Bestattungsvorsorge für ein würdevolles Begräbnis
Stirbt ein Angehöriger, so ist allein der Trauerfall bereits emotional sehr belastend. Ebenfalls problematisch sind die hohen Bestattungskosten für Erben oder Verwandte. Denn für die Bestattungskosten müssen Angehörige in der Regel selbst aufkommen. Um die Verwandtschaft vor ungewollt hohen Kosten zu schützen, sollte das Thema Bestattungsvorsorge daher schon zu Lebzeiten beachtet werden. Eine Möglichkeit für die eigene Bestattung vorzusorgen ist die Sterbegeldversicherung. Beispielsweise erhalten mit der Bestattungsvorsorge der LV 1871 Angehörige der Versicherten je nach vertraglicher Vereinbarung zwischen 1.500 und 12.500 Euro. Mit Hilfe der Bestattungsvorsorge kann ein würdevolles Begräbnis für den Verstorbenen organisiert werden und den Hinterbliebenen bleiben finanzielle Sorgen erspart.
Drei Möglichkeiten für die Bestattungsvorsorge
Damit die Belastung für die Angehörigen überschaubar bleibt oder gar wegfällt, ist eine frühzeitige Bestattungsvorsorge sinnvoll. Empfehlenswert kann beispielsweise der Abschluss einer Versicherung sein, die im Todesfall einen bestimmten Betrag an die Hinterbliebenen zahlt. So können die Kosten des Begräbnisses gezahlt werden. Doch darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge.
1. Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung ist eine häufige Variante, um für den eigenen Tod vorzusorgen. Versicherte Personen zahlen einen monatlichen Beitrag (bis zu einem gewissen Lebensalter), um sich eine Versicherungssumme zwischen 1.500 und 12.500 Euro zu sichern. Die Kosten einer Beerdigung können mit Hilfe der Sterbegeldversicherung von den Hinterbliebenen gezahlt werden. Je nach Eintrittsalter fallen unterschiedliche Wartezeiten an, um die volle Versicherungsleistung zu erhalten. Gezahlt wird dann die vereinbarte Summe, um die Bestattungskosten zu tragen.
2. Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut
Noch zu Lebzeiten kann eine Person direkt mit einem Bestatter seiner Wahl einen Vorsorgevertrag abschließen. So können Details festgelegt und Zahlungen vorgenommen werden. In der Regel kommt für die Zahlungen ein Treuhandkonto zum Einsatz, sodass Hinterbliebene das Geld auch nur für die Bestattung ausgeben können. Im Falle einer Insolvenz des Bestatters ist das Geld durch ein Treuhandkonto ebenfalls geschützt.
3. Bestattungsverfügung
Bei dieser Form handelt es sich um eine Willenserklärung, die festlegt, wie nach dem Tod mit den sterblichen Überresten verfahren werden soll. Diese Verfügung enthält keine finanzielle Absicherung, sondern ist lediglich eine Äußerung des eigenen Willens.
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Vorsorgemaßnahmen: Organisatorisch und finanziell
Um für den eigenen Tod vorzusorgen, können organisatorische wie auch finanzielle Maßnahmen ergriffen werden.
Organisatorische Bestattungsvorsorge
Bereits zu Lebzeiten organisieren Personen bestimmte Details ihrer Beerdigung. Sie klären, welcher Bestatter tätig wird oder beauftragen einen Gärtner für die spätere Grabpflege. Organisiert werden diese Details in einer Bestattungsverfügung. Hier ist außerdem notiert, ob eine Bestattungsvorsorgeversicherung abgeschlossen wurde. Den Angehörigen wird damit im Todesfall ein Teil der administrativen Planung abgenommen, sofern ein Bestattungsvorsorgevertrag besteht, der Kosten und Organisation regelt. Ein Treuhandkonto für die Friedhofsgärtnerei wird ebenfalls oft im Vorfeld eingerichtet, um beispielsweise Gelder für die Grabpflege bereitzustellen.
Finanzielle Bestattungsvorsorge
Bei der zweiten Komponente geht es rein um die Finanzen. Ein Vorsorgevertrag wird in der Regel mit einem Bestatter geschlossen. Hier geht es um Details der Bestattung, wie den Sarg, Schmuck oder die Wahl des Friedhofes. Diese Kosten können im Vorfeld auch hier auf ein Treuhandkonto gezahlt werden. Wer keine eigene Vorsorge trifft oder das nötige Geld noch nicht zur Verfügung hat, kann alternativ eine Sterbegeldversicherung abschließen. Diese deckt die Kosten der Bestattung und greift, nachdem eine versicherte Person verstorben ist.
