Muss man der Sterbegeldversicherung den Todesfall melden?

Der Tod eines geliebten Menschen ist ein schwerer Schicksalsschlag. Doch auch wenn die Trauer übermächtig erscheint, müssen die Hinterbliebenen nun einige wichtige Angelegenheiten regeln. Was zu beachten ist und wie Sie der Sterbegeldversicherung den Todesfall melden müssen, erfahren Sie im Folgenden.

Hatte der verstorbene Angehörige eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, um seine Familie vor hohen Bestattungskosten zu schützen, so muss die Versicherungsgesellschaft zeitnah über den Todesfall informiert werden. Denn nur, wenn alle Fristen eingehalten werden, kann die Auszahlung des Sterbegelds rechtzeitig und vollständig erfolgen.

Sterbeurkunde beantragen

Um die Auszahlung der Sterbegeldversicherung erfolgreich beantragen zu können, muss der Sterbegeldversicherung eine amtliche Sterbeurkunde im Original oder als Kopie vorgelegt werden. Dieses offizielle Dokument wird beim zuständigen Standesamt beantragt – ausschlaggebend ist der Sterbeort des Verstorbenen. In § 28 Personenstandsgesetz (PStG) heißt es dazu: „Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, […] spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.“ In der Sterbeurkunde werden dann der Todeszeitpunkt und der Sterbeort vermerkt.

Für die Beantragung der Sterbeurkunde werden folgende Dokumente des Verstorbenen benötigt:

  • Der Totenschein
  • Die Geburtsurkunde
  • Der Personalausweis des Verstorbenen

Gegebenenfalls müssen weitere wichtige Unterlagen wie die Heiratsurkunde beziehungsweise die Scheidungspapiere vorgelegt werden. Der Totenschein wird von einem Arzt ausgestellt: Ist der Verstorbene im Krankenhaus verschieden, kümmert sich das Klinikpersonal unaufgefordert um diese Formalitäten. Hat sich der Todesfall zu Hause ereignet, muss ein Arzt hinzugezogen werden, der den Tod bestätigt. Die Anzeige beim Standesamt kann persönlich, durch die Klinik, den Bestatter oder eine andere Person erfolgen.

Sterbegeldversicherung über den Todesfall informieren

Wie schnell die Sterbegeldversicherung über den Todesfall in Kenntnis gesetzt werden muss, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Bei Sterbegeldversicherungen der LV 1871 muss der Tod der versicherten Person der Versicherungsgesellschaft unverzüglich mitgeteilt werden. Dabei bedeutet unverzüglich, dass die Meldung nicht bewusst schuldhaft verzögert wird. Um keine Frist zu versäumen, sollten die Angehörigen das Versicherungsunternehmen schnellstmöglich kontaktieren und dieses über den Tod des Versicherungsnehmers informieren. Anschließend werden alle erforderlichen Dokumente per Einschreiben an den Versicherer geschickt.

Für die Auszahlung des Sterbegeldes benötigt die Versicherung folgende Unterlagen

  • Kopie der amtlichen Sterbeurkunde
  • Originalversicherungsschein
  • Begleitschreiben mit Bankverbindung und Anschrift der Hinterbliebenen inklusive Unterschrift des Begünstigten

Hat der Versicherungsnehmer keinen Bezugsberechtigten des Sterbegelds benannt, wird die Versicherungssumme an die gesetzlichen Erben ausgezahlt. In diesem Fall muss zusätzlich der Erbschein vorgelegt werden. Ob die Sterbegeldversicherung in den Nachlass fällt, ist abhängig von verschiedenen Konstellationen.

Abhängig von der Todesursache können weitere Dokumente angefordert werden. Bei einem Unfalltod können Angaben über den Unfallhergang verlangt werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Unfalltod innerhalb der Wartezeit eintrat oder bei Unfalltod Anspruch auf doppelte Leistung besteht. Denn die Wartezeit oder etwaige Einschränkungen in der Leistungspflicht sowie Staffelungen gelten bei einigen Tarifen nicht bei Unfalltod.

Die Versicherungsgesellschaft behält sich vor, den Todesfall und die Todesursache zu überprüfen. Denn es gibt Fälle, in denen die Sterbegeldversicherung von ihrer Leistungspflicht entbunden ist. In vielen Verträgen wird etwa in den ersten Jahren nach dem Abschluss eine Leistung nach Suizid ausgeschlossen.

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Sterbefall eines LV 1871 Kunden melden

Wenn Sie uns den Tod eines LV 1871 Kunden melden möchten, nutzen Sie bitte folgenden Kontaktdaten zur Einsendung der benötigten Unterlagen:

  • E-Mail: kundenservice@lv1871.de
  • Fax: 089 / 55167 12 12
  • Postanschrift:
    Lebensversicherung von 1871 a. G. München
    Maximiliansplatz 5
    80333 München

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