Was ist eine Risikolebensversicherung über Kreuz?

Risiko-LV über Kreuz kurz erklärt

Eine Risikolebensversicherung (RLV, Risiko-LV) ist eine günstige Möglichkeit zur Hinterbliebenenvorsorge. Jedoch fällt auf die Auszahlung der Versicherungssumme Erbschaftsteuer an, welche abhängig vom Verwandtschaftsgrad verschiedene Freibeträge vorsieht. Die Risikolebensversicherung über Kreuz ist eine besondere Form der Vertragsgestaltung, die dabei helfen kann, Steuern zu sparen, und ist dadurch besonders für unverheiratete Paare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften interessant.

Wie funktioniert die Absicherung über Kreuz?

Eine Überkreuzversicherung eignet sich zur gegenseitigen Absicherung von Partnern. Dabei sichern zwei Verträge den jeweils anderen Partner ab. Bei einer Risikolebensversicherung über Kreuz schließen beide Partner einen eigenen Versicherungsvertrag ab. Jedoch wird hier nicht das eigene Leben versichert, sondern das des Partners. Der Versicherungsnehmer trägt sich selbst als Begünstigten ein und zahlt damit für die eigene Absicherung, wenn der Partner verstirbt. Im Todesfall des Partners, erhält er die Auszahlungssumme aus seinem eigenen Vertrag. Da er gleichzeitig Versicherungsnehmer und Begünstigter ist und die Beiträge selbst einbezahlt hat, wird die Versicherungssumme bei der Überkreuzversicherung nicht als Erbe behandelt, sondern als Vertragsleistung, die steuerfrei ist.

Zur Abgrenzung: Bei einer Risikolebensversicherung mit individuellen Verträgen würden ebenso beide Partner einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen. Jedoch versichert damit jeder sein eigenes Leben und trägt den Partner als Begünstigten ein. Als Versicherungsnehmer zahlt man hier also für die Absicherung des Partners, wenn man selbst stirbt. Da der Begünstige im Todesfall nicht der Versicherungsnehmer wird bei Auszahlung Erbschaftssteuer fällig.

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Für wen sind Überkreuz-Verträge sinnvoll

Die Risikolebensversicherung über Kreuz ist besonders für Paare ohne Trauschein, die sich gegenseitig absichern möchten interessant. Denn beim Abschluss einer Risiko-LV sollte nicht nur die Höhe der Versicherungssumme und die Laufzeit, sondern auch die steuerliche Situation im Fall der Auszahlung bedacht werden. Bei einer RLV mit individuellen Verträgen oder einer verbunden RLV mit gemeinsamen Vertrag haben unverheiratete Paare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften einen deutlichen Nachteil im Gegensatz zu Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften. Denn die Auszahlung der Risikolebensversicherung wird hier als Erbe betrachtet. Für die Erbschaftssteuer gibt es abhängig vom Verwandtschaftsgrad verschiedene Freibeträge:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner verfügen über einen Freibetrag von 500.000 Euro.
  • Für unverheiratete Partner beträgt der Freibetrag jedoch nur 20.000 Euro.

Alles was über diesen Freibetrag hinaus geht, muss versteuert werden – so auch die Auszahlung aus der Risiko-LV. Ein Freibetrag von 20.000 Euro reicht oftmals nicht für die Auszahlung der Versicherungsleistung aus und es fallen hohe Erbschaftssteuern an. Mit Hilfe der Über-Kreuz-Lebensversicherung können Paare ohne Trauschein diese steuerliche Problematik umgehen.

Außerdem kann die gegenseitige Absicherung über Kreuz auch für Geschäftspartner interessant sein, da diese in den meisten Fällen nicht miteinander verwandt sind und ebenso mit der steuerlichen Problematik zu kämpfen haben.

Vorteile der RLV über Kreuz

Neben dem steuerlichen Vorteil sprechen noch weitere Punkte für die Risiko-LV über Kreuz:

  • Steuerliche Ersparnis für unverheiratete und eheähnliche Paare
  • Wenn beide sterben, werden beide Summen an die Hinterbliebenen ausbezahlt
  • Verträge können flexibel und unabhängig voneinander gestaltet werden, beispielsweise in Bezug auf die Versicherungssumme oder Laufzeit
  • Auch für die gegenseitige Absicherung von Geschäftspartnern interessant

Darüber hinaus sollte bedacht werden, dass der Vertrag bei Trennung gekündigt oder angepasst werden muss. Außerdem können zwei Verträge ggf. teuer sein als ein Vertrag (z.B. verbundene RLV).

Hinweis: Schließen Sie Verträge mit dieser Form der Vertragskonstellation nicht ungeprüft ab. Teilweise verlangen Versicherungsunternehmen Gebühren für den doppelten Vertragsabschluss, weshalb Sie sich vorab am besten beraten lassen sollten. Sie möchten mehr erfahren? Kontaktieren Sie die Experten der LV 1871.

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