Ist eine Sterbegeldversicherung pfändbar?
Pfändbarkeit einer Sterbegeldversicherung
Mit einer Sterbegeldversicherung sorgen Versicherungsnehmer für den eigenen Tod vor. Die angesparte Summe soll die Angehörigen nach dem Ableben des Versicherten finanziell entlasten und eine würdevolle Bestattung ermöglichen. Doch was geschieht mit dem Kapital, wenn der Versicherungskunde noch zu Lebzeiten in finanzielle Schwierigkeiten gerät? Ist eine Sterbegeldversicherung pfändbar?
Grundsätzlich zählt eine Sterbegeldversicherung zu den privaten Vermögenswerten, die gepfändet werden können. Wer Privatinsolvenz anmeldet, muss seine finanzielle Situation offenlegen: Dazu zählen sowohl Verbindlichkeiten wie Kreditverträge, Rechnungen und Mahnbescheide, aber auch die sogenannten „unkörperlichen Vermögensgegenstände“. Darunter fallen verschiedene Einnahmequellen und Vermögenswerte, etwa Lohn respektive Gehalt, Unternehmensanteile, Patent- und Urheberrechte, aber eben auch private Rentenversicherungen, Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen sowie andere Formen der privaten (Alters-) Vorsorge.
Pfändbarkeit der Sterbegeldversicherung: gesetzliche Regelung
Um ihre Ansprüche zu befriedigen, können Gläubiger also prinzipiell die Sterbegeldversicherung eines zahlungsunfähigen Versicherungsnehmers heranziehen – allerdings nicht unbegrenzt. Eine Sterbegeldversicherung ist nur dann pfändbar, wenn die Versicherungssumme die Höchstgrenze des § 850 b Abs. 1 Nr. 4 ZPO von derzeit 5.400 Euro übersteigt
Gut zu wissen:
Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem Rückkaufswert der Police zum Zeitpunkt der Pfändung. Übersteigt das angesparte Kapital aus der Sterbegeldversicherung diesen Sockelbetrag, kann lediglich der Part oberhalb der festgesetzten Summe gepfändet werden.