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Schwer beruhigend

Sterbegeldversicherung

  • Ohne Gesundheitsfragen

  • Keine Wartezeit bei Unfalltod

  • Finanzielle Entlastung für Angehörige

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Sterbegeldversicherung - was ist das?

Kurz gesagt: Eine Sterbegeldversicherung ist eine lebenslang laufende Versicherung auf den Todesfall mit einer Versicherungssumme, die meist zwischen 1.500 Euro und 12.500 Euro liegt.

Sie soll prinzipiell die Bestattungskosten und andere Aufwände abdecken, die durch den Tod der versicherten Person entstehen. Dazu gehören neben der Bestattung beispielsweise auch Friedhofsgebühren oder Kosten für die Sterbeurkunde. Gesetzlich ist geregelt, dass vorrangig die Erben für die Beerdigungskosten aufkommen müssen. Sind sie dazu nicht fähig, müssen die Kosten zum Beispiel die Eltern oder Kinder des Verstorbenen übernehmen (sogenannte Unterhaltsverpflichtete).

Mit der Bestattungsvorsorge der LV 1871 nehmen Sie Ihren Angehörigen die finanziellen Sorgen rund um Ihr Begräbnis ab.

Unsere Tarife zur Sterbegeldversicherung im Vergleich

Bestattungsvorsorge Basis, Comfort Plus & Premium

Leistungen

Bestattungsvorsorge Basis

Bestattungsvorsorge Comfort Plus

Unsere Empfehlung

Bestattungsvorsorge Premium

Eintrittsalter bei laufendem Beitrag i
40 Jahre bis 90 Jahre

40 Jahre bis 90 Jahre

40 Jahre bis 90 Jahre
Beitragszahlung i
bis 85/ lebenslang

bis 85/ lebenslang

bis 95/ lebenslang
Lebenslange Absicherung
Mögliche Versicherungssumme i
1.500€ bis 12.500€

1.500€ bis 12.500€

1.500€ bis 12.500€
Ohne Gesundheitsprüfung
Volle Leistung nach i
24-36 Monaten

12-36 Monaten

12-36 Monaten
Vorläufiger Versicherungsschutz i
Beitragsdynamik (3 Prozent) i optional optional
Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Verdoppelung der Versicherungssumme) i
Erbrechtsberatung i
Kinder- und Enkelmitversicherung i
Kostenübernahme für Auslandsüberführung i
Sichern Sie sich jetzt ein passendes Angebot

Die Meinung der Experten:

Kostenbeispiel einer Beerdigung in Deutschland

Bestattung in mittlerer Ausführung (Quelle: Stiftung Warentest Bestattung Spezial 10/2016)

Leistungen Kosten
Bestatterkosten (Sarg, Überführung, Ankleiden, Aufbahren etc.) 2.400 Euro
Steinmetz und Gärtner 5.940 Euro
Friedhofsgebühren für 20 Jahre 2.350 Euro
Fremdleistungen (Trauerfeier, Blumen, Todesanzeige, Karten etc.) 1.085 Euro
Urkunden Gebühren 90 Euro
Gesamtkosten 11.865 Euro

Fragen und Antworten zur Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung wird an die im Vertrag bestimmten Bezugsberechtigten ausbezahlt. Oft werden enge Angehörige bestimmt, aber auch Dritte können als Bezugsberechtigte gewählt werden.

Sie können das im Rahmen einer Sterbegeldversicherung frei festlegen. Wählen Sie ein widerrufliches Bezugsrecht, dann können Sie den Bezugsberechtigten zudem jederzeit während der Laufzeit frei anpassen. Sollten Sie sich für ein unwiderrufliches Bezugsrecht entscheiden, kann eine spätere Änderung nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten vorgenommen werden.

Auch die Direktleistung an den Bestatter ist möglich. Legen Sie einfach den Bestatter Ihrer Wahl als Bezugsberechtigten fest. Die LV 1871 zahlt die Versicherungssumme dann direkt an das gewünschten Institut aus.

Wenn die versicherte Person nach Ablauf der Wartezeit stirbt, kann die Versicherungsleistung an den Bezugsberechtigten ausgezahlt werden. Zur Beantragung muss der Todesfall unverzüglich gemeldet werden. Zudem benötigen Sie den Versicherungsschein und eine amtliche Sterbeurkunde

In der privaten Sterbegeldversicherung ist die Auszahlung an die Hinterbliebenen als Todesfallleistung einkommensteuerfrei. In der Erbschaftssteuer gelten teils hohe Freibeträge. Werden diese nicht ausgeschöpft, fällt keine Erbschaftssteuer an. Ziehen Sie bei Bedarf Ihren Steuerberater für eine ausführliche Beratung hinzu.

Sterbegeld gehört seit dem 01. Januar 2004 nicht mehr zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierdurch ist für die meisten Arbeitnehmer der Anspruch auf Sterbegeld entfallen. Die private Vorsorge für den Todesfall, beispielsweise durch eine Sterbeversicherung, hat daher an Bedeutung gewonnen.

In einigen Fällen zahlen Arbeitgeber noch eine Sterbebeihilfe beim Tod eines Arbeitnehmers an die Angehörigen. Das ist vom Einzelfall abhängig und häufig in Tarif- und Arbeitsverträgen geregelt.

Die Angehörigen von Beamten erhalten nach dem Beamtenversorgungsgesetz in der Regel noch eine Einmalzahlung in Höhe von zwei Monatsbezügen beziehungsweise zwei Pensionsgehältern.

Beim Tod durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Sterbegeld von der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) ist Spezialist und Top 10 Anbieter für innovative Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie für Lebens- und Rentenversicherungen. Rund 500 Mitarbeiter arbeiten im Herzen Münchens für den ebenso modernen wie traditionsreichen Versicherungsverein, der seine Marktposition seit fast 150 Jahren kontinuierlich ausbaut. Die LV 1871 basiert auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und verpflichtet sich den Interessen ihrer Kunden. Renommierte Ratingagenturen bewerten die Produkte und Lösungen seit Jahren mit Höchstnoten. Mit einer Solvenzquote von über 400 Prozent gehört die LV 1871 zu den finanzstärksten und sichersten Lebensversicherungsunternehmen Deutschlands.

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