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Risikolebensversicherung

  • Finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen

  • Umfangreicher Schutz schon zu geringen Beiträgen

  • Drei Varianten zur Absicherung mit Inklusivleistungen

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung (kurz: Risiko-LV, Risikoversicherung oder RLV) sichert Ihre Liebsten, Ihr Unternehmen oder Ihre Immobilienfinanzierung im Ernstfall finanziell ab. Die Hinterbliebenen erhalten im Todesfall die zuvor vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Mit der Leistung aus der Risiko-LV können einmalige oder laufende Kosten gedeckt und bestehende Kredite oder Immobilienfinanzierungen bedient werden. Auf diese Weise werden zumindest finanzielle Nöte nach dem Schicksalsschlag vermieden.

Wer die Leistung aus Ihrer Risikolebensversicherung erhält können Sie übrigens frei wählen: Egal ob Kinder, Ehepartner oder auch Geschäftspartner wie Miteigentümer eines gemeinsamen Unternehmens: Mit Hilfe der RLV verhindern Sie finanzielle Lücken nach Ihrem Ableben.

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Ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll und wie funktioniert sie?

Wie bei jeder Versicherung gilt: Ob ein Abschluss Sinn macht, hängt ganz vom Einsatzzweck und Ihrer individuellen Situation ab.

Die Risikolebensversicherung greift nur beim Tod des Versicherten, eignet sich also nicht dazu, Kapital oder eine Altersvorsorge aufzubauen. Hierzu gibt es Alternativen wie zum Beispiel eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung.

Die Risikolebensversicherung dient in erster Linie der Versorgung Ihrer Hinterbliebenen und hat einige klare Vorteile:

  • Für einen vergleichsweise geringen Beitrag können hohe Summen abgesichert werden. Auch weniger gut Verdienende können sich so um die finanzielle Sicherheit ihrer Hinterbliebenen kümmern.

  • Der Versicherungsschutz greift bereits ab der ersten Beitragszahlung (jedoch nicht vor dem vertraglich vereinbarten Versicherungsbeginn). Ausreichendes Eigenkapital zur Absicherung der Hinterbliebenen anzusparen würde dagegen Jahre oder Jahrzehnte in Anspruch nehmen.

  • Risikolebensversicherungen erleichtern oft den Abschluss bestimmter Kreditgeschäfte oder werden als Sicherheit sogar vorausgesetzt, zum Beispiel bei manchen Immobilienfinanzierungen.

Unsere RisikoLeben Varianten im Überblick

RisikoLeben Basis

RisikoLeben Comfort

RisikoLeben Premium

Eintrittsalter
15 bis 75 Jahre

15 bis 75 Jahre

15 bis 75 Jahre
Mindestversicherungssumme
15.000 Euro

15.000 Euro

15.000 Euro
Laufzeit
5 Jahre bis maximal Endalter 85

5 Jahre bis maximal Endalter 85

5 Jahre bis maximal Endalter 85
Jährliche Erhöhung des
Versicherungsschutzes
(Dynamikoption)

Optional wählbar

Optional wählbar

Optional wählbar
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)
Optional wählbar

Optional wählbar

Optional wählbar
Unfalltod-Zusatzversicherung (UZV)
Optional wählbar

Optional wählbar

Optional wählbar
Vorläufiger Versicherungsschutz i
Vorableistung i
Kinder-, Nichtraucher und Gesundheitsrabatt
Wechselmöglichkeit in den Nichtrauchertarif i
Monatlich kündbar
Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie i
Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie i
Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie Plus i
Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie Plus i
Sofortleistung i
Temporäre Boni, z.B. Kinderbonus i
Verlängerungsoption i
Familienschutz i
Extraleistung Pflege i

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(Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb

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Die Meinung der Experten

Für wen eignen sich Risikolebensversicherungen?

Eine Risikolebensversicherung ist in vielen Lebenssituationen und für zahlreiche Zielgruppen eine äußerst sinnvolle Form der Hinterbliebenenabsicherung. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn im Falle Ihres Todes finanzielle Schwierigkeiten entstehen würden. Zum Beispiel, wenn Ihre Familie oder Ihr Partner von Ihrem Einkommen abhängig sind und die Lebenshaltungskosten im Ernstfall nicht eigenständig stemmen können. Auch zur Absicherung von Immobilienfinanzierungen, um Rückzahlungen weiterhin bedienen zu können, oder zur Vermeidung von Liquiditätsproblemen im eigenen Unternehmen ist die Risiko-RLV empfehlenswert.

