Was ist die Erbschaftssteuer?
Jeder, der ein Erbe erhält, muss dieses ab einem gewissen Wert versteuern. Erben sind verpflichtet, das Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis über die Erbschaft zu informieren. (Nur) auf Aufforderung des Finanzamts muss daraufhin eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben werden.
Ob der Erwerb steuerpflichtig ist und in welcher Höhe eine Erbschaftssteuer in Deutschland anfällt, wird auf Grundlage des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) entschieden. Ausschlaggebend ist unter anderem der Verwandtschaftsgrad, die Höhe des Erbes und bestimmte Freibeträge.
Der Unterschied zur Schenkungssteuer
Wenn die Besitztümer noch zu Lebzeiten verschenkt wurden, fällt eine Schenkungssteuer an, für die ebenfalls eine dreimonatige Anzeigefrist gilt – sowohl für den Beschenkten als auch für den Schenker. Ist die Schenkung gerichtlich oder notariell beurkundet, muss sie nicht extra dem Finanzamt gemeldet werden. Eine Schenkungssteuererklärung wird fällig, sofern die Schenkung der Schenkungssteuer unterliegt. Es spielen auch hier die Verwandtschaftsverhältnisse und der Schenkungsbetrag eine Rolle.
Die Freibeträge für die Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer sind gleich hoch, allerdings können die Freibeträge für Schenkungen alle zehn Jahre neu genutzt werden. Insofern machen unter Umständen Teilschenkungen zu Lebzeiten Sinn. Bei größeren Vermögen ist es ratsam einen Steuerberater zu konsultieren.
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer?
Als Erbe gelten sowohl Geld als auch Sachwerte wie Immobilien und Hausrat. Jedem Erben steht ein Freibetrag für die Erbschaft zu, der nicht versteuert werden muss. Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad und nehmen entsprechend der gesetzlichen Erbfolge ab. Für Immobilien und bewegliche Güter wie Hausrat und Autos gibt es bei der Besteuerung Sonderregelungen – bestimmte Freibeträge für sie dürfen hinzukommen.
Die Erbschaftssteuer wird nach der Höhe der Freibeträge ermittelt und nach drei Steuerklassen erhoben:
Tabelle: Steuerfreibeträge bei Erbschaft mit Steuerklassen
Freibetrag | Steuerklasse | |
---|---|---|
Ehepartner und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft | 500.000 € | 1 |
Kinder sowie Stief- und Adoptivkinder | 400.000 € | 1 |
Enkelkinder des Erblassers (wenn Kinder des Erblassers verstorben sind) | 400.000 € | 1 |
Enkelkinder (wenn Kinder des Erblassers noch leben) | 200.000 € | 1 |
Urenkel | 100.000 € | 1 |
Eltern und Großeltern, die von verstorbenen Kindern/Enkeln erben | 100.000 € | 1 |
Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft | 20.000 € | 2 |
Alle anderen | 20.000 € | 3 |
Beispiel: Freibeträge bei der Erbschaftssteuer
Ein Kind des Erblassers erbt 550.000 Euro (Alter >27 Jahre). Der Erbschaftssteuer-Freibetrag ist 400.000 Euro. Versteuert wird nur der über den Freibetrag der Erbschaft hinausgehende Betrag, also 150.000 Euro, und zwar zu einem geringen Steuersatz (Steuerklasse 1). Bei Kindern unter 27 Jahren käme noch ein gesonderter Versorgungsfreibetrag hinzu.
Sonderregelung: Versorgungsfreibeträge
Bei überlebenden Ehegatten und Kindern unter 27 Jahren wird neben den bereits erwähnten Freibeträgen zusätzlich ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewährt. Dies gilt auch für Stiefkinder und Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind. Der Versorgungsfreibetrag beträgt für den überlebenden Ehegatten 256.000 Euro. Der besondere Versorgungsfreibetrag für Kinder des Erblassers (auch Stief-, Adoptivkinder sowie Enkeln, deren Eltern bereits verstorben sind) liegt zwischen 10.300 Euro und 52.000 Euro und nimmt mit dem Alter des Kindes/Enkels ab. Die Höhe beträgt:
- bei einem Alter bis zu 5 Jahren: 52.000 Euro
- bei einem Alter von mehr als 5 bis zu 10 Jahren: 41.000 Euro
- bei einem Alter von mehr als 10 bis zu 15 Jahren: 30.700 Euro
- bei einem Alter von mehr als 15 bis zu 20 Jahren: 20.500 Euro
- bei einem Alter von mehr als 20 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres: 10.300 Euro
Werden Hinterbliebenen Versorgungsbezüge gezahlt (zum Beispiel Rente, Pension, private Lebensversicherung), die nicht der Erbschaftsteuer unterliegen, dann vermindert sich der Versorgungsfreibetrag um den Kapitalwert dieser Versorgungsbezüge.
Höhe der Erbschaftssteuer
Wie hoch die Erbschaftssteuer ist hängt von zwei Faktoren ab: der Steuerklasse und dem Steuersatz.
Steuerklasse: Diese ist mit dem Verwandtschaftsgrad verbunden (siehe Tabelle oben) und hat nichts mit den Steuerklassen der Einkommensteuer zu tun, den sogenannten Lohnsteuerklassen.
