alkohol, Tabak oder Drogen kann sich ebenso negativ auf Ihren Gesundheitszustand auswirken wie starkes Übergewicht.

Sie möchten eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen? Ganz ohne Gesundheitsfragen geht es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht, aber für Personen bis 35 Jahre bietet die LV 1871 eine vereinfachte Risikoprüfung mit nur wenigen Fragen an. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

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Tipp

Wollen sich Interessenten lediglich unverbindlich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung informieren, ist eine Risikovoranfrage sinnvoll. Ihre Daten werden (im Vergleich zu einem Antrag) nicht gespeichert. Somit kann auch eine Person, die in der Vergangenheit Erkrankungen hatte oder noch hat, eine unverbindliche Anfrage ohne Risiko stellen.

Weitere Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Versicherungen

    Berufsunfähigkeitsversicherung Fragen

    Häufige Fragen und ihre Antworten rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Versicherungen

    Berufsunfähigkeitsversicherung Wiki

    Berufsunfähigkeitsversicherung Wiki - wichtige Begriffe verständlich erklärt

Häufige Fragen vor dem Abschluss einer BU

Wie viel eine BU-Versicherung im Monat kostet, hängt von einigen individuellen Faktoren ab: Dazu zählen Alter, Beruf, gewünschte Rentenhöhe und Vertragslaufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Für das Alter gilt, dass jüngere Antragsteller in der Regel niedrigere Beiträge bezahlen als ältere. Es ist also durchaus sinnvoll, einen solchen Vertrag frühzeitig abzuschließen.

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist zudem nicht in jedem Beruf gleich. Beispielsweise werden bestimmte Handwerksberufe mit höherer Wahrscheinlichkeit berufsunfähig als Büroangestellte. Daher müssen sie für ihren Berufsunfähigkeitsschutz höhere Beiträge bezahlen.

Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden außerdem noch Ihr Gesundheitszustand und Ihre Hobbys erfasst. Wer mit Vorerkrankungen belastet ist oder gefährliche Hobbys wie Fallschirmspringen ausübt, muss mit entsprechenden Risikozuschlägen rechnen.

Der Faktor Vertragslaufzeit wirkt sich ebenfalls auf die Höhe Ihrer Beiträge aus. Es ist sinnvoll, die Laufzeit der BU-Versicherung bis zum Renteneintritt zu vereinbaren, denn andernfalls kann eine Versorgungslücke entstehen. Die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rente liegt aktuell bei 67 Jahren (Stand 2021).

Je höher die gewünschte Rente, desto höher sind auch die Beiträge. Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente von 2.000 Euro im Monat absichern wollen, werden Sie feststellen, dass die Beiträge höher ausfallen als bei einer niedrigeren Rente. Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine Beitragsdynamik zu vereinbaren. Wenn Sie eine solche Dynamik vereinbart haben, steigt der Beitrag jedes Jahr um den vereinbarten Prozentsatz zwischen drei und fünf Prozent. Vor allem zum Ausgleich einer Inflation ist eine Beitragsdynamik sinnvoll.

Die LV 1871 bietet drei unterschiedliche Produktvarianten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung an. Dabei handelt es sich um die Golden BU, die Golden BU Start sowie die Performer Golden BU.

Die Golden BU bietet eine Vielfalt an Optionen und Möglichkeiten zur individuellen Ausgestaltung der Versicherungsleistung – und das zu fairen Beiträgen. So können Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung ganz nach Ihren Wünschen anpassen, zum Beispiel an sich verändernde Lebensumstände und die damit verbundenen Risiken.

Die Golden BU Start ist der Berufsunfähigkeitsschutz mit günstigem Startbeitrag bei vollen Leistungen. Dank geringerer Prämien in den ersten zehn Jahren eignet sie sich besonders für junge Menschen, deren Einkommen noch nicht so hoch ist.

Bei der Performer Golden BU werden Berufsunfähigkeitsversicherung und Geldanlage intelligent kombiniert. Erwirtschaftete Überschüsse werden gewinnbringend in Fonds angelegt. Das heißt: voller Berufsunfähigkeitsschutz mit attraktiven Renditechancen.

Bei der LV 1871 können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ganz bequem online beantragen. Berechnen Sie mit unserem Tarifrechner Ihren individuellen Beitrag und stellen Sie Ihren Antrag direkt online. Sie brauchen noch Bedenkzeit? Dann fordern Sie stattdessen über den Rechner einfach Ihr persönliches und unverbindliches Angebot an.

