Gibt es einen Erlebensfall bei der Risikolebensversicherung?
Was genau ist die Bedeutung des Begriffs „Erlebensfall“ bei einer Lebensversicherung (LV)? Und warum gibt es eigentlich bei einer Risikolebensversicherung keinen Erlebensfall, bei einer kapitalbildenden LV aber schon? Hier finden Sie die Antworten – und welche Ausnahmen gelten.
Für die Begriffe Kapitallebensversicherung oder Risikolebensversicherung wird häufig die Bezeichnung „Lebensversicherung“ also Synonym verwendet, obwohl es sich dabei um den Überbegriff handelt. Genaueres zu den Unterschieden dieser Versicherungen finden Sie hier: Was ist der Unterschied zwischen Lebensversicherung, Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung?
Bei der Kapitallebensversicherung gibt es zum Beispiel den sogenannten Erlebensfall, während es diesen bei der Risikolebensversicherung nicht gibt.
Bedeutung Erlebensfall Kapitallebensversicherung
Der Begriff Erlebensfall bedeutet bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung, dass der Versicherungsnehmer den Zeitpunkt des vertraglich festgelegten Ablaufdatums erlebt – also noch am Leben ist. Damit ist die Versicherung ausgelaufen und die sogenannte Erlebensfallleistung wird fällig – je nach Vertrag als Gesamtsumme oder als monatliche Auszahlung.
Eine Kündigung ist beim Erlebensfall nicht nötig, denn das Versicherungsunternehmen weist Sie auf den bevorstehenden Erlebensfall hin, also auf den Ablauf des Versicherungsvertrags.
Kein Erlebensfall bei einer Risikolebensversicherung
Aber wie sieht es bei einer Risikolebensversicherung (RLV) aus? Bei einer RLV hat der Erlebensfall keine Bedeutung, da es sich um eine Risikoabsicherung handelt. Das bedeutet, dass prinzipiell nur beim Tod der versicherten Person im Rahmen der Versicherungslaufzeit vor dem Ablauf die festgelegte Summe ausgezahlt wird. Nach Vertragsende erfolgt also keine Auszahlung, auch die Beiträge während der Vertragslaufzeit werden nicht erstattet.
Der Grund dafür: Eine Risikolebensversicherung dient dazu, im Todesfall die Hinterbliebenen finanziell abzusichern. Sie ist nicht dafür konzipiert, Kapital aufzubauen. Darum leistet die Risikolebensversicherung nur im Todesfall, nicht im Erlebensfall. Deswegen sind auch die monatlichen Beiträge einer RLV vergleichsweise niedrig.
Allerdings bieten viele Versicherungsunternehmen auch Zusatztarife an, die während der Vertragslaufzeit eine Teilauszahlung ermöglichen. Zum Beispiel wird dann bei schweren Erkrankungen wie Krebs oder ein Herzinfarkt ein festgelegter Anteil der Versicherungssumme als Sofortleistung ausbezahlt. Bei der LV1871 bekommen Sie zum Beispiel mit dem optionalen Familienschutz-Tarif eine Kinder-Soforthilfe, falls ein Kind schwer erkrankt.