Gibt es noch Sterbegeld von der Krankenkasse?

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Sterbegeld von der Krankenkasse war lange Zeit eine zentrale Unter­stützung, um die Hinterbliebenen bei den Beerdigungskosten finanziell zu entlasten. Die Hinterbliebenen erhielten von der Kranken­kasse des Verstorbenen einen Betrag, der vor allem für die Kosten der Bestattung gedacht war. Doch wie ist die Regelung heute? Viele Ver­sicherungsnehmer fragen sich: Gibt es noch Sterbegeld von der Kran­kenkasse? Wir erklären, was sich geändert hat und welche Alternati­ven es gibt.

Sterbegeld von der Krankenkasse

Bis Ende 2003 erhielten Hinterbliebene von gesetzlich Krankenversicherten eine festge­legte Summe als sogenanntes Sterbegeld. Heute ist das Sterbegeld keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen mehr, was bedeutet, dass Hinterbliebene kei­nen pauschalen finanziellen Zuschuss für die Beerdigungskosten mehr erhalten. Zuvor war das Sterbegeld ein fester Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wurde an die Angehörigen des Verstorbenen ausgezahlt, um die finanzielle Belastung durch Beerdigungskosten zu mindern. Die Beträge lagen zuletzt bei 1.050 Euro für verstorbene Mitglieder der Krankenkasse und 525 Euro für fami­lienversicherte Angehörige.

Diese Leistung wurde jedoch durch eine gesetzliche Reform im Jahr 2004 abgeschafft. Die Entscheidung, das Sterbegeld zu streichen, war Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets zur Kostensenkung im Gesundheits­wesen. Damals wurden zahlreiche Leistungen, die nicht unmittelbar mit der medizinischen Versorgung zusammenhingen, aus dem Katalog der gesetz­lichen Krankenversicherung entfernt.

Heute gibt es noch Sterbegeld von der gesetzlichen Unfallversicherung, al­lerdings nur unter bestimmten Umständen. Sollte ein Arbeitnehmer an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit (Wegeunfall) ster­ben, können Hinterbliebene Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung haben. Diese Regelung dient dazu, die besonderen Belastungen von tödli­chen Arbeitsunfällen zumindest teilweise abzumildern.

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Wer hat Anspruch auf Sterbegeld?

Seit 2004 gibt es kein Sterbegeld von der gesetzlichen Krankenkasse mehr. Dennoch haben noch einige wenige Personengruppen Anspruch auf Sterbegeld – allerdings nicht von der Krankenkasse. Dazu gehören unter anderem Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Bei dieser Personengruppe ist die Leistung oft Teil des Tarifvertrags.

Welche Alternativen gibt es?

Auch wenn die gesetzliche Krankenkasse seit Jahren kein Sterbegeld mehr zahlt, gibt es andere Möglichkeiten, um für Beerdigungskosten vor­zusorgen. Es empfiehlt sich daher, die frühzeitig individuelle Optionen der Vorsorge zu erwägen, um mögliche finanzielle Risiken für Angehörige zu minimieren.

  • Private Sterbegeldversicherungen: Eine Sterbegeldversicherung ist eine private Vorsorgeoption, mit der ge­zielt für die eigenen Beerdigungskosten vorgesorgt werden kann. Sie ermöglicht eine finanzielle Entlastung der Hinterbliebenen.
  • Zuschüsse von anderen Stellen: In besonderen Härtefällen können Hinterbliebene bei den Sozialämtern ei­nen Zuschuss zu Beerdigungskosten beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kosten nicht aus eigenem Vermögen oder durch die Erb­masse gedeckt werden können.
  • Betriebliche Unterstützung: Einige Arbeitgeber bieten betriebliche Sterbekassen oder Hinterbliebenenvorsorge an, ins­besondere im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge.
  • Private Unfallversicherung: Eine private Unfallversicherung leistet bei einem Unfalltod, wenn der oder die Verstorbene eine solche Versicherung abgeschlossen hatte.

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