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie vor allem auf die Details des Versicherungsproduktes achten. Beispielsweise ist es wichtig, dass die abstrakte Verweisung im Vertrag ausgeschlossen ist. Eine vereinbarte Beitragsdynamik kann wiederum dafür sorgen, dass sie der Inflation entgegenwirken und damit die Höhe der BU-Rente angemessen bleibt. Mit einer Nachversicherungsgarantie können Sie die eigene Absicherung ohne erneute Risikoprüfung an veränderte Lebensumstände anpassen.

Die wichtigsten Infos rund um Berufsunfähigkeit:

Beim Thema Berufsunfähigkeit werden zwei Fragen besonders häufig gestellt:

  • Ab wann ist man berufsunfähig?
  • Was sind überhaupt Gründe für eine Berufsunfähigkeit?

Das und mehr beantworten wir im Wiki zum Thema Berufsunfähigkeit.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie auch als Zusatzversicherung zu einer Hauptversicherung abschließen. Durch eine solche Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) lässt sich die BU beispielsweise mit einer Rentenversicherung oder anderen Verträgen kombinieren.

Häufig beinhaltet die Zusatzversicherung nicht nur eine Rente, sondern auch eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. Damit übernimmt der Versicherer im Fall einer Berufsunfähigkeit die Beiträge für die Hauptversicherung.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Rentenversicherung oder einer anderen Versicherung müssen die Beiträge nicht einzeln gezahlt werden. Es gibt für den kombinierten Vertrag einen Gesamtbeitrag. Weitere Details zur BUZ finden Sie bei uns.

Gerade Büroangestellte unterschätzen häufig das Risiko, doch viele Krankheiten können auch sie bei der Ausübung ihres Berufs einschränken.

Einen weiteren erheblichen Anteil der BU-Leistungsfälle machen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates aus.

Die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind mittlerweile Nervenkrankheiten, zu denen auch psychische Erkrankungen gezählt werden.

Depressionen sind zu einem Volksleiden geworden. Je nachdem, wie schwer der Krankheitsverlauf ist und wie lange die Symptome bestehen, kann es zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Berufsunfähigkeit wegen Depressionen kommen.

Bevor Interessenten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, prüfen die Versicherer das individuelle Risiko: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Leistungsfall eintritt und der Versicherte berufsunfähig wird?

Bestehende oder überstandene Depressionen erhöhen das Risiko und erschweren deshalb den Abschluss einer BU. Ganz unmöglich wird er aber nicht. Mögliche Lösungen sind beispielsweise Ausschlussklauseln oder Risikozuschläge.

In bestimmten Fällen stellt der Versicherer die Entscheidung über die Aufnahme eines Interessenten in die Berufsunfähigkeitsversicherung zurück, bis eine eindeutigere Prognose zum Krankheitsverlauf möglich ist.

Weitere Informationen: Berufsunfähigkeitsversicherung bei Depression

Wurde das Burnout-Syndrom vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung festgestellt, kann dies den Eintritt in die Versicherung erschweren, muss ihn aber nicht ganz unmöglich machen.

Je nach Einzelfall können Versicherer beispielsweise Ausschlussklauseln oder Risikozuschläge vereinbaren, um einen Abschluss doch noch zu ermöglichen.

Weitere Informationen: Berufsunfähigkeitsversicherung bei Burnout

Sachversicherungen wie beispielsweise Hausratsversicherungen werden für Einsparungen und für günstigere Konditionen häufig gewechselt. Generell besteht die Wechselmöglichkeit auch bei BU-Versicherungen, allerdings entstehen einige Nachteile.

Je älter man beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, desto höher fallen die Beiträge aus. Bei einem mit einem Wechsel verbundenen Neuabschluss entstehen auch Abschlusskosten, die in die zu zahlenden Versicherungsbeiträge einberechnet werden.

Der häufige Wechsel einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher in vielen Fällen nicht empfehlenswert.

Häufige Fragen zu Auszahlung und Leistungen der BU

Wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und während der Laufzeit der Versicherung berufsunfähig wird, hat Anspruch auf eine private Berufsunfähigkeitsrente (kurz: BU-Rente).

Wie hoch die Rente ausfällt, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Sie können die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sowie die Laufzeit selbst vereinbaren.

Die Rentenbeträge werden meistens monatlich gezahlt. Alle Details zur Berufsunfähigkeitsrente lesen Sie hier.