Die Erbschaftssteuerklassen im Überblick:
- Steuerklasse 1: Enge Verwandte wie Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkelkinder
- Steuerklasse 2: Entferntere Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehepartner
- Steuerklasse 3: Nicht verwandte Personen
Erbschaftssteuer Steuersatz: Er beeinflusst ebenfalls die Höhe und nimmt mit dem Wert des Erbes, das über den Freibetrag hinausgeht, zu.
Erbschaftsteuertabelle – für einen schnellen Überblick
Mit Hilfe von Erbschaftssteuertabellen lassen sich zwei Dinge ermitteln: ob Erbschaftssteuer bezahlt werden muss (siehe Freibeträge und Steuerklassen oben) und wie die Höhe der zu zahlenden Steuer berechnet werden kann.
Die Erbschaftssteuer wird nach den folgenden Steuersätzen erhoben:
Wert des steuerpflichtigen Erbes bis einschließlich (in Euro) | % in der Steuerklasse
I |
% in der Steuerklasse
II |
% in der Steuerklasse
III |
75.000 Euro | 7 | 15 | 30 |
300.000 Euro | 11 | 20 | 30 |
600.000 Euro | 15 | 25 | 30 |
6.000.000 Euro | 19 | 30 | 30 |
13.000.000 Euro | 23 | 35 | 50 |
26.000.000 Euro | 27 | 40 | 50 |
Über 26.000.000 Euro | 30 | 43 | 50 |
Links in der Tabelle stehen die steuerpflichtigen Werte, also die über die Freibeträge hinausgehenden Eurobeträge (bis 75.000 Euro, bis 300.000 Euro, etc.) und rechts die drei Steuerklassen mit dem jeweils fälligen Prozentsatz.
Beispiel: Höhe der Erbschaftssteuer
Ein Kind des Erblassers erbt 550.000 Euro (Alter >27 Jahre). Der Erbschaftssteuer-Freibetrag ist 400.000 Euro. Versteuert wird nur der über den Freibetrag der Erbschaft hinausgehende Betrag, also 150.000 Euro, und zwar zu einem geringen Steuersatz (Steuerklasse 1). Bei Kindern unter 27 Jahren käme noch ein gesonderter Versorgungsfreibetrag hinzu.
Fälligkeit und Höhe der Erbschaftssteuer bei Immobilien
Um die Erbschaftssteuer für eine Immobilie – nach Verrechnung des Freibetrags – zu ermitteln, legt das Finanzamt den Verkehrswert zugrunde, also den Preis, der bei einem Verkauf der Immobilie erzielbar wäre.
Eine Ausnahme von der Erbschaftssteuer ist das Familienheim. Die Schenkung einer Wohnung in einem Haus oder einer Eigentumswohnung ist für Ehegatten als Erbe steuerfrei, wenn sie von dem Ehepartner selbst als Familienheim weiterhin genutzt wird. Für Ehepartner gilt keine Wohnflächenbegrenzung. Ein Kind oder Enkelkind des Erblassers kann die Wohnung ebenfalls steuerfrei als Familienheim erben – unter bestimmten Bedingungen.
Die Erbschaftssteuer fällt bei Immobilien nach Abzug des Freibetrags an, wenn
- der Erblasser die Immobilie vorher nicht selbst bewohnt hat
- Erben die Immobilie nicht selbst nutzen, sondern verkaufen wollen
- Kinder oder Enkelkinder die Wohnung als Hauptwohnsitz nutzen und die Größe von 200 Quadratmeter überschritten wird
- das Familienheim von dem Beschenkten (Ehepartner, Kind oder Enkel) nicht zehn Jahre lang als Hauptwohnsitz genutzt wird.
Sonderfreibeträge für Hausrat und Co.
Sachliche Gegenstände wie vererbter Hausrat zählen unter Umständen nicht in die Freibeträge mit hinein und können bis zu bestimmten Beträgen steuerfrei geerbt werden. Die Befreiung gilt nicht für Zahlungsmittel, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen.
Erben in der Steuerklasse 1
- Hausrat: im Wert von bis 41.000 Euro
- Andere bewegliche körperliche Gegenstände (zum Beispiel Auto, Schmuck, Kunstwerke): bis 12.000 Euro
Erben in der Steuerklasse 2 und 3
Steuerbefreiung bis zu einem Wert von 12.000 Euro für Hausrat und andere bewegliche Gegenstände
Erbschaftssteuer bei der Risikolebensversicherung
Je nach Vertragsgestaltung kann auf die Auszahlung einer Risikolebensversicherung (RLV) Steuern anfallen. Ist der Vertrag so gestaltet, dass der Verstorbene eine Risikolebensversicherung für sich selbst als versicherte Person abgeschlossen hat und beispielsweise der Partner als bezugsberechtigte Person hinterlegt wurde, dann zählt die Auszahlung aus der RLV zur Erbmasse des Verstorbenen. In diesem Fall muss die Leistung aus der Versicherung genauso wie das andere Erbe versteuert werden – auch hier gelten die obig genannten Freibeträge. Dies ist nicht der Fall, wenn die Risikolebensversicherung über Kreuz abgeschlossen wurde.
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