Wer hat Anspruch auf Sterbegeld vom Arbeitgeber?

Sterbegeld vom Arbeitgeber

Einen geliebten Menschen zu verlieren, ist nicht nur emotional aufwühlend, sondern auch ein Verwaltungsakt. Innerhalb weniger Tage müssen viele wichtige Entscheidungen getroffen werden: Hätte sich der Verstorbene eine Erd- oder Feuerbestattung gewünscht? Wo soll die Trauerfeier stattfinden? Wie soll der Blumenschmuck aussehen? Jede dieser Entscheidungen ist natürlich auch mit Kosten verbunden. Diese summieren sich häufig auf mehrere tausend Euro.

Nicht selten mischt sich in die Trauer um den verstorbenen Angehörigen ein weiteres Gefühl: Die Sorge, wie die Gebühren für den Notar, den Bestatter und die Grabanlage bezahlt werden sollen. Ende 2003 wurde nämlich das gesetzliche Sterbegeld abgeschafft. Seither müssen die Hinterbliebenen selbst für die Bestattungskosten aufkommen. Nur in ganz bestimmten Fällen bekommen die Angehörigen Sterbegeld vom Arbeitgeber, welches zumindest einen Teil der anfallenden Kosten deckt.

Sterbegeld durch den Arbeitgeber: vor allem für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes

Die meisten Menschen in Deutschland haben keinen Anspruch auf Sterbegeld vom Arbeitgeber des Verstorbenen. Lediglich für Beschäftigte im öffentlichen Dienst wird ein Sterbegeld bezahlt, da diese Leistung häufig Teil des Tarifvertrags ist. Auch wenn der Verstorbene eine betriebliche Altersversorgung bezogen hat, kann unter Umständen ein Recht auf Auszahlung von Sterbegeld bestehen. Details können Interessierte direkt beim Arbeitgeber oder bei der zuständigen Gewerkschaft erfragen.

Die Höhe des Sterbegelds kann allerdings recht unterschiedlich ausfallen. Je nachdem, welche Leistung im Tarifvertrag vereinbart wurde, wird beispielsweise das Gehalt posthum für mehrere Monate weitergezahlt oder es wird ein einmaliger Bestattungskostenzuschuss gewährt.

War der Verstorbene Beamter auf Landes- oder Bundesebene, kommen die Angehörigen ebenfalls in den Genuss einer Sterbegeld-Zahlung vom Arbeitgeber. Gemäß dem Beamtenversorgungsgesetz wird nach dem Tod des Beamten eine Einmalzahlung in Höhe von zwei Monatsbezügen beziehungsweise zwei Pensionsgehältern geleistet. Auch hier unterliegt die Höhe des Sterbegelds vom Arbeitgeber also gewissen Unterschieden und ist abhängig vom Sold sowie von den Möglichkeiten einer Beihilfe. Bei Landesbeamten greifen zudem spezielle Regelungen, die je nach Bundesland variieren können.

Sterbegeldversicherung als Alternative oder Ergänzung

Der Arbeitgeber der meisten Angestellten zahlt folglich kein Sterbegeld. Eine betriebliche Sterbegeld-Vorsorge bieten bisher nur wenige Firmen an – meist Familienbetriebe und Mittelständler, um für Mitarbeiter einen Mehrwert zu schaffen und potenzielle Bewerber anzulocken. Und selbst wenn Sterbegeld vom Arbeitgeber gezahlt wird, reicht der Betrag meist nicht aus, um alle Rechnungen nach der Beerdigung zu begleichen. Wer seine Angehörigen vor finanziellen Belastungen durch den eigenen Tod schützen möchte, sollte deshalb über den Abschluss einer Sterbegeldversicherung nachdenken.

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Tipp:

Eine Sterbegeldversicherung gleicht die fehlende Unterstützung durch den Staat beziehungsweise den Arbeitgeber aus und stellt eine wertvolle Entlastung für trauernde Familienmitglieder dar. Gut zu wissen: Bei einer Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung auf den eigenen Todesfall. Verstirbt die versicherte Person, wird die vertraglich vereinbarte Summe, je nach Vereinbarung, an die Bezugsberechtigten oder Erben ausbezahlt. Diese können dann durch die finanzielle Unterstützung ein würdevolles Begräbnis für den Verstorbenen organisieren. Alternativ kann der Bestatter als Bezugsberechtigter eingesetzt werden – etwa wenn der Versicherungsnehmer keine Angehörigen mehr hat.

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    Vor Versicherungsabschluss kann man einen Sterbegeld-Rechner nutzen oder sich von einem Experten beraten lassen.

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