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente wird bei Vertragsabschluss individuell festgelegt. Der Versicherungsnehmer kann selbst bestimmen, wie hoch sie im Ernstfall ausfallen soll. Dabei kommt es auf den persönlichen Bedarf an. Je nach ausgeübtem Beruf kann es auch gewisse Beschränkungen oder Höchstgrenzen geben. Die gewünschte Rente wirkt sich auch auf den monatlichen Beitrag aus.

Neben der Rentenhöhe hängt der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung von weiteren Faktoren ab. Dazu gehören das eigene Alter, der Beruf, der Gesundheitszustand, Hobbys, Freizeitrisiken sowie die vereinbarte Versicherungsdauer.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, möchte natürlich auch wissen, wann die Versicherung leistet. Ab wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung und vor allem – wann nicht? Wir haben die Antworten.

  • Berufsunfähigkeitsrente – wann wird gezahlt?  Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person voraussichtlich sechs Monate ohne Unterbrechung den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann oder konnte, so wie es ohne gesundheitliche Beeinträchtigung möglich war. Die Berufsunfähigkeit gilt ab Beginn dieses sechsmonatigen Zeitraums als eingetreten. Es gilt außerdem, dass die Berufsunfähigkeit durch Krankheit, Kräfteverfall oder Körperverletzung ausgelöst sowie ärztlich nachgewiesen sein muss.
  • Wie lange wird die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt? Die Rente zahlt der Versicherer für den Zeitraum, in dem die Berufsunfähigkeit anhält. Im Höchstfall so lange, wie es vertraglich vereinbart wurde.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – und jetzt? Für einen Versicherten ist es womöglich schwer nachzuvollziehen, warum er seine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gegebenenfalls nicht erhält. Das kann jedoch verschiedene Gründe haben. Die Ansprüche müssen eindeutig und klar nachgewiesen sein. Nur dann kann die BU-Rente auch ausbezahlt werden. Hat eine versicherte Person beispielsweise relevante Krankheiten oder Arztbesuche bei der Risikoprüfung nicht wahrheitsgemäß oder unvollständig angegeben, kann das ein Grund für eine Ablehnung sein. Ein weiterer Grund für eine Ablehnung kann sein, dass der nötige Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht wurde.

Wann es konkret zu einer Auszahlung kommt, ist für versicherte Personen selbstverständlich der wichtigste Punkt. Auf unserer Seite zum Thema Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung informieren wir Sie umfassend zu dieser Frage.

  • Wie ist der Ablauf? Der Versicherungsnehmer stellt einen Antrag, um Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Es wird ein ärztliches Gutachten angefordert, welches ausführliche Informationen enthält. Die Unterlagen werden vom Versicherer geprüft und bei einer positiven Entscheidung wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt.
  • Wie lange dauert es, bis eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt? Im Fall einer Berufsunfähigkeit muss der Versicherer zunächst den Leistungsantrag prüfen. Dafür werden verschiedene Unterlagen benötigt. Eine Information hinsichtlich der Leistung erfolgt bei der LV 1871 in der Regel innerhalb einer Woche nach Erhalt der vollständigen Dokumente.

Zunächst einmal müssen Sie Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung den Leistungsfall melden. Ihre Versicherungsgesellschaft benötigt dafür die sogenannten Erstprüfungsunterlagen.

Nach Eingang werden die Dokumente in der Leistungsfallprüfung bearbeitet.

Die Dauer der Bearbeitung hängt dabei vom Einzelfall ab.

Weitere Informationen: BU Leistungsfallprüfung

Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuer

Die Beiträge für eine BU-Versicherung zählen zu den Sonderausgaben beziehungsweise gelten als sonstige Vorsorgeaufwendungen.

Sie sind jedoch nur dann steuerlich absetzbar, wenn die Beiträge für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung unter einem bestimmten Betrag liegen. Bei Angestellten sind es 1.900 Euro und bei Freiberuflern und Selbstständigen 2.800 Euro pro Jahr. Wenn Sie mehr als die angegebenen Summen bezahlen, wirken sich die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht steuermindernd aus.

Erhalten Sie Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, so müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Rente aus einer BU wird als sogenannte abgekürzte Leibrente bei der Steuer bewertet und zählt damit zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Die Höhe des zu besteuernden Anteils hängt vom Ertragsanteil ab. Dieser wiederum ist abhängig vom voraussichtlichen Bezugszeitraum der Berufsunfähigkeitsrente, der durch einen Arzt prognostiziert werden kann.

