Was ist ein Risikozuschlag in der Risikolebensversicherung?
Wer eine Risikolebensversicherung (RLV) abschließen möchte und beispielsweise ein gefährliches Hobby ausübt oder an einer chronischen Krankheit leidet, kann unter Umständen nur mit einem sogenannten Risikozuschlag versichert werden. Was hat es mit den erhöhten Beiträgen bei der Risikolebensversicherung auf sich?
Risikozuschlag kurz erklärt
Vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung müssen im Rahmen der Risikoprüfung einige Fragen zum persönlichen Gesundheitszustand und zur Lebensführung beantwortet werden. Diese Fragen sind bei allen Versicherungsanbietern verpflichtend. Denn auf Basis der Antworten wird das individuelle Todesrisiko der zu versichernden Person berechnet: Wie wahrscheinlich ist es, dass der Todesfall innerhalb des Versicherungszeitraums eintritt und damit die vereinbarte Versicherungssumme fällig wird?
Vorerkrankungen, gefährliche Berufe und Hobbys erhöhen Todesrisiko
Einige schwere Vorerkrankungen wie beispielsweise Krebs können dazu führen, dass die Versicherungsgesellschaft es ablehnt, den Interessenten zu versichern. Liegen weniger schwere Vorerkrankungen oder chronische Erkrankungen vor, kann ein Risikozuschlag fällig werden.
Der Risikozuschlag wird zusätzlich zum regulären Versicherungsbeitrag erhoben, damit die Versicherungsnehmer vollständig versichert werden können.
Zu den Erkrankungen, die zu erhöhten Beiträgen bei der RLV führen können, zählen unter anderem Bluthochdruck, Diabetes mellitus und mittelschweres Asthma. Stark übergewichtige Personen müssen ebenfalls mit einem Risikozuschlag rechnen.
In der Risikoprüfung wird in der Regel auch nach gefährlichen Berufen gefragt. Denn bestimmte Berufsgruppen sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist für sie meist dennoch möglich, wenn auch mit Risikozuschlag. Ähnliches gilt für Personen, die einer riskanten Freizeitbeschäftigung nachgehen, wie etwa Fallschirmspringen oder Autorennsport.
Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten
Die Gesundheitsfragen sollten in jedem Fall wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Denn wenn der Versicherungsnehmer innerhalb der Vertragslaufzeit verstirbt, wird die Versicherungsgesellschaft den Leistungsfall prüfen. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Versicherte bei Vertragsabschluss zum Beispiel bekannte Vorerkrankungen verschwiegen hat, kann dies zum Verlust des Versicherungsschutzes für die Hinterbliebenen führen.
Die Gesundheitsfragen beziehen sich allerdings meist nur auf einen bestimmten Zeitraum. Gefragt wird in der Regel nach Erkrankungen oder Gesundheitsstörungen, die in den letzten fünf Jahren beobachtet wurden. Bei stationären Behandlungen wird meist ein Zeitraum von zehn Jahren abgefragt. Länger zurückliegende, ausgeheilte Erkrankungen spielen für den Abschluss der Risikolebensversicherung bzw. die Erhebung eines Aufschlags keine Rolle mehr.
Risikozuschläge auf Antrag entfernen lassen
Risikozuschläge werden übrigens nicht automatisch bis zum Ende der Vertragslaufzeit erhoben. Wer beispielsweise ein gefährliches Hobby aufgibt, kann eine Streichung des Zuschlags beim Versicherer beantragen.
Anonyme Risikoeinschätzung
Die Versicherungsunternehmen bewerten das Risiko, das von bestimmten Erkrankungen oder der Ausübung riskanter Hobbys ausgeht, teilweise sehr unterschiedlich. Ob beispielsweise Versicherungsnehmer, die an Bluthochdruckleiden, einen Risikozuschlag zahlen müssen bzw. wie hoch dieser ausfällt, entscheidet jede Versicherungsgesellschaft individuell.
Wer vorab überprüfen möchte, ob und zu welchen Konditionen der Abschluss einer Risikolebensversicherung möglich ist, kann online eine anonyme Risikoeinschätzung durchführen. Die LV 1871 bietet hierfür das kostenlose Tool „Quick Risk“ an.
Hier können Interessenten anonym Angaben zu ihrem Gesundheitszustand und zu ihrer Lebensführung machen, um sofort eine erste Einschätzung zu ihrer Versicherbarkeit zu erhalten. Liegen bestimmte Grunderkrankungen wie Bluthochdruck vor, können jedoch weitere Unterlagen wie ein ärztlicher Befundbericht angefordert werden, um eine verlässliche Aussage zur Versicherbarkeit des Interessenten treffen zu können.