Ersatz für das gesetzliche Sterbegeld: Private Sterbegeldversicherungen
Bis Ende 2003 wurde Angehörigen ein gesetzliches Sterbegeld ausgezahlt, wenn es innerhalb der Familie zum Todesfall kam. Dieser Beerdigungszuschuss wurde ab dem 1. Januar 2004 abgeschafft und gehört nicht mehr zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Lediglich innerhalb der Beamtenversorgung gibt es das Sterbegeld der Krankenkassen noch, sowie auch in einigen weiteren Sonderfällen. Um Hinterbliebenen die finanzielle Belastung durch eine Beerdigung nicht aufzubürden, ist deshalb eine eigene Vorsorge mittels Sterbegeldversicherung ratsam.
Die Meinung der Experten:
Möchten Sie kompetent beraten werden?
Wir helfen Ihnen gerne:
Markus Pohlschröder
(Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
Frank Kohrt
(Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
Tobias Lanzinger
(Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
Wer bekommt überhaupt noch Sterbegeld?
Die Zielgruppe der Personen, die auch nach 2004 noch Sterbegeld erhalten, ist sehr gering. Möglich ist dies beispielsweise noch in folgenden Fällen:
- Beim Tod durch einen Arbeitsunfall
- Beim Tod durch eine nachgewiesene Berufskrankheit
- Beim Tod von Beamten
- Beim Tod von Arbeitnehmern, die dies in ihrem Vertrag konkret geregelt haben
- Beim Tod von Kriegsopfern
- Beim Tod von weiteren Berechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz
Ist das Sterbegeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt, dann erhalten Hinterbliebene nicht selten bis zu drei Monatsgehälter.
Sterbegeldversicherung als private Alternative zum Sterbegeld
Da nur noch wenige Personen überhaupt Sterbegeld erhalten, ist die eigene Vorsorge wichtig. Die Kosten einer Beerdigung können, vor allem aufgrund der vielen Einzelposten, schnell einige Tausend Euro übersteigen. Keine leichte Aufgabe für Familienangehörige, die zusätzlich auch den Trauerfall zu verarbeiten haben. In Deutschland sind im Jahr 2023 laut Bundesamt für Statistik circa 1 Million Menschen verstorben. Das bedeutet gleichzeitig, dass 1 Million Hinterbliebene sich um eine Bestattung kümmern mussten. Die Kosten dafür müssen seit 1. Januar 2004 komplett privat getragen werden. Eine Sterbegeldversicherung kann helfen, um Angehörige zumindest finanziell im Trauerfall zu entlasten.
Die LV 1871 bietet verschiedene Tarife zur Bestattungsvorsorge. Die monatlichen Beiträge richten sich unter anderem nach dem Eintrittsalter sowie der vereinbarten Leistungssumme. Dabei gilt: Je älter die versicherte Person beim Abschluss ist, desto höher fallen die Beiträge aus.
Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt einmalig im Falle des Todes. Diese kann zwischen 1.500 und 12.500 Euro gewählt werden. Anspruch auf eine anteilige Leistung besteht nach sechs Monaten Wartezeit. Die volle Leistung erhalten Angehörige abhängig vom Tarif und Eintrittsalter nach zwölf bis 36 Monaten. Die Bestattungsvorsorge der LV 1871 kann frühestens ab 40 Jahren und mit laufendem Beitrag spätestens bis zum 90. Lebensjahr abgeschlossen werden.
Jetzt Beitrag berechnen
Sterbebeihilfe vom Arbeitgeber
Ob die Angehörigen einer verstorbenen Person finanzielle Unterstützung erhalten, hängt individuell von der Situation ab. Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen keinen Beerdigungszuschuss mehr zahlen, gibt es noch immer Sterbegeld für Beamte. Auch einige Arbeitgeber zahlen eine Sterbebeihilfe beim Tod eines Betriebsangehörigen. Hierbei kommt es auf den Einzelfall an, ob Sterbegeld vom Arbeitgeber geboten wird. Oft ist dies in Tarifverträgen oder im Arbeitsvertrag geregelt.
