Risikolebensversicherung trotz psychischer Erkrankung: Ist ein Abschluss möglich?

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Das Thema psychische Gesundheit nimmt heute in der Arbeitswelt und in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert ein. Früher oft stigmatisiert, ist der sensible Diskurs über Themen wie psychische Gesundheit und psychische Erkrankungen längst kein Tabu mehr. Dennoch stehen Menschen mit psychischen Belastungen oft vor Herausforderungen, vor allem im Bereich der Vorsorge und Versicherung. So fragen sich Betroffene, ob sie überhaupt eine Risikolebensversicherung trotz psychischer Erkrankung abschließen können. Wir erklären, wie sich psychische Erkrankungen auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung (RLV) auswirken und welche Optionen bestehen.

Risikoprüfung und psychische Erkrankungen

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung ist immer eine gründliche Risikoprüfung erforderlich, in deren Rahmen umfassende Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Auf Basis der Risikoprüfung versucht der Versicherer das individuelle Risiko für die Versicherungsgesellschaft einzuschätzen. Insbesondere beim Abschluss einer Risikolebensversicherung mit psychischer Vorerkrankung werden oft detailliertere Fragen zum Krankheitsverlauf gestellt, um ein genaues Bild des Gesundheitszustands zu erhalten.

Zu den Fragen gehören typischerweise Fragen über die Art und den Verlauf der psychischen Erkrankung, die Dauer der Symptome, bisherige Behandlungen und aktuelle gesundheitliche Entwicklungen. Diese Informationen helfen dem Versicherer, die Risiken zu bewerten und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Versicherungspolice anzupassen.

Risikolebensversicherung mit psychischer Erkrankung abschließen

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung kann durch das Vorliegen einer psychischen Erkrankung komplexer werden. Wie bei anderen Vorerkrankungen auch, entscheidet der Versicherer anhand des Krankheitsverlaufs über die Annahme des Antrags. Möglicherweise wird der Antrag entweder abgelehnt oder nur mit bestimmten Bedingungen genehmigt.

Es kann dazu kommen, dass der Versicherer beim Abschluss einer Risikolebensversicherung trotz psychischer Erkrankung Risikozuschläge erhebt, die die Beiträge zur Versicherung erhöhen. Diese Zuschläge spiegeln das möglicherweise erhöhte Risiko wider, das aufgrund der bestehenden oder vergangenen psychischen Erkrankung vorliegen kann. Die Höhe der Zuschläge kann stark variieren und hängt von der Art der Erkrankung sowie dem aktuellen Gesundheitszustand ab. Die Hinterbliebenen sind in diesem Fall trotz der psychischen Erkrankung des Versicherungsnehmers vollständig abgesichert.

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Kann eine Psychotherapie zur Hürde für eine Risikolebensversicherung werden?

Nicht wenige Versicherungsnehmer sind oder waren schon einmal in therapeutischer Behandlung. Da drängt sich natürlich die Frage auf: Ist beim Abschluss einer Risikolebensversicherung die Psychotherapie ein Hindernis? Psychotherapie umfasst nicht nur die Behandlung von mentalen Störungen, sondern kann auch nach schweren physischen Krankheiten wie Krebs sinnvoll sein. Versicherer brauchen zum Abschluss einer Risikolebensversicherung genaue Informationen über den Grund und die Dauer der psychotherapeutischen Behandlung. Eine abgeschlossene Therapie stellt in der Regel kein Hindernis dar, eine laufende Therapie hingegen kann sich auf die Höhe der Beiträge auswirken.

Abschluss nach überstandener psychischer Erkrankung

Für potentielle Versicherungsnehmer, die eine psychische Erkrankung erfolgreich überwunden haben, besteht die Möglichkeit, eine Risikolebensversicherung eventuell auch ohne Risikozuschläge abzuschließen. Gesundheitsfragen in Versicherungsanträgen decken üblicherweise einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ab. Falls die psychische Erkrankung bereits länger zurückliegt und seitdem keine relevanten Symptome mehr aufgetreten sind, müssen diese nicht mehr angegeben werden. Dies hat in der Regel keine Auswirkungen auf den Versicherungsantrag.

Es ist jedoch wichtig, bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen ehrlich zu bleiben, um spätere Probleme im Leistungsfall zu vermeiden. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass die Versicherungssumme im Ernstfall nicht an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden kann.

Wenn Sie unsicher sind, wie sich Ihre psychische Erkrankung auf eine Risikolebensversicherung auswirken könnte, bietet das anonyme Quick-Risk-Tool der LV1871 Unterstützung. Mit diesem anonymen Tool können Sie eine erste Risikovoranfrage stellen, ohne persönliche Daten preiszugeben. Dies kann Ihnen helfen, eine erste Einschätzung zu erhalten und sich gezielt auf die Antragstellung vorzubereiten.

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