Icon Kinderabsicherung

Risikolebensversicherung für Familien

Für Familien mit Kindern ist die Absicherung über eine Risikolebensversicherung besonders wertvoll. Fällt ein Einkommen weg, kann die Familie schnell in eine Notlage geraten.

Aber nicht nur das Einkommen des verstorbenen Partners fehlt: Auch der hinterbliebene Partner muss sich im Beruf häufig zeitlich einschränken, um die Kinder allein versorgen zu können. Das verschärft die finanziellen Probleme noch zusätzlich.

Witwen- und Waisenrenten fangen häufig nur einen Bruchteil der Belastungen auf. Eine Risikolebensversicherung mit ausreichender Versicherungssumme schafft hier Sicherheit und Abhilfe.

Icons Brautpaar

Risikolebensversicherung für Paare

Auch für Paare ist eine Risikolebensversicherung wertvoll. Oft kann der hinterbliebene Partner seinen Lebensstandard alleine nicht mehr halten. Laufende Kosten, wie beispielsweise für eine große gemeinsame Wohnung, können nicht von heute auf morgen zurückgefahren werden. Weitere Ausgaben, wie beispielsweise Kreditraten für das gemeinsame Auto, laufen ebenfalls weiter.

Eine Risikolebensversicherung mit ausreichendem Versicherungsschutz lindert finanzielle Nöte oder vermeidet sie sogar ganz. Wählen Sie die Versicherungssumme Ihrer Risikolebensversicherung vorausschauend etwas höher, dann muss sich Ihr Partner nach Ihrem Tod auch langfristig nicht einschränken.

Icon Hände-Haus

Risikolebensversicherung für Immobilienbesitzer und Häuslebauer

Viele Banken und Kreditinstitute setzen für eine Immobilienfinanzierung den Abschluss einer Risikolebensversicherung zur Absicherung voraus.

Damit ist sichergestellt, dass auch nach dem Ableben eines Kreditnehmers der Kredit von den Hinterbliebenen weiter bedient, oder sogar sofort vollständig abgelöst werden kann.

Der passende Versicherungsschutz sorgt also dafür, dass Ihre Liebsten vor dem Verlust des eigenen Zuhauses geschützt sind. Die Immobilie muss dann nicht aus einer Zwangslage heraus verkauft werden.

Icon Directversicherung

Risikolebensversicherung für Unternehmer & Geschäftspartner

Als Gründer eines gemeinsamen Start-Ups oder Miteigentümer eines gut laufenden bestehenden Unternehmens können Sie sich als Inhaber oder Ihre Leistungsträger, Gesellschaftsanteile oder auch privat absichern. Eine ausreichend hohe Versicherungssumme verhindert, dass das Unternehmen, das sie mühevoll aufgebaut haben, durch Ihren Tod in Liquiditätsprobleme oder eine finanzielle Schieflage gerät.

Die gegenseitige Absicherung unter Geschäftspartnern Ihres Unternehmens ist daher oft genauso sinnvoll, wie zwischen Paaren oder Ehepartnern.

Welche Versicherungssumme ist in der Risiko-LV ideal?

Auch die Versicherungssumme Ihrer Risikolebensversicherung sollte ganz individuell zu Ihnen passen. Wichtige Fragen vor dem Abschluss eines Vertrags sind beispielsweise:

  • Wie hoch ist das Einkommen der versicherten Person?

  • Wie lange muss der Einkommensverlust ausgeglichen werden?

  • Was oder wer wurde primär abgesichert?

Die Stiftung Warentest empfiehlt als Faustregel eine Versicherungssumme in Höhe des drei- bis fünffachen Jahreseinkommens der versicherten Person. Je nach persönlichem Bedarf, kann diese jedoch auch darunter oder deutlich darüber liegen.

Wird die Risikolebensversicherung zur Absicherung eines Kredites benötigt, sollte sich Ihre Versicherungssumme an der abgeschlossenen Kreditsumme sowie deren Entwicklung orientieren.

Verschiedene Gründe, wie die Geburt eines Kindes oder der Erwerb einer Immobilie, können ausschlaggebend dafür sein, die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung nachträglich zu erhöhen. Mit Hilfe einer Nachversicherungsgarantie haben Sie die Möglichkeit, die Versicherungssumme während der Laufzeit anzuheben.

Bei der Absicherung von Unternehmen sollte für Leistungsträger oder Inhaber auf jeden Fall ein vielfaches des Jahresgehaltes (z.B. das 5-fache) eingeplant werden. Außerdem ist der geschätzte Gewinnausfall plus weiterlaufende Kosten für zum Beispiