Was ist eine fallende Risikolebensversicherung?

Risikolebensversicherung fallend: Günstige Variante zur Darlehensabsicherung

Eine Risikolebensversicherung wie die der LV 1871 bietet wirtschaftlich abhängigen Personen Schutz, wenn ein Mitglied der Familie verstirbt. Dies kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn es einen Immobilienkredit abzubezahlen gibt. Andernfalls könnte die Familie im Todesfall ihres Angehörigen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Schlimmstenfalls droht der Verlust des Zuhauses, wenn der Kredit nicht mehr bedient werden kann. Vor diesem Szenario kann eine Risikolebensversicherung schützen: Sie greift im Todesfall der versicherten Person. Dann wird die vorab vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Die Todesfallsumme können die Hinterbliebenen beispielsweise nutzen, um die Baufinanzierung auch ohne ihr geliebtes Familienmitglied zu stemmen.

Für Hauskäufer und Immobilienbesitzer mit Familienanschluss ist eine Risikolebensversicherung daher besonders empfehlenswert. Die Beiträge fallen verhältnismäßig gering aus, da die Versicherung ausschließlich im Todesfall zahlt. Die abgeschlossene Versicherungssumme kann dagegen recht hoch sein kann und idealerweise den gesamten Immobilienkredit abdecken. Zur Wahl stehen verschiedene Versicherungsmodelle, von denen die fallende Risikolebensversicherung ein interessantes Modell im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung ist. Diese möchten wir Ihnen im Folgenden näher vorstellen.

Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme: Was bedeutet das?

Grundsätzlich gibt es mehrere Varianten von Risikolebensversicherungen, beispielsweise fallend oder konstant. Die Begriffe „fallend“ bzw. „konstant“ beziehen sich auf die Höhe der Versicherungssumme. Handelt es sich um eine Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme bleibt deren Höhe über die gesamte Laufzeit gleich. Die Beiträge fallen höher aus als bei einer fallenden Risikolebensversicherung, aber dafür bleibt die Todesfallsumme im Ernstfall konstant gleich hoch. Dieses Modell ist beispielsweise dann empfehlenswert, wenn durch die Risikolebensversicherung in erster Linie der/die Ehepartner/in und die Kinder finanziell abgesichert werden sollen – etwa, weil der/die Partner/in nicht erwerbstätig ist und ein konstanter Versicherungsschutz bestehen soll.

Wird die Risikolebensversicherung dazu genutzt, um einen Kredit abzusichern, sollte man auch über eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme nachdenken. In diesem Fall nimmt die Höhe der Versicherungssumme während der Versicherungslaufzeit ab Sie deckt somit näherungsweise die Restschuld ab, die ja auch im Laufe der Zeit immer weniger wird. Die Beiträge für einen fallenden Verlauf der Versicherungssumme sind aus diesem Grund meist niedriger als bei der konstanten Variante.

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Wichtig:

Eine Risikolebensversicherung wird nur dann ausbezahlt, wenn die versicherte Person während der Laufzeit verstirbt. Es handelt sich also um eine reine Schutzmaßnahme für die Angehörigen. Zur Kapitalbildung ist eine Risikolebensversicherung nicht geeignet.

Linear fallende und annuitätisch fallende Risikolebensversicherung

Hat man sich für eine fallende Risikolebensversicherung entschieden, etwa im Rahmen einer Baufinanzierung, gibt es am Markt zwei Optionen: Bei der linear fallenden Risikolebensversicherung sinkt die Versicherungssumme jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz. Für Immobilienbesitzer, deren Darlehensvertrag mit einem festen Tilgungsplan abgeschlossen wurde, ist dieses Modell eine günstige Möglichkeit, den Kredit für den Todesfall des Kreditnehmers abzusichern.

Ist die Risikolebensversicherung annuitätisch fallend, nimmt die Versicherungssumme zu Beginn der Laufzeit nur langsam ab. Gegen Ende sinkt die Todesfallsumme immer schneller. Der Grund dafür ist, dass sich die Versicherungssumme sowohl am Zins- als auch am Tilgungssatz orientiert und damit immer in etwa der Höhe der noch ausstehenden Darlehenssumme entspricht.

Die LV 1871 bietet derzeit die Varianten mit konstanter sowie mit linear fallender Versicherungssumme an.

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