Nachhaltigkeit in der LV 1871
Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeitsstrategie der LV 1871
Als Versicherungsverein zur Vorsorge und Absicherung auf Gegenseitigkeit verfolgt die LV 1871 schon seit ihrer Gründung ein nachhaltiges Geschäftsmodell. Wir fördern das Gemeinwohl durch Gemeinsinn. Damit lassen wir uns immer schon von einem Grundprinzip der Nachhaltigkeit leiten: Der Einzelne wird durch gemeinsam geteilte Verantwortung gestärkt und ist so besser vor Risiken geschützt. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie folgt diesem Prinzip. Wir richten unser Handeln daher nicht nur am Erreichen des beabsichtigten Nutzens und Zwecks aus, sondern übernehmen immer auch Verantwortung für die Wirkung unseres Handelns.
Dabei ruhen wir uns nicht auf unseren Grundsätzen aus, sondern entwickeln unser Nachhaltigkeitsengagement auf vier Handlungsfeldern kontinuierlich weiter. Erstens optimieren wir die Nachhaltigkeit unserer Kapitalanlage und verbessern so unser Rendite-Risiko-Profil. Zweitens entwickeln wir ein nachhaltiges Produktangebot. So finden nicht nur Kunden mit hohen Ansprüchen an die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten die für sie passenden Angebote, wir schaffen auch einen Nachhaltigkeits-Mindeststandard für diejenigen, die sich aus anderen Gründen für ein Produkt entscheiden.
Selbstverständlich stärken wir drittens auch die Nachhaltigkeit innerhalb unseres Unternehmens. Dafür verbessern wir fortlaufend unseren ökologischen Fußabdruck, etwa durch ein umweltfreundliches und energieeffizientes Gebäudemanagement oder die Stärkung nachhaltiger Mobilität. Zudem festigen wir die Chancengerechtigkeit und Vielfalt im Unternehmen, sichern die Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards und verhindern mit einem Compliance-Management-System Korruption beziehungsweise beugen Korruptionsrisiken vor. Als finanzstarkes Unternehmen übernehmen wir viertens auch gesellschaftliche Verantwortung und unterstützen Hilfsorganisationen und soziale Projekte, die unsere Werte vertreten. Mit der Förderung dieser vier Handlungsfelder, folgen wir dem Prinzip der Risikogemeinschaft, die den Einzelnen vor Risiken schützt und dem Wohl aller dient.
Die 4 Nachhaltigkeitsfelder im Überblick
Das ist unter ESG zu verstehen
Nachhaltigkeitsfaktoren werden in die Bereiche Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Corporate Governance) unterteilt. Sie können entweder makroökonomischer Natur sein oder in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Unternehmens stehen.
Dabei umfassen gesamtwirtschaftliche Nachhaltigkeitsfaktoren physische Klimarisiken wie zum Beispiel Klimaerwärmung und daraus resultierende Wetterextreme wie Stürme oder Überflutungen. Auch sogenannte Transitionsrisiken im Zusammenhang der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft zählen dazu. So können beispielsweise politische Maßnahmen wie eine CO2-Steuer für fossile Kraftstoffe, Hersteller von alternativen Antriebssystemen begünstigen. Nachhaltigkeitsfaktoren im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Unternehmens können beispielsweise umweltverträgliche Produktion, Einhaltung von zentralen Arbeitsrechten oder Maßnahmen bzgl. Verhinderung von Korruption sein.
Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko, dem sogenannten ESG-Risiko, werden die potenziellen negativen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf den Wert einer Investition verstanden. Nachhaltigkeitsrisiko wird dabei im engeren Sinne definiert und umfasst nicht die potenziellen nachteiligen Auswirkungen eines zugrunde liegenden Unternehmens auf die Umwelt oder die Gesellschaft.
Verantwortungsvolle Kapitalanlage
Als mittelständischer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit besitzt die Lebensversicherung von 1871 a. G. München ein Selbstverständnis bezüglich gesellschaftlicher Verantwortung. Oberste Priorität hat für die LV 1871 die Erfüllung der Vorsorgeverpflichtungen für ihre Kunden und Mitglieder. Dabei soll zudem gesellschaftlicher Verantwortung in der Kapitalanlage Rechnung getragen werden. Als Unterzeichner der UN Principles for Responsible Investment (UN PRI) integriert die LV 1871 konsequent ESG-Themen in ihre Anlage- und Portfoliomanagementprozesse.
Details hierzu entnehmen Sie bitte unserer Responsible Investment Policy.
Responsible Investment Policy
Zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Erklärung für die LV 1871 und den LV 1871 Konzern
Die LV 1871 unterliegt seit dem Geschäftsjahr 2023 der Verpflichtung, eine nichtfinanzielle Erklärung für den Konzern und die Muttergesellschaft zu veröffentlichen. Die Grundlage für die Formulierung bildet das Rahmenwerk des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK).
Über die 20 Kriterien des DNK hinaus haben wir uns dazu entschieden, als verpflichtende Leistungsindikatoren den GRI-Standard zu nutzen (Global Reporting Initiative).
Zudem enthält unsere zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Erklärung auch die Inhalte zur Berichtspflicht der EU-Taxonomie.
Download (PDF):
LV 1871 - Strategien zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten
Mit der Offenlegungs-VO* soll dem Anleger (Versicherungsnehmer) die Möglichkeit gegeben werden, nachzuvollziehen, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken in der Investmententscheidung berücksichtigt werden, und einzuschätzen, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen seine Investition hat.
Nachhaltigkeitsrisiken
d.h. Auswirkungen des Klimawandels auf das (Portfolio-) Unternehmen, z.B.
- Zusammenbruch von Lieferketten
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Veränderte Nachfrage
- ...
Nachteilige Auswirkungen
d.h. Auswirkungen des (Portfolio-) Unternehmens auf die Umwelt z.B. durch
- CO2 Emmision
- Wasserverbrauch
- Müll
- ...
Unter Nachhaltigkeitsrisiko („ESG-Risiko“) werden potenzielle negative Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf den Wert einer Investition verstanden. Nachhaltigkeitsrisiko wird dabei im engeren Sinne definiert und umfasst nicht die potentiellen nachteiligen Auswirkun-gen eines zugrundeliegenden Unternehmens auf die Umwelt oder die Gesellschaft.
Nachhaltigkeitsfaktoren werden in die Bereiche Umwelt („Environment“ = E), Soziales (= S) und Unternehmensführung („Corporate Governance“ = G) unterteilt und können entweder makroökonomischer Natur sein oder in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Unternehmens stehen.
* Offenlegungs-VO ist die Abkürzung für die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen:
Verantwortungsvolle Produkte
Wir haben eine gesellschaftliche Verantwortung und nehmen diese auch ernst!
Daher berücksichtigen wir nicht nur ökologische, soziale und auf eine gute Unternehmensführung bezogene Kriterien (ESG-Kriterien) in unserer Kapitalanlage, sondern achten auch bei der Produktentwicklung und Fondsauswahl auf Nachhaltigkeitsaspekte.
Erhalten Sie nachfolgend nachhaltigkeitsbezogene Informationen gemäß der Offenlegungs-Verordnung auf Produkt- und Fondsebene.
Nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf Produktebene:
Nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf Fondsebene:
Nachhaltigkeitsbezogene Informationen für Ihren Fonds als Anlageoption einer fondsgebundenen Versicherung, können Sie über unseren FONDSFINDER einsehen. Die Informationen sind auf der Detailseite des jeweiligen Fonds im Download-Bereich abrufbar.
Unsere drei Nachhaltigkeitssiegel
Änderungshistorie
Nachfolgend informieren wir Sie über Änderungen, die wir im zeitlichen Verlauf der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten auf der Unternehmens- und Produktebene vorgenommen haben.