Was gibt es beim Abschluss einer Risikolebensversicherung zu beachten?
Risikolebensversicherung abschließen: Was Sie beachten sollten
Mit dem eigenen Tod beschäftigt sich wohl niemand gern. Doch wer Verantwortung trägt, beispielsweise heiratet, ein Kind bekommt, ein Haus kauft oder ein Unternehmen gründet, sollte sich mit der eigenen Sterblichkeit auseinandersetzen: Was geschieht mit Ihrer Familie beziehungsweise mit Ihrem Business, wenn Sie aus dem Leben gerissen werden?
Um nahestehende Menschen im Falle Ihres Todes vor finanziellen Schwierigkeiten zu bewahren, gibt es Risikolebensversicherungen, auch kurz „Risikoleben“ genannt. Was Sie beachten sollten, wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen möchten, erfahren Sie hier.
Welche Rolle spielt die Risikoprüfung bei der Risikolebensversicherung?
Bevor Sie eine Risikolebensversicherung abschließen müssen Sie sich bei der LV 1871 einer Risikoprüfung stellen – denn die Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem individuellen Risikoprofil. Jeder Versicherungsanbieter, auch die LV 1871, berechnet die Höhe Ihres Beitrags zur Risikolebensversicherung anhand von verschiedenen Einflussfaktoren und Risikofragen. Neben Ihrem Alter, der Laufzeit, der Versicherungssumme und Ihrem ausgeübten Beruf spielen auch bekannte Vorerkrankungen und andere gesundheitliche Beschwerden eine wichtige Rolle. Für stark Übergewichtige, Raucher oder Menschen mit Bluthochdruck können beispielsweise Risikozuschläge erhoben werden, da ihre Sterblichkeit statistisch betrachtet erhöht ist und sie ohne diesen Zuschlag die Versichertengemeinschaft zu stark belasten würden. Risikoreiche Berufe und gefährliche Hobbys können ebenfalls erhöhte Beiträge für die Risikolebensversicherung zur Folge haben.
Was Sie vor Vertragsabschluss einer Risikolebensversicherung beachten sollten: Das individuelle Risikoprofil wird vorab schriftlich abgefragt. Es besteht eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht. Das bedeutet, dass bis zur Antragsstellung alle Ihnen bekannten gefahrenerheblichen Umstände, nach welchen die Versicherung im Antragsprozess fragt, vollständig und wahrheitsgemäß mitgeteilt werden müssen. Auch nach der Antragsstellung, aber vor Vertragsannahme, können Fragen zum Risikoprofil gestellt werden, die beantwortet werden müssen. Lügen ist hier nicht empfehlenswert: Sollte nach Ihrem Ableben bekannt werden, dass Vorerkrankungen bei der Risikoprüfung nicht korrekt angegeben wurden, kann schlimmstenfalls die Auszahlung komplett verweigert werden und Ihre Angehörigen müssen nach Ihrem Tod auf den finanziellen Schutz aus der Risikolebensversicherung verzichten.
Wann beginnt der Versicherungsschutz der Risikolebensversicherung?
Eine weitere wichtige Frage, die es zu klären gilt, ist die nach dem Beginn des Versicherungsschutzes. Bitte beachten Sie: Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.
Die Voraussetzung dafür ist allerdings die Zahlung des Beitrags. Dieser wird mit Zugang des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Das bedeutet konkret: Sie wählen einen Versicherungsbeginn für die Risikolebensversicherung, bezahlen die erste Beitragsrate (beziehungsweise erteilen ein SEPA Lastschriftmandat für den Einzug) – und ab Vertragsbeginn besteht Versicherungsschutz für Ihre/n Ehepartner/in, Kinder bzw. andere eingesetzte Bezugsberechtigte wie zum Beispiel Geschäftspartner/innen.
Tipp
Ein geeigneter Zeitpunkt, um eine Risikolebensversicherung abzuschließen, ist zum Beispiel eine Heirat. Sollte Ihr/e Ehepartner/in deutlich weniger als Sie verdienen, ist sie beziehungsweise er finanziell abgesichert, wenn Sie sterben.
Auch die Geburt eines Kindes und die Aufnahme eines Kredits zum Haus- oder Wohnungskauf können es erforderlich machen, die finanziellen Verhältnisse neu zu ordnen und die Liebsten für den Fall der Fälle abzusichern.
Darüber hinaus kann der Abschluss einer Risikolebensversicherung bei einer Unternehmensgründung sinnvoll sein: Diese greift dann im Todesfall eines der Beteiligten und schützt so die anderen Geschäftspartner/innen.