Gehört die Bestattungsvorsorge zum Schonvermögen?

  • Definition Schonvermögen im Sozialrecht

  • Zweckgebundene, angemessene Sterbegeldversicherung zählt ins Schonvermögen

  • Unwiderrufliches Bezugsrecht schützt Bestattungsvorsorge

Sterbegeldversicherung und Schonvermögen

Die Bestattungsvorsorge ist ein sensibles Thema, das viele Menschen in Bezug auf die finanzielle Absicherung der Familie im eigenen Sterbefall beschäftigt. Eine Sterbegeldversicherung schützt Ihre Angehörigen vor den finanziellen Kosten einer Beerdigung.

Eine hierbei häufig gestellte Frage ist, ob die Bestattungsvorsorge zum Schonvermögen gehört und somit vor dem Zugriff Dritter geschützt ist. Hier erfahren Sie, was das Schonvermögen ist, ob die Bestattungsvorsorge dazu gehört und wie Sie die Sterbegeldversicherung absichern kann.

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Form der Bestattungsvorsorge, die im Todesfall die Beisetzungskosten abdecken soll. Die Frage, ob eine Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen zählt, hängt von den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen der Bestattungsvorsorge als Schonvermögen im Sozialrecht und der Pfändungssicherheit der Sterbegeldversicherung bei Privatinsolvenz.

Es ist wichtig, die gesetzlichen Regelungen und Richtlinien zu kennen, die bestimmen, welche Arten der Bestattungsvorsorge als Schonvermögen anerkannt werden. Im Folgenden geht es vor allem um die Frage, ob das Sozialamt den Betrag der Sterbegeldversicherung bzw. die Versicherungsleistung auf die staatliche Grundsicherungsleistung anrechnen darf.

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Definition Schonvermögen

Schonvermögen umfasst Vermögenswerte, die bei der Berechnung von Sozialleistungen unberücksichtigt bleiben. Dazu gehören bestimmte persönliche Rücklagen und Eigentumswerte, die nicht einbezogen werden, wenn das Amt die Höhe von staatlichen Leistungen ermittelt. Unter den Schutz des Schonvermögens fallen z.B. eine selbst genutzte Immobilie oder das berufsbedingt genutzte Auto. Im Allgemeinen stellen die Regelungen zum Schonvermögen sicher, dass Personen nicht gezwungen sind, ihre gesamte Existenzgrundlage aufzugeben, bevor sie staatliche Unterstützung in finanziellen Notsituationen erhalten. So müssen die private Altersvorsorge, zum Teil persönliche Besitztümer und selbst genutztes Wohneigentum nicht veräußert werden, bevor man Anspruch auf Sozialleistungen hat.

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Keine Einheitliche Regelung zur Beurteilung des Schonvermögens

Die Beurteilung des Schonvermögens ist gesetzlich nicht einheitlich geregelt. Aus welchen Vermögensarten sich das Schonvermögen zusammensetzt und welche Freibeträge gelten, hängt vom individuellen Fall und den entsprechenden Regelungen im Sozialrecht ab. So gelten für den Antrag auf Sozialgeld und Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) andere Grundsätze als bei der Grundsicherung im Alter und bei vollständiger Erwerbsminderung. In diesem Fall legt das SGB XII fest, welche Sachgegenstände und Rücklagen zum geschützten Vermögensanteil zählen.

Schonvermögen bei Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

Sozialhilfe und Bürgergeld sind staatliche Unterstützungsleistungen, die Menschen in finanziellen Notlagen helfen. Sie sollen die Grundbedürfnisse wie Essen, Kleidung und Unterkunft eines Menschen sicherstellen. Wer den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkünften und Ersparnissen decken kann, hat Anspruch auf Sozialleistungen.

Eine Sozialhilfe wird an Menschen ausgezahlt, die bereits das Rentenalter erreicht haben oder nicht erwerbsfähig sind. Personen im erwerbsfähigen Alter, die entweder keinem Beruf nachgehen oder deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, können Bürgergeld beantragen.

Vor der Auszahlung dieser Leistungen muss der Antragsteller sein verwertbares Vermögen einsetzen, wobei das Schonvermögen ausgenommen ist. Zu diesen geschützten Vermögenswerten zählen u.a.:

  • Grundfreibeträge: Ein bestimmter Betrag an Bargeld und Sparanlagen pro Person, die je nach Alter und persönlicher Situation variieren.

  • Altersvorsorge: Vermögen und Versicherungen, die zur privaten Altersvorsorge dienen und nicht vorzeitig verwendet werden können.

  • Sachwerte: Bestimmte Gegenstände wie angemessener Hausrat oder ein Kraftfahrzeug, das zur Ausübung des Berufs benötigt wird.

  • Bestattungsvorsorge: Zweckgebundene Rücklagen für die Bestattung, die als Schonvermögen anerkannt wurden.

Wann fällt die Bestattungsvorsorge in das Schonvermögen?

Viele Menschen fragen sich, ob die Bestattungsvorsorge zum Schonvermögen zählt. Grundsätzlich gilt, dass bestimmte Rücklagen für die eigene Bestattung als Schonvermögen anerkannt werden können. Hier spielt die Art der Vorsorge eine entscheidende Rolle.

Die Bestattungsvorsorge gehört zum Schonvermögen, wenn die Sterbegeldversicherung ausschließlich für die Deckung der Bestattungskosten vorgesehen ist. Ausschlaggebend ist, dass diese Absicherung klar als zweckgebunden deklariert wird, um Missverständnisse zu vermeiden. Dies ist der Fall, wenn die Versicherungssumme in einem angemessenen Rahmen liegen und der Betrag ausschließlich für die Finanzierung der Bestattungskosten vorgesehen ist. Zudem müssen Dokumente und Verträge vorhanden sein, die die Zweckbindung belegen.

Das Gericht kann über die Angemessenheit der Versicherungssumme entscheiden und ob ein Teilbetrag dem verwertbaren Vermögen zugeordnet wird. Um die Angemessenheit der Sterbegeldversicherung zu beurteilen, orientiert sich das Gericht an ortsüblichen Bestattungskosten und die Grabpflege sowie an besonderen Wünschen der Person für die eigene Beisetzung.

Wenn die Sterbegeldversicherung demnach eindeutig der Bestattungsvorsorge dient und alle formalen Anforderungen der Zweckbindung und Angemessenheit erfüllt sind, ist die Bestattungsvorsorge bei der Berechnung von Sozialleistungen ausgenommen. Versicherungsnehmer oder Bezugsberechtigte der Versicherungsleistung müssen die Sterbegeldversicherung nicht für die persönliche Grundsicherung verwenden.

Mit Moos bewachsenes Grab, Kerze und Grabschmuck

Sterbegeldversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht

Die Bezugsberechtigung einer Sterbegeldversicherung bestimmt einen oder mehrere Begünstigte, die im Todesfall des Versicherten die Versicherungssumme zugesprochen bekommen. Darüber hinaus kann das Bezugsrecht auch auf das Bestattungsunternehmen übertragen werden, das die Wünsche des Verstorbenen direkt umsetzt. Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen dem unwiderruflichen und widerruflichen Bezugsrecht.

Beim unwiderruflichen Bezugsrecht handelt es sich um eine bindende Erklärung, welchen Personen das Bezugsrecht erteilt wird. Im Gegensatz zum widerruflichen Bezugsrecht kann diese Entscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden. Eine Sterbegeldversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht schützt die Bestattungsvorsorge vor dem Zugriff Dritter. Dies gilt auch für den Fall einer Pfändung.

Ein schriftlich festgelegtes Bezugsrecht erleichtert die Abwicklung der Versicherungsleistung und für eine unkomplizierte und schnelle Auszahlung. Wichtig ist hierbei eine präzise und unmissverständliche Nennung der Begünstigten. Daher sollten Sie einzelne Personen eintragen lassen und allgemeine Bezeichnungen wie „die Kinder“ oder „der Partner“ vermeiden.

Durch das unwiderrufliche Bezugsrecht fällt die künftige Versicherungsleistung unmittelbar in das Vermögen des Bezugsberechtigten und zählt nicht mehr zum Vermögen des Vorsorgenden.

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