Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung im Überblick
Mit dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung können die Kosten der Bestattung für Hinterbliebene gedeckt werden. Oft haben Sie die Wahl, ob Sie eine Versicherung mit oder ohne Gesundheitsfragen (Gesundheitsprüfung) abschließen wollen. Beantworten Sie Fragen über Ihren aktuellen Gesundheitszustand, könnte das die Wartezeit bis zur Leistung verkürzen. Gerade für ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen ist dagegen die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung ratsamer. Hier sind keine ärztlichen Gutachten nötig und es erfolgt kein Ausschluss von Krankheiten.
Warum überhaupt eine Sterbegeldversicherung?
Mit dem eigenen Tod beschäftigt sich niemand gerne. Dennoch ist es ratsam, bereits im Vorfeld zu definieren, wie Hinterbliebene die Bestattungskosten begleichen können. Eine Sterbegeldversicherung ist ein finanzieller Begleiter in dieser Situation. Je nach Region und Bestattungsform kann eine Beerdigung in Deutschland im Schnitt rund 13.000 Euro kosten (Quelle: Statista, 03/24).
Die Sterbegeldversicherung gilt als Kapitallebensversicherung. Sie bietet eine Versicherungssumme, die im Todesfall für die Hinterbliebenen zur Verfügung steht.
Sterbegeldversicherung mit und ohne Wartezeit
Unterteilt wird eine Sterbegeldversicherung in Tarife mit und ohne Wartezeit. Bei Tarifen mit Wartezeit wird meist auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Bei einer Wartezeit handelt es sich um eine bestimmte Zeitspanne, in der die Versicherungsleistung nicht oder nur in Teilen in Anspruch genommen werden kann.
- Start der Wartezeit: Vertraglich festgelegter Beginn der abgeschlossenen Sterbegeldversicherung.
- Ende der Wartezeit: Der Zeitpunkt, ab dem der Versicherte einen Anspruch auf eine Leistung hat.
Die Zeit zwischen Start und Ende ist die Wartezeit. Im Anschluss an die Wartezeit gibt es zusätzlich eine Staffelung. Diese wird oft bis zum dritten Versicherungsjahr angewendet und variiert je nach Eintrittsalter.
Wartezeit bei der Sterbegeldversicherung der LV 1871
Die Sterbegeldversicherung der LV 1871 heißt Bestattungsvorsorge. Hier beträgt die Wartezeit lediglich sechs Monate. Nach Ablauf der Wartezeit wird die Versicherungssumme – abhängig vom Eintrittsalter – bis maximal 36 Monate anteilig (=Staffelungsphase) ausgezahlt. Bei einem Unfalltod kann sie unter bestimmten Voraussetzungen aber auch komplett entfallen.
Höhe der Beiträge für eine Sterbegeldversicherung
Mit dem Sterbegeld-Rechner der LV 1871 können Sie sich eine mögliche Beitragshöhe für eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung errechnen. Dabei hängt der Beitrag von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen zum Beispiel:
- das Eintrittsalter
- und die Leistungshöhe
Im Gegensatz dazu beeinflusst bei einer Sterbegeldversicherung mit Gesundheitsprüfung auch die Beantwortung eventueller Gesundheitsfragen die Beitragshöhe.
Tarife der Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Die Bestattungsvorsorge der LV 1871 wird in verschiedenen Tarifen angeboten. Der Unterschied liegt unter anderem in der Zeit bis der Anspruch auf die volle Leistung entsteht: je nach Tarif ist dies nach zwölf, 24 oder 36 Monate der Fall.
Bei allen Tarifen findet keine Gesundheitsprüfung statt. Es handelt sich also um eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen. Nach Vertragsschluss gibt es deshalb eine Wartezeit von sechs Monaten.
Leistungen bei Todesfall in der Wartezeit
Selbst, wenn Sie sich für eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung und damit mit einer Wartezeit entscheiden, erhalten Hinterbliebene Geld bei Ihrem Tod. Beim Basisschutz sind es die bislang eingezahlten Beiträge abzüglich 200 Euro in der Wartezeit. Bei allen anderen Bestattungsvorsorge-Tarifen sind es die eingezahlten Beiträge abzüglich 100 Euro in den ersten sechs Monaten.
