Wer bekommt die Sterbegeldversicherung ausgezahlt?

Sterbegeldversicherung Auszahlung

Sterben ist kein Thema, mit dem man sich gerne im Alltag auseinandersetzt. Um jedoch sich und seine Hinterbliebenen abzusichern, bietet sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung an. Hierbei ist es sinnvoll, sich frühzeitig über die Auszahlung des Sterbegeldes zu informieren. Hier stellt sich oft die Frage, wer eigentlich nach dem Tod des Versicherten die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung ausgezahlt bekommt.

Hier liegt die Entscheidung ganz klar bei Ihnen. Sie haben die Möglichkeit einen Bezugsberechtigten festzulegen, welcher die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme erhält. Sollten Sie keine Bezugsberechtigten festlegen, leistet die LV 1871 im Todesfall an die Erben des Versicherten.

Entscheiden Sie sich für eine Bezugsberechtigung, können Sie hier zwischen widerruflichem und unwiderruflichem Bezugsrecht wählen. Beim widerruflichen Bezugsrecht wird im Versicherungsfall die Zahlung an die bezugsberechtigte Person geleistet. Das Bezugsrecht kann jedoch bis zum Eintritt des Versicherungsfalls geändert werden.

Sollten Sie sich für ein unwiderrufliches Bezugsrecht entscheiden, kann eine spätere Änderung nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten vorgenommen werden.

Bei Sterbegeldversicherungen sind bei der Auszahlung meist noch Wartezeiten und ggf. alternativ oder zusätzlich Staffelungen zu beachten. Bei der Bestattungsvorsorge der LV 1871 haben Sie lediglich eine Wartezeit von nur sechs Monaten. Nach Ablauf der Wartezeit wird die Versicherungssumme – abhängig vom Eintrittsalter – bis maximal 3 Jahre anteilig ausgezahlt. Wenn ein Unfall die Todesursache ist, wird die vereinbarte Versicherungssumme auch in der Wartezeit gezahlt.

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Beantragung der Auszahlung

Um die Versicherungsleistung zu beantragen, müssen Hinterbliebene den Todesfall der Sterbegeldversicherung unverzüglich melden. Zudem benötigen Sie Unterlagen wie den Versicherungsschein, eine amtliche Sterbeurkunde und eine ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursache. Diese Auskünfte benötigen Versicherer, um den Versicherungsfall festzustellen und den Umfang der Leistung zu ermitteln.

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    Einige haben eine Wartezeit bis zur Auszahlung der vollen Versicherungssumme. Andere Anbieter verzichten auf eine Wartezeit.

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    Vor Versicherungsabschluss kann man einen Sterbegeld-Rechner nutzen oder sich von einem Experten beraten lassen.

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    Manche Anbieter haben für den Abschluss ein Höchstalter bis zum 85. Lebensjahr festgelegt. Bei der LV 1871 liegt die Grenze beim 90. Lebensjahr.

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