Sterbegeldversicherung für Senioren und Rentner
Als Sterbegeldversicherung bezeichnet man eine spezielle Form der Kapitallebensversicherung, die nach dem eigenen Ableben die Kosten für Bestattung und Grabpflege abdecken soll. In der Regel sollen damit die Hinterbliebenen entlastet werden. Parallel zur Sterbegeldversicherung wird gerne eine zusätzliche Bestattungsverfügung bei einem Bestattungsunternehmen getroffen. Darin kann man persönliche Wünsche - etwa die Auswahl eines Bestatters – oder Hinweise zu wichtigen Dokumenten angeben.
Die Meinung der Experten:
Möchten Sie kompetent beraten werden?
Wir helfen Ihnen gerne:
Markus Pohlschröder
(Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
Frank Kohrt
(Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
Tobias Lanzinger
(Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
Kein Sterbegeld mehr von den Krankenkassen
Das Sterbegeld, das Krankenkassen an hinterbliebene Ehepartner ausgezahlt haben, wurde 2004 abgeschafft. Zum Ende des Berufslebens gibt es heute folgende Regelungen:
- Die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt dem hinterbliebenen Ehepartner kein Sterbegeld. Als Ausgleich dafür wird aber im ersten Vierteljahr nach dem Todesfall die volle Rente des Verstorbenen an den Ehepartner ausgezahlt.
- Hinterbliebene Ehepartner von Beamten erhalten im Todesfall einmalig das Zweifache der Dienstbezüge oder der Anwärterbezüge des Verstorbenen als Sterbegeld.
- Wer bis ins hohe Alter erwerbstätig ist und über eine Unfallversicherung verfügt, kann von dieser – je nach Vertragsbedingungen – ein zusätzliches Sterbegeld erhalten, wenn es sich bei der Todesursache um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit handelt.
Jetzt Beitrag berechnen
Kosten einer Beerdigung in Deutschland
Durchschnittliche Kosten von Bestattungen in Deutschland
Nur wenigen ist bewusst, wie teuer eine Bestattung sein kann. Laut einer Civey-Umfrage im Auftrag der LV 1871 unterschätzen 86 Prozent der Befragten die durchschnittlichen Kosten einer Bestattung. Deshalb sorgen auch nur 40 Prozent der Befragten für ihre Bestattung vor. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die durchschnittlichen Kosten von Bestattungen in Deutschland (Quelle: Statista, 03/2024).
Leistungen | Kosten |
---|---|
Steinmetz (Grabstein mit Gravur, Grabeinfassung) | 5.000 Euro |
Bestattungsinstitut (Überführung, Sarg, Urne, Aufbahrung) | 3.000 Euro |
Friedhof (Grabkosten und Beisetzungsgebühr) | 2.500 Euro |
Weitere Bestattungskosten (Kirche, Trauredner, Todesanzeige usw.) | 1.830 Euro |
Friedhofsgärtner pro Jahr (Dauer Grabpflege) | 350 Euro |
Floristen (Trauerkranz, Blumen, Sargschmuck, Trauerhalle Dekoration) | 300 Euro |
Gesamtkosten | 12.980 Euro |
Altersgrenzen für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung
Manche Anbieter haben für den Abschluss ein Höchstalter bis zum 85. Lebensjahr festgelegt. Bei der LV 1871 liegt die Grenze beim 90. Lebensjahr für Verträge mit laufendem Beitrag und beim 95. Lebensjahr für Verträge mit Einmalbeitrag. Diese Altersgrenze bezieht sich auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Ab dem Versicherungsbeginn wird eine Wartezeit vereinbart, in der nur eine eingeschränkte Leistungspflicht besteht. Bei der Bestattungsvorsorge der LV 1871 beträgt die Wartezeit sechs Monate. Sie entfällt bei Tod aufgrund eines Unfalls.
Im Anschluss daran beginnt eine Staffelung. In diesem Zeitraum wird ein bestimmter Teil der vereinbarten Versicherungssumme ausbezahlt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem Zeitpunkt des Todes der versicherten Person. Während der Dauer der Staffelung erhöht sich die Leistung mit jedem Versicherungsmonat. Nach spätestens drei Jahren besteht voller Versicherungsschutz in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Auch die Staffelung gilt nicht, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls verstirbt.
Was besonders Senioren bei einer Sterbegeldversicherung beachten sollten
Auch bei einem möglichen Höchsteintrittsalter von bis zum 90. Lebensjahr sollte man sich nicht unbedingt bis dahin Zeit lassen. Die Höhe der Beitragszahlungen hängt im Wesentlichen vom Eintrittsalter und dem Leistungskatalog ab. Hier können schon ein paar Jahre einen deutlichen Prämienunterschied ausmachen.
Im Normalfall werden bei einer Sterbegeldversicherung die engsten Angehörigen, Ehepartner oder Kinder als Bezugsberechtigte eingetragen. Man kann auch zur Sicherheit einen Ausweich-Bezugsberechtigten eintragen, falls der Erstgenannte ebenfalls vor der Auszahlung verstirbt.
Wenn es zum Zeitpunkt der Auszahlung keinen lebenden Bezugsberechtigten mehr gibt, fällt die Versicherungssumme in die Erbmasse.
Ein eher unschöner Fall tritt ein, wenn sich der Versicherungsnehmer aufgrund zerstrittener oder zerrütteter Umstände unsicher ist, ob die Hinterbliebenen auf die Bestattungswünsche eingehen. Als Ersatz für einen Ausweich-Bezugsberechtigten kann man deshalb beispielsweise auch ein Bestattungsunternehmen eintragen lassen.