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Sterbegeld, welches im Rahmen einer gesetzlichen Unfallversicherung ausgezahlt wird, gibt es in einigen Fällen noch immer. Voraussetzung hierfür ist, dass die Person aufgrund einer nachgewiesenen Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls verstorben ist. Der Betrag enthält in bestimmten Fällen auch die Überführungskosten. Jährlich erfolgt eine Anpassung der Summe, die derzeit bei etwa 5.000 Euro liegt. Nicht nur Arbeitnehmer sind automatisch unfallversichert, sondern auch Schüler sowie Auszubildende.
Sterbegeld vom Sozialamt
Beim Sozialamt können Hinterbliebene ein Sterbegeld beantragen. Jedoch kommt eine Sozialbestattung nur in wenigen Fällen überhaupt in Frage. Wer die Kosten einer Bestattung nachweislich nicht übernehmen kann, könnte diesen Antrag stellen. Wichtig ist allerdings, dass keiner der Hinterbliebenen für diese Kosten aufkommen kann. Dazu zählen:
- Ehegatten
- Lebenspartner
- Kinder (mindestens 18 Jahre alt)
- Eltern
- Geschwister (mindestens 18 Jahre alt)
- Enkel (mindestens 18 Jahre alt)
- Großeltern
Zu beachten ist außerdem, dass das Sterbegeld vom Sozialamt nur sehr einfache Beerdigungen abdeckt.
Wie hoch fiel das Sterbegeld bis 2004 aus?
Das Sterbegeld wurde bis zum 31. Dezember 2003 von der gesetzlichen Krankenversicherung als Zuschuss für die Bestattungskosten ausgezahlt. War die betreffende Person Mitglied der Krankenkasse, wurden bis dato 525 Euro gezahlt. Ist dagegen ein familienversicherter Angehöriger verstorben, lag der Zuschuss bei 262,50 Euro.
Private Sterbevorsorge
Da die genannte staatliche Unterstützung bereits seit vielen Jahren nicht mehr besteht, ist eine Sterbegeldversicherung sehr wertvoll. Wer nicht gerade zu den besonderen Zielgruppen gehört, muss selbst vorsorgen. Auch früher war der Betrag in Höhe von 525 Euro bereits viel zu niedrig, um hiervon eine oft über mehrere Tausend Euro teure Bestattung zu übernehmen.
Mit einer Sterbegeldversicherung sorgen versicherte Personen dafür, dass Angehörige im Falle des Todes nicht mit den finanziellen Belastungen zu kämpfen haben.
Tipp
Bei der LV 1871 können Sie ganz einfach die monatlichen Beiträge für eine Sterbegeldversicherung berechnen oder diese direkt online abschließen.
Unsere Tarife zur Sterbegeldversicherung im Vergleich
Bestattungsvorsorge Basis, Comfort Plus & Premium
Leistungen |
Bestattungsvorsorge Basis |
Bestattungsvorsorge Comfort PlusUnsere Empfehlung |
Bestattungsvorsorge Premium |
---|---|---|---|
Eintrittsalter bei laufendem Beitrag i | 40 Jahre bis 90 Jahre |
40 Jahre bis 90 Jahre |
40 Jahre bis 90 Jahre |
Beitragszahlung i | bis 85/ lebenslang |
bis 85/ lebenslang |
bis 95/ lebenslang |
Lebenslange Absicherung | |||
Mögliche Versicherungssumme i | 1.500€ bis 12.500€ |
1.500€ bis 12.500€ |
1.500€ bis 12.500€ |
Ohne Gesundheitsprüfung | |||
Volle Leistung nach i | 24-36 Monaten |
12-36 Monaten |
12-36 Monaten |
Vorläufiger Versicherungsschutz i | |||
Beitragsdynamik (3 Prozent) i | optional | optional | |
Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Verdoppelung der Versicherungssumme) i | |||
Erbrechtsberatung i | |||
Kinder- und Enkelmitversicherung i | |||
Kostenübernahme für Auslandsüberführung i | |||
Sichern Sie sich jetzt ein passendes Angebot |