Werden Sie beispielsweise mit 42 Jahren berufsunfähig und bleiben es bis zum 67. Lebensjahr, liegt der Ertragsanteil bei einer Restlaufzeit von 25 Jahren bei 26 Prozent. Beträgt die BU-Rente monatlich 1.000 Euro, so müssen Sie 260 Euro versteuern. Beim persönlichen Steuersatz von 30 Prozent wären so 78 Euro Steuern zu zahlen.

(Stand der Informationen 7/2021)

Fachbegriffe und sonstige Fragen

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, möchte im Bestfall einen 100-prozentigen Schutz genießen. Falls das beispielsweise aufgrund von bestehenden Erkrankungen nicht möglich ist, werden eventuell Ausschlussklauseln vereinbart. Diese Klauseln regeln vertraglich, ob gewisse Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

Fakt ist aber, dass auch ein geringfügig reduzierter Schutz besser ist als überhaupt kein Schutz. Wurde beispielsweise eine Ausschlussklausel für das linke Auge vereinbart, kann man die private Berufsunfähigkeitsrente trotzdem für alle anderen Ursachen erhalten. Sind Leistungsausschlüsse definiert, müssen diese eindeutig im Vertrag hinterlegt sein. So wissen Kunden stets, welche konkreten Fälle nicht versichert sind.

Jeder Arbeitnehmer hat unter gewissen Umständen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung dafür ist, dass die Person auch nach abgeschlossenen Reha-Maßnahmen gesundheitlich bedingt nur noch wenige Stunden pro Tag arbeiten kann. Die reguläre Altersrente darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht erreicht sein. Die Person muss zudem insgesamt fünf Jahre Mitglied einer gesetzlichen Rentenversicherung sein und mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Die volle Rente wegen Erwerbsminderung gibt es (unter den genannten Voraussetzungen) für Personen, die auf absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Die halbe Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass es pro Tag weniger als sechs Stunden sind. Diese beiden Fälle gelten bei Krankheit und Behinderung.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in vielen Fällen nicht aus, um den eigenen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann verhindern, dass eine Versorgungslücke entsteht.

Kunden haben mit der Nachversicherungsgarantie die Möglichkeit, die vereinbarte Rente ohne erneute Risikoprüfung zu erhöhen. Diese Garantie ist sinnvoll, da vieles im Leben nicht planbar ist. Wie viele Kinder werden es? Wird es zum Hausbau kommen? Diese und weitere Fragen beeinflussen die nötige Höhe einer privaten Berufsunfähigkeitsrente.

Damit die Rentenhöhe stets zur Lebenssituation und den damit verbundenen Bedürfnissen der Kunden passt, gibt es durch die Nachversicherungsgarantie entsprechende Erhöhungsmöglichkeiten. Hierfür ist bei der Golden BU der LV 1871 keine erneute Risikoprüfung nötig.

Es wird zwischen der ereignisabhängigen und der ereignisunabhängigen Nachversicherungsgarantie unterschieden. Die ereignisabhängige Nachversicherung erlaubt es dem Kunden, seine BU-Rente bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses (z.B. Hochzeit, Geburt) zu erhöhen. Bei der LV 1871 gibt aber auch eine ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie, mit der die vereinbarte Rente angepasst werden kann.

Die Frage, ob ein Anspruch auf eine Leistung besteht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Stattdessen kommt es auf die Details des Vertrags und die Verweisbarkeit an.

Einige Unternehmen legen in den Vertragsbedingungen eine sogenannte Verweisung fest. Das bedeutet, dass der Versicherer die versicherte Person auf eine andere als die ausgeübte Tätigkeit verweisen kann, wenn diese Tätigkeit aufgrund der Erfahrung und Ausbildung durch die versicherte Person ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspricht.

Mit einer abstrakten Verweisung hätte die Versicherungsgesellschaft das Recht, den Versicherten im Falle einer Berufsunfähigkeit auf einen anderen als seinen ausgeübten Beruf zu verweisen. Dabei käme es bei dieser Verweisung nicht einmal darauf an, ob überhaupt eine entsprechende Stelle in der jeweiligen Region zur Verfügung stünde.

Daher sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass auf eine abstrakte Verweisung verzichtet wird, wie beispielsweise in der Golden BU der LV 1871.

Hier prüft der Versicherer, ob die versicherte Person eine neue Tätigkeit aufgenommen hat, die den bisherigen Kenntnissen, Fähigkeiten und der Lebensstellung entspricht. Wenn das der Fall ist, dann kann konkret auf diese Tätigkeit verwiesen werden. In diesem Fall könnte die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt werden.

Ihre Frage war nicht dabei?

Dann kontaktieren Sie uns unter: info@lv1871.de

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