Risikolebensversicherung für Diabetiker

Risikolebensversicherung trotz Diabetes – geht das?

Mithilfe einer Risikolebensversicherung sichert der Versicherungsnehmer seine Angehörigen gegen den eigenen Todesfall ab. Verstirbt der Versicherte, bekommen die Hinterbliebenen die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Das ist wichtig, um den Wegfall des Einkommens des Verstorbenen zu kompensieren. Um die Beiträge für die Risikolebensversicherung berechnen zu können, muss der Versicherungsanbieter jedoch zunächst ermitteln, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Versicherte tatsächlich während des Versicherungszeitraums verstirbt.

Dabei spielt der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers natürlich eine wichtige Rolle. Um eine Risikolebensversicherung abschließen zu können, müssen deshalb alle Interessenten vorab Fragen zu ihrer Gesundheit beantworten – egal für welchen Versicherer sie sich entscheiden. Wer bestimmte Vorerkrankungen hat, muss mit Risikozuschlägen oder sogar mit einer Ablehnung durch die Versicherungsgesellschaft rechnen. Wie ist das bei Zuckerkranken: Können Diabetiker eine Risikolebensversicherung abschließen?

Was ist Diabetes?

Diabetes mellitus ist eine chronische Stoffwechselkrankheit, wobei zwischen Typ-1- und Typ-2-Diabetes unterschieden wird.

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Diabetes Typ 1

Liegt Diabetes vom Typ 1 vor, kann der Körper kaum oder gar kein Insulin produzieren. Insulin ist ein Hormon, das von der Bauchspeicheldrüse hergestellt wird. Als Botenstoff hilft es dabei, dass der Körper den über die Nahrung aufgenommen Zucker verwerten kann. Bei Typ-1-Diabetes greift das körpereigene Abwehrsystem die Bauchspeicheldrüse an, sodass diese nicht mehr richtig arbeiten kann. Es handelt sich um eine Autoimmunkrankheit, die vornehmlich Kinder und Jugendliche betrifft.

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Diabetes Typ 2

Im Gegensatz dazu ist Diabetes vom Typ 2 meist auf einen ungesunden Lebensstil zurückzuführen. Die Bauchspeicheldrüse produziert zwar Insulin, doch der Körper kann das Hormon aufgrund einer Insulinresistenz nicht richtig nutzen. Ursachen hierfür können eine ungünstige Ernährung, mangelnde Bewegung, Übergewicht und/ oder eine erbliche Veranlagung sein. Da diese Form der Erkrankung häufig erst im Erwachsenenalter auftritt, spricht man auch von „Altersdiabetes“. Allerdings leiden aufgrund ihrer Lebensgewohnheiten auch immer mehr Jüngere unter Typ-2-Diabetes.

Risikolebensversicherung mit Diabetes: Vor Abschluss beraten lassen

Wer an Diabetes mellitus leidet, sollte dies im Gesundheitsfragebogen des Versicherers unbedingt wahrheitsgemäß angeben. Tritt der Leistungsfall ein und es stellt sich heraus, dass eine schwere Vorerkrankung wie Diabetes verschwiegen wurde, kann die Versicherungsgesellschaft die Zahlung der Versicherungssumme verweigern. Dann müssen die Hinterbliebenen nach dem Tod ihres Angehörigen auf den Schutz aus der Risikolebensversicherung verzichten.

Die gute Nachricht lautet: In der Regel lässt sich eine Risikolebensversicherung trotz vorliegendem Diabetes abschließen. Die meisten Versicherer erheben allerdings einen Risikozuschlag. Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom Diabetes-Typ und von der Schwere der Zuckerkrankheit ab. Dass Diabetiker meist einen höheren Beitrag für ihre Risikolebensversicherung zahlen müssen, hängt mit ihrem individuellen Gesundheitsrisiko zusammen. Durch die chronische Stoffwechselkrankheit ist bei ihnen die Gefahr, eine gefährliche Herz-Kreislauf-Erkrankung zu entwickeln, um das Zwei- bis Vierfache erhöht. So wurde beispielsweise bei über 20 Prozent der Schlaganfallpatienten und -patientinnen ein Diabetes diagnostiziert.

Für die Versicherungsgesellschaft besteht deshalb ein erhöhtes Risiko, dass der zuckerkranke Versicherungsnehmer während der Laufzeit der Risikolebensversicherung verstirbt und die Versicherungssumme ausbezahlt werden muss. Dieses Risiko wird durch die erhöhte Versicherungsprämie ausgeglichen.

Gesundheitsprüfung: Zusätzliche Risikofragen bei Diabetes

Vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung werden standardmäßig Gesundheitsfragen gestellt. Diese werden bei einer vorliegenden Zuckerkrankheit ergänzt, damit der Versicherer prüfen kann, ob im Einzelfall ein Vertragsschluss möglich ist, und wenn ja, wie hoch der erforderliche Risikozuschlag ausfallen wird.

Bei der LV 1871 werden bei Diabetes beispielsweise folgende zusätzliche Angaben zur Risikoeinschätzung benötigt:

  • Wann wurde der Diabetes erstmals diagnostiziert?
  • Wie gut ist der Diabetes diätetisch oder medikamentös eingestellt?
    Dies wird anhand des sog. HbA1c-Wertes gemessen, der den Blutzuckerspiegel innerhalb der letzten 6-8 Wochen wiedergibt.
  • Wurden bereits Komplikationen infolge des Diabetes diagnostiziert?
    Hierzu zählen Schädigungen der Nieren, der Augen, der Nerven oder Veränderungen der Beinarterien oder der Herzkranzgefäße.
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LV 1871 bietet anonyme Risikoabfrage für Risikolebensversicherung

Bei der LV 1871 können Interessenten mit dem Tool Quick Risk anonym herausfinden, wie sich ihre Zuckerkrankheit auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung auswirken könnte.

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