Risikolebensversicherung – Möglichkeit der Kreditabsicherung
Eine Risikolebensversicherung ist dazu gedacht, die Begünstigten finanziell abzusichern, nicht den Versicherungsnehmer. Begünstigte müssen allerdings nicht immer die Hinterbliebenen sein.
Die häufigsten Fälle, in denen eine Risikolebensversicherung abgeschlossen wird, sind die Absicherung der Familie und die Kreditabsicherung. Die Kreditabsicherung kann entweder privaten Zwecken, beispielsweise der Abzahlung einer Immobilie dienen, oder geschäftlichen Zwecken. So müssen zum Beispiel Geschäftspartner nach dem Tod des Versicherungsnehmers die Kreditlast einer Unternehmensgründung nicht allein tragen.
Im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung wird bei einer Risikolebensversicherung kein Vermögen angespart, wodurch sich recht geringe Beiträge ergeben können.
Immobilien- und Geschäftskredite absichern
Eine Risikolebensversicherung ist zur Absicherung der Tilgung von Immobilien- und Geschäftskrediten sinnvoll. Teilweise ist sie bei den Banken sogar Voraussetzung, um einen Kredit gewährt zu bekommen.
Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Versicherungslaufzeit, bekommt der oder die Begünstigte(n) die Versicherungssumme ausgezahlt. Daher sollte sich die Höhe der Summe an dem zu tilgenden Kredit orientieren. Banken bieten teilweise Restschuldversicherungen an, die mehr als den Todesfall abdecken. Ob dies in der persönlichen Situation sinnvoll ist, sollte gut geprüft werden. Zu viel Schutz kann sehr schnell teuer werden.
Risikolebensversicherung mit BU-Schutz
Bei Immobilienneuerwerb, Praxis-, Kanzlei- oder Existenzgründung sowie Modernisierung oder Renovierung einer selbstgenutzten, bereits im Besitz befindlichen Immobilie geht es in der Regel um hohe Beträge. Vor allem in Kombination mit hohen Darlehenssummen kann eine Risikolebensversicherung mit einem zusätzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit sinnvoll sein. Der LV 1871 Darlehensschutz Plus sichert beispielsweise nicht nur die Hinterbliebenen im Todesfall ab, sondern übernimmt auch die Kreditraten, wenn der Kreditnehmer berufsunfähig wird.
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Gleichbleibende und fallende Versicherungssumme
Um mit einer Risikolebensversicherung einen Kredit abzusichern, gibt es verschiedene Versicherungsarten. Diese unterscheiden sich in fallenden und gleichbleibenden Versicherungssummen.
Da die Restschuld eines Kredits normalerweise kontinuierlich fällt, kann es sinnvoll sein, auch eine Versicherungsoption zu wählen, bei der die Versicherungssumme ebenfalls sinkt. Hier wird noch einmal unterschieden in annuitätisch und linear sinkenden Versicherungssummen. Sinkt die Summe annuitätisch, bedeutet das, dass sie im gleichen Maße sinkt, wie auch die zu tilgende Kreditschuld. Bei einer Sondertilgung kann dann beispielsweise auch die Versicherungssumme reduziert werden. Gleiches gilt bei einer Erhöhung der Tilgungsrate. Linear fallende Summen sinken jedes Jahr oder jeden Monat einfach um den gleichen, festgelegten Betrag.
Bei der gleichbleibenden Versicherungssumme wird der am Anfang festgelegte Betrag über die gesamte Laufzeit versichert. Das kann möglicherweise Sinn machen, wenn es zum Beispiel um eine Einlage bei einer Firmengründung geht. Außerdem kann sich die Wahl einer gleichbleibenden Versicherungssumme anbieten, wenn nicht nur der Kredit getilgt, sondern noch ein Sicherheitspuffer eingeplant werden soll. Vielleicht für die weitere Absicherung von Kosten, die im Todesfall entstehen.
Die Laufzeit der Risikolebensversicherung zur Kreditabsicherung sollte sich an der Tilgungsdauer des Kredits orientieren. Deswegen sollte auch darauf geachtet werden, dass die Laufzeit im Nachhinein anpassbar ist. So kann darauf reagiert werden, wenn beispielsweise nach der Zinsbindung eine längere oder anschließende Finanzierung nötig ist.
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