Risikolebensversicherung und Depression: Ist ein Abschluss möglich?

Wie wirkt sich eine Depression auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung aus?

Depressive Störungen sind weitverbreitet. Laut Deutscher Depressionshilfe erkranken im Laufe ihres Lebens 8,2 Prozent der erwachsenen Deutschen zwischen 18 und 79 Jahren daran – das entspricht 5,3 Millionen Bundesbürgern. Frauen sind tendenziell häufiger betroffen als Männer, Ältere häufiger als Jüngere. Wie wirkt sich die Diagnose auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung (RLV) aus?

Eine unipolare oder anhaltende depressive Störung kann sich in unterschiedlichen Symptomen zeigen. Manche Betroffene fühlen sich niedergeschlagen, antriebslos, traurig, andere verspüren eher ein Gefühl der Gleichgültigkeit oder eine innere Unruhe. Dazu können körperliche Beschwerden wie Schlaflosigkeit, Appetitlosigkeit und diffuse Kopf- oder Rückenschmerzen kommen. Ebenso vielfältig sind die Ursachen einer Depression – häufig handelt es sich um ein komplexes Zusammenspiel genetischer, biologischer und umweltbedingter Faktoren.

Depression erschwert Abschluss einer Risikolebensversicherung

Der verschlechterte Gesundheitszustand führt bei depressiven Personen zu einer erhöhten Suizidrate im Vergleich zu gesunden Menschen: In Deutschland ist eine vorliegende Depression die häufigste Ursache einer Selbsttötung. Diese Tatsache erschwert den Abschluss einer Risikolebensversicherung bei Depression – unmöglich ist er aber nicht. Hinzu kommen weitere Ursachen für ein erhöhtes Risiko bei Depressionen wie zum Beispiel weniger Gesundheitsvorsorge, schlechtere Ernährung, weniger Sport, schlechtere Rekonvaleszenz und Sterblichkeit bei anderen Erkrankungen.

Entscheidung abhängig vom Krankheitsverlauf

Bei Vorerkrankungen entscheiden Versicherungsgesellschaften abhängig vom Krankheitsverlauf individuell, ob und zu welchen Bedingungen der Abschluss einer Risikolebensversicherung mit Depression möglich ist. Hierzu werden in der individuellen Risikoprüfung zusätzliche Fragen zur Krankheit gestellt, die wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden müssen. Anderenfalls droht den Hinterbliebenen im Leistungsfall ein Verlust des Versicherungsschutzes.

Die zusätzlichen Gesundheitsfragen drehen sich beispielsweise um die Krankengeschichte des Patienten bzw. der Patientin – zum Beispiel:

  • Welche Symptome wurden beobachtet?
  • Gab es Rückfälle?
  • Hat der oder die Betroffene einen Suizidversuch unternommen?
  • Seit wann ist er oder sie beschwerdefrei?

Details zur Therapie werden ebenfalls abgefragt – u.a.:

  • Welche Medikamente wurden verordnet?
  • War eine stationäre Behandlung notwendig?
  • Wie lange war der Patient arbeitsunfähig?

Abhängig von den Antworten des Betroffenen entscheidet die Versicherungsgesellschaft, ob die Aufnahme in die Risikolebensversicherung bei Depressionen möglich ist. Menschen mit leichter bzw. mittelgradiger Depression gelten bei vielen Versicherungsanbietern als grundsätzlich versicherbar – allerdings mit Einschränkungen. Wer eine Risikolebensversicherung trotz Depression abschließen möchte, muss häufig einen Risikozuschlag hinnehmen. Die Hinterbliebenen sind in diesem Fall trotz der Vorerkrankung des Versicherungsnehmers vollständig abgesichert.

Bei schwerer Depression kann der Antrag von der Versicherungsgesellschaft auch abgelehnt werden.

Abschluss einer Risikoversicherung nach überstandener Depression

Wie sieht es nach überstandener Krankheit aus? Kann eine Risikolebensversicherung nach einer Depression abgeschlossen werden? Die Gesundheitsfragen, die jeder Interessent vor Abschluss einer RLV beantworten muss, decken meist einen maximalen Zeitraum von zehn Jahren ab. Eine Depression, die innerhalb des abgefragten Zeitrahmens diagnostiziert wurde, muss wahrheitsgemäß angegeben werden. Wer zuvor wegen Depressionen in Behandlung war, muss dies nicht mitteilen. Eine so lange zurückliegende Krankheit spielt für die Versicherungsgesellschaft bei der Ermittlung des individuellen Risikos keine Rolle mehr.

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Anonyme Risikoeinschätzung

Um vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung eine erste anonyme Einschätzung zu erhalten, kann das Quick Risk Tool der LV 1871 genutzt werden.

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