Risikolebensversicherung für Alleinerziehende – was beachten?
Kinder mit RLV absichern
Alleinerziehende tragen viel Verantwortung. Ohne die Unterstützung eines Partners oder einer Partnerin müssen sie für den Lebensunterhalt der Familie sorgen. Die Doppelbelastung aus Erwerbs- und Care Arbeit ist nicht nur kräftezehrend, sondern auch ein Armutsrisiko. Häufig ist es alleinerziehenden Müttern bzw. Vätern nicht möglich, Vollzeit zu arbeiten, was den Vermögensaufbau erschwert.
Sollte einem alleinerziehenden Elternteil etwas zustoßen, kann das die hinterbliebenen Kinder in finanzielle Nöte bringen. Denn die Halbwaisenrente, die dem Nachwuchs nach dem Tod eines Elternteils zusteht, fällt eher gering aus: Sie beträgt gerade einmal zehn Prozent der Rente, auf die der oder die Verstorbene zum Todeszeitpunkt Anspruch gehabt hätte.
Eine Risikolebensversicherung (RLV) bietet einen wertvollen finanziellen Schutz für Familien –gerade für Alleinerziehende. Es handelt sich um einen sogenannten Todesfallschutz. Verstirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Durch den Abschluss sorgen Mütter und Väter also für den Fall des eigenen Ablebens vor. Die Versicherungssumme können ihre Kinder dann nutzen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und ihre Ausbildung zu finanzieren.
Darauf sollten Alleinerziehende bei der Risikolebensversicherung achten
Damit Kinder von Alleinerziehenden im Todesfall von Mutter oder Vater bestmöglich versorgt sind, sollte eine entsprechend hohe Versicherungssumme gewählt werden. Versicherungsexperten raten alleinerziehenden Eltern von kleinen Kindern, mindestens das Fünffache des Jahresbruttoeinkommens als Versicherungssumme der RLV einzusetzen. Bei größeren Kindern kann das Dreifache des Jahresbruttos ausreichend sein.
Neben der Höhe der Versicherungssumme spielt auch die Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung eine wichtige Rolle. Sie sollte so gewählt werden, dass die Todesfallsumme die Zeit bis zum 18. Geburtstag, besser noch bis zum Ausbildungsende oder Studienabschluss der Kinder überbrückt. Soll durch die Risikolebensversicherung auch ein Kredit abgesichert werden, etwa für ein Eigenheim, sollte die RLV bis zum Ende der Kreditlaufzeit laufen.
Eine flexible Vertragsgestaltung ist empfehlenswert, um auf Änderungen der persönlichen Lebenssituation reagieren zu können. So kann es beispielsweise durch eine Heirat, die Geburt eines weiteren Kindes oder durch den Kauf einer Immobilie notwendig werden, die Versicherungssumme anzupassen. Dank einer vertraglichen Nachversicherungsgarantie ist dies ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Hinweis Sorgerecht
Zum Schluss noch ein Tipp: Alleinerziehende Eltern sollten rechtzeitig klären, wer im Falle ihres Todes das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder erhält. Ist die Sorgerechtsfrage ungeklärt, übernimmt das Jugendamt die Suche nach einem geeigneten Vormund. Häufig wird das Sorgerecht dann dem noch lebenden Elternteil übertragen, also dem Ex-Partner beziehungsweise der Ex-Partnerin. Der Vormund hat dann auch das Recht, die Summe aus der Risikolebensversicherung zu verwalten, solange die bezugsberechtigten Kinder noch nicht volljährig sind.