Kostentragungspflicht: Wer trägt die Kosten der Bestattung
Bei einem Todesfall fallen oftmals enorme Kosten an. Hat eine verstorbene Person sich nicht selbst finanziell um die Bestattungsvorsorge gekümmert, kommt die sogenannte Kostentragungspflicht zum Einsatz. Diese regelt, wer gesetzlich gesehen für die Belastungen aufkommen muss. Geregelt ist diese Pflicht in § 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Generell heißt es, dass ein Erbe die Kosten zu tragen hat, ganz unabhängig des Verhältnisses zueinander.
Zum Tragen kommt hierbei die gesetzliche Erbfolge. In erster Ordnung müssen Ehepartner, Töchter, Söhne und Enkelkinder aufkommen (in gewisser Reihenfolge). In zweiter und dritter Ordnung stehen auch Eltern, Brüder, Schwestern, Neffen und Nichten sowie Großeltern, Onkel und Tanten in der Erbfolge.
Bestattungskosten können Angehörige finanziell belasten
Den meisten Menschen ist nicht bewusst wie viel eine Beerdigung kostet und sind überrascht über den tatsächlichen finanziellen Aufwand, den es plötzlich zu stemmen gilt. Eine Beerdigung in mittlerer Ausführung kostet mittlerweile je nach Region und individuellen Ansprüchen zwischen 4.000 und 13.000 Euro.
Die Bestattungsvorsorge der LV 1871
Für Personen, deren Alter zwischen 40 und 90 Jahren liegt, ist eine Sterbegeldversicherung eine gute Option zur Vorsorge. Die LV 1871 bietet hierfür mehrere Tarife an, unter anderem: Bestattungsvorsorge Basis, Bestattungsvorsorge Comfort Plus und Bestattungsvorsorge Premium. Bei unserer Bestattungsvorsorge haben Sie lediglich eine Wartezeit von nur sechs Monaten. Nach Ablauf der Wartezeit wird die Versicherungssumme anteilig ausgezahlt ( = Staffelungsphase). Sie erhalten die volle Leistung abhängig vom Tarif und Eintrittsalter nach 12 bis maximal 36 Monaten.
Der ausgezahlte Betrag kann zwischen 1.500 und 12.500 Euro liegen, je nachdem was vereinbart wurde. Die Beitragszahlungsdauer kann bei der LV 1871 Bestattungsvorsorge individuell gewählt werden, so ist es möglich, diese beispielsweise bis zum 85 Lebensjahr oder maximal bis 95 Lebensjahr zu wählen oder auch lebenslang. Der Versicherungsschutz besteht bei allen Tarifen lebenslang.
Es findet keine Gesundheitsprüfung statt. Im Comfort Plus und im Premium-Tarif erhalten sowohl Versicherte als auch Hinterbliebene eine Erbrechtsberatung und zudem eine zusätzliche Leistung bei Unfalltod.(Verdoppelung der garantierten Versicherungssumme). Bei der Bestattungsvorsorge Premium sind außerdem noch eine Kinder- und Enkelmitversicherung sowie die Kostenübernahme für eine Auslandsüberführung enthalten.
Unsere Tarife zur Sterbegeldversicherung im Vergleich
Bestattungsvorsorge Basis, Comfort Plus & Premium
Leistungen |
Bestattungsvorsorge Basis |
Bestattungsvorsorge Comfort PlusUnsere Empfehlung |
Bestattungsvorsorge Premium |
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Eintrittsalter bei laufendem Beitrag i | 40 Jahre bis 90 Jahre |
40 Jahre bis 90 Jahre |
40 Jahre bis 90 Jahre |
Beitragszahlung i | bis 85/ lebenslang |
bis 85/ lebenslang |
bis 95/ lebenslang |
Lebenslange Absicherung | |||
Mögliche Versicherungssumme i | 1.500€ bis 12.500€ |
1.500€ bis 12.500€ |
1.500€ bis 12.500€ |
Ohne Gesundheitsprüfung | |||
Volle Leistung nach i | 24-36 Monaten |
12-36 Monaten |
12-36 Monaten |
Vorläufiger Versicherungsschutz i | |||
Beitragsdynamik (3 Prozent) i | optional | optional | |
Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Verdoppelung der Versicherungssumme) i | |||
Erbrechtsberatung i | |||
Kinder- und Enkelmitversicherung i | |||
Kostenübernahme für Auslandsüberführung i | |||
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