Grundsätzlich sollte beim Vergleich verschiedener Sterbegeldversicherungen die Summe der Beitragszahlungen nicht die vereinbarte Versicherungssumme übersteigen. Angebote, die sowohl auf eine Gesundheitsprüfung als auch eine Wartezeit bis zur Auszahlung der vollen Summe verzichten, werden unter Umständen als wenig seriös empfunden.
Bei der Wahl einer Sterbegeldversicherung lohnt sich immer ein Vergleich der verschiedenen Anbieter. Helfen können hierbei von unabhängiger Seite unter anderem der Verbraucherschutz oder auch die Caritas.
Unsere Tarife zur Sterbegeldversicherung im Vergleich
Bestattungsvorsorge Basis, Comfort Plus & Premium
Leistungen |
Bestattungsvorsorge Basis |
Bestattungsvorsorge Comfort PlusUnsere Empfehlung |
Bestattungsvorsorge Premium |
---|---|---|---|
Eintrittsalter bei laufendem Beitrag i | 40 Jahre bis 90 Jahre |
40 Jahre bis 90 Jahre |
40 Jahre bis 90 Jahre |
Beitragszahlung i | bis 85/ lebenslang |
bis 85/ lebenslang |
bis 95/ lebenslang |
Lebenslange Absicherung | |||
Mögliche Versicherungssumme i | 1.500€ bis 12.500€ |
1.500€ bis 12.500€ |
1.500€ bis 12.500€ |
Ohne Gesundheitsprüfung | |||
Volle Leistung nach i | 24-36 Monaten |
12-36 Monaten |
12-36 Monaten |
Vorläufiger Versicherungsschutz i | |||
Beitragsdynamik (3 Prozent) i | optional | optional | |
Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Verdoppelung der Versicherungssumme) i | |||
Erbrechtsberatung i | |||
Kinder- und Enkelmitversicherung i | |||
Kostenübernahme für Auslandsüberführung i | |||
Sichern Sie sich jetzt ein passendes Angebot |
Risikolebensversicherung oder Sterbegeldversicherung für Senioren?
Für Menschen in jüngerem und mittlerem Alter lohnt sich darüber hinaus auch der Vergleich von Sterbegeldversicherung und Risikolebensversicherung. Für Senioren bieten sich Risikolebensversicherungen als Alternative eher nicht an oder sind sogar ausgeschlossen. Das hat folgende Gründe:
- Risikolebensversicherungen haben oft ein Höchstalter für den Vertragsabschluss, das nicht selten bei 50 Jahren liegt. Angebote, die deutlich hiervon abweichen, sollten mit Vorsicht bewertet werden.
- Die Versicherungssummen unterscheiden sich oftmals nicht unerheblich. Mit der Risikolebensversicherung sollen zumeist Angehörige langfristig abgesichert werden. Die Sterbegeldversicherung ist immer auf Grundleistungen, wie Beerdigung und Bestattung, sowie Zusatzleistungen, wie Überführungen aus dem Ausland oder Grabpflege, begrenzt. Beitragszeit und Wartezeit zusammen sind also in der Regel kürzer und deswegen auch im höheren Alter gut abzuschätzen. Manche Risikolebensversicherungen beginnen erst ab einer Versicherungssumme über 25.000 Euro. Für eine Sterbegeldversicherung kann eine Versicherungssumme von 1.500 bis 12.500 Euro ausreichen. Je nachdem, welche Ansprüche man selbst an Beerdigung, Grabpflege etc. stellt.
- Die Sterbegeldversicherung der LV 1871 kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Eine Sterbegeldversicherung ist ein Produkt, das vorrangig ältere Menschen bis Senioren ansprechen soll. Dennoch sollte man nicht zu lange warten. Bei Risikolebensversicherungen sind Gesundheitsprüfungen dagegen üblich und oftmals auch sehr ausführlich.
Sterbegeld als Schonvermögen?
Nach aktueller Entscheidung des Sozialgerichtes Gießen (Az.: S 18 SO 65/16) kann Sterbegeld als sogenanntes Schonvermögen gelten. Das bedeutet, dass es beispielsweise im Falle einer Unterbringung in der stationären Pflege nicht angerechnet werden darf.
Als Schonvermögen zählt eine Sterbegeldversicherung dann, wenn sie unter die Härtefall-Regelung fällt – also bis zu einer Summe, die für eine angemessene Bestattung notwendig ist.
Was spricht für eine Sterbegeldversicherung?
Den meisten Menschen ist bewusst, wie wichtig die Absicherung eines Lebenspartners oder der eigenen Kinder in einem möglichen Todesfall ist. Die Kosten einer Beerdigung sowie beispielsweise für die Grabpflege werden dabei aber gerne vergessen.
Folgekosten, die sich für Angehörige aus einem Erbe ergeben können, etwa für geerbte Immobilien, erstrecken sich zumeist über längere Zeiträume. Sie können also oft ausführlich geplant werden. Auch dauert es oft eine Weile, bis entsprechende Gelder aus einer Erbschaft freigegeben werden. Dagegen sind Angehörige in allen Bundesländern bis auf Bayern und Bremen verpflichtet, den Verstorbenen innerhalb kurzer Zeit bestatten zu lassen. Entsprechend müssen hier in kürzester Zeit die nötigen Gelder bereitstehen. Damit die Hinterbliebenen nicht auf die eigenen Geldreserven zurückgreifen müssen, springt hier die Sterbegeldversicherung ein.