Unsere Tarife zur Sterbegeldversicherung im Vergleich
Bestattungsvorsorge Basis, Comfort Plus & Premium
Leistungen |
Bestattungsvorsorge Basis |
Bestattungsvorsorge Comfort PlusUnsere Empfehlung |
Bestattungsvorsorge Premium |
---|---|---|---|
Eintrittsalter bei laufendem Beitrag i | 40 Jahre bis 90 Jahre |
40 Jahre bis 90 Jahre |
40 Jahre bis 90 Jahre |
Beitragszahlung i | bis 85/ lebenslang |
bis 85/ lebenslang |
bis 95/ lebenslang |
Lebenslange Absicherung | |||
Mögliche Versicherungssumme i | 1.500€ bis 12.500€ |
1.500€ bis 12.500€ |
1.500€ bis 12.500€ |
Ohne Gesundheitsprüfung | |||
Volle Leistung nach i | 24-36 Monaten |
12-36 Monaten |
12-36 Monaten |
Vorläufiger Versicherungsschutz i | |||
Beitragsdynamik (3 Prozent) i | optional | optional | |
Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Verdoppelung der Versicherungssumme) i | |||
Erbrechtsberatung i | |||
Kinder- und Enkelmitversicherung i | |||
Kostenübernahme für Auslandsüberführung i | |||
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Gesundheitsfragen der Sterbegeldversicherung
Wenn Sie sich entscheiden, eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen abzuschließen, sind Sie dem Versicherer keine Rechenschaft schuldig. Die LV 1871 bietet beispielsweise ausschließlich Sterbegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung an, weshalb hier keine Gesundheitsfragen gestellt werden.
Zum Vergleich: Entscheiden Sie sich für eine Versicherung mit Gesundheitsfragen muss die Beantwortung wahrheitsgemäß erfolgen. Je nach Bereich und Diagnose werden die Risikofragen zum Teil zeitlich befristet gestellt. Für die Prüfung sind dann nur die letzten fünf bzw. zehn Jahre relevant.
Abgefragt werden in der Regel folgende Bereiche:
- Chronische Vorerkrankungen
- Risikobehaftete Vorerkrankungen
- Erkrankungen in bestimmten Zeiträumen Lebenswandel und Persönliches
Als Beispiele können Herzerkrankungen, Schlaganfall und Krebserkrankungen genannt werden. Auch Diabetes, HIV, Aids, neurologische sowie psychische Erkrankungen und weitere Krankheiten sowie Alkohol- und Drogenmissbrauch müssen angegeben werden.
Das Ziel der Gesundheitsfragen ist es, herauszufinden, ob eine oder mehrere Erkrankungen verschiedener Bereiche diagnostiziert wurden. Relevante Bereiche sind beispielsweise:
- Zentrales Nervensystem
- Bösartige Neubildungen
- Herz-Kreislauf-System
- Innere Organe
- Stoffwechsel
Natürlich bedeutet beispielsweise Übergewicht nicht sofort einen höheren Beitrag. Es geht stattdessen darum, einen umfassenden Eindruck über die Gesundheit des Befragten zu erhalten. Hierzu gehören viele Facetten des eigenen Lebens.
Auswirkungen von Krankheiten in der Gesundheitsprüfung
Wenn ein Versicherungsnehmer im Vorfeld bei der Prüfung schwerwiegende Krankheiten angibt, kann unter Umständen ein höherer Versicherungsbeitrag veranschlagt werden.
Wenn eine Person allerdings gesundheitlich noch fit ist und sonst keine Probleme hatte, könnte eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit möglich sein. Generell sind jüngere Personen mit einer Gesundheitsprüfung besser beraten. Es wird allerdings in jedem Einzelfall eine Prüfung von der LV 1871 vorgenommen.
Wichtig
Geben Sie Antworten zur Gesundheit stets lückenlos und gewissenhaft ab. Der Versicherungsschutz kann gefährdet sein, wenn Erkrankungen bewusst verschwiegen oder Fragen vorsätzlich falsch beantwortet werden.