Wie kann man eine Risikolebensversicherung beitragsfrei stellen?

Risikolebensversicherung: Beitragsfreistellung und Beitragsstundung

Eine Risikolebensversicherung sichert Hinterbliebene im Todesfall des Hauptverdieners ab. Sie läuft mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte und dient dazu, Angehörige oder Geschäftspartner vor finanziellen Problemen zu schützen, sollte die versicherte Person versterben. In der Regel wird eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, wenn das Leben in geregelten Bahnen verläuft – etwa wenn man heiratet, ein Haus kauft, ein Unternehmen gründet oder wenn sich Nachwuchs ankündigt.

Trotzdem können sich die Lebensumstände natürlich jederzeit ändern – und damit die finanziellen Möglichkeiten. In diesem Fall können Versicherungsnehmer die Risikolebensversicherung beitragsfrei stellen oder eine Beitragsstundung beantragen. Welche Konsequenzen es für den Versicherungsschutz bei der LV 1871 hat, wenn diese Möglichkeiten genutzt werden, verraten wir Ihnen hier.

Risikolebensversicherung: Vorteile einer Beitragsstundung

Treten finanzielle Engpässe auf und die Prämie für die Risikolebensversicherung kann nicht mehr bezahlt werden, haben Versicherungsnehmer mehrere Möglichkeiten. Nach schriftlicher Vereinbarung ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, die Beiträge für Ihre Risikolebensversicherung der LV 1871 zu stunden. Das bedeutet, dass für einen bestimmten Zeitraum keine Beiträge gezahlt werden und die Beitragszahlung zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufgenommen wird.

Wichtig zu wissen: Die gestundeten Beiträge müssen nachträglich entrichtet werden, um den Versicherungsschutz durch die Risikolebensversicherung vollumfänglich zu gewährleisten. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten. Man kann den Rückstand in einem Betrag ausgleichen oder zum Beispiel über die Restlaufzeit verteilt zurückzahlen. Gegebenenfalls fallen für die gestundeten Beiträge Zinsen an. Dennoch kann es vorteilhaft sein, bei Zahlungsschwierigkeiten eine Beitragsstundung mit der LV 1871 zu vereinbaren. Denn bei dieser Variante der Zahlpause bleibt der Todesfallschutz die ganze Zeit in voller Höhe bestehen.

Flexibilität bei Zahlungsschwierigkeiten: Unter welchen Bedingungen Beitragsstundungen möglich sind

Die LV 1871 bietet Ihnen die Möglichkeit, ohne Angabe eines Grundes eine Beitragsstundung von maximal sechs Monaten für Ihre Risikolebensversicherung zu vereinbaren. Unter bestimmten Umständen ist sogar eine längere Stundung der Prämienzahlung zulässig.

Geht der Versicherungsnehmer beispielsweise in Elternzeit, ist es möglich, die Beiträge für die Risikolebensversicherung maximal 24 Monate ruhen zu lassen. Braucht ein Angehöriger häusliche Pflege durch den Versicherungsnehmer oder steht ein Sabbatical beziehungsweise Auslandssemester an, können die Beiträge maximal zwölf Monate gestundet werden. Auch bei Arbeitslosigkeit ist eine einmalige Stundung von maximal zwölf Monaten möglich.

Voraussetzungen für eine Beitragsfreistellung der Risikolebensversicherung

Eine Beitragsfreistellung ist bei der LV 1871 zu jeder Zeit möglich. Dies ist dann empfehlenswert, wenn der Versicherungsnehmer die Beiträge dauerhaft nicht mehr bezahlen kann. Allerdings sind mit einer Beitragsfreistellung erhebliche Nachteile verbunden.

Der Todesfallschutz bleibt in diesem Fall nur teilweise erhalten: Die Versicherungssumme wird in einer bestimmten Höhe eingefroren, welche sich aus der ursprünglich vereinbarten Laufzeit und den bis zur Beitragsfreistellung geleisteten Zahlungen ergibt. Für den Begünstigten bedeutet dies meist einen deutlich geringeren Schutz im Todesfall der versicherten Person. Eine beitragsfreie Fortführung der Risikoleben der LV 1871 in den Varianten Comfort oder Premium ist nicht möglich. Das heißt in diesem Fall erlischt der zusätzliche Versicherungsschutz aus dem Comfort- oder Premiumtarif. Ihr Vertrag wird im Basistarif fortgeführt. Eine vollständige Absicherung durch die Risikolebensversicherung ist dann also meist nicht mehr gegeben. Im schlechtesten Fall ergibt sich eine beitragsfreie Versicherungssumme von 0 Euro und somit hat der Versicherungsnehmer gar keinen Schutz mehr. Bessert sich die finanzielle Situation, kann der Vertrag innerhalb gewisser Fristen wieder in Kraft gesetzt werden.

Insgesamt sollte man in einem solchen Fall darüber nachdenken, ob nicht zunächst eine Stundung in Anspruch genommen wird, da hier der Schutz erhalten bleibt und somit Zeit bleibt, die Finanzen wieder zu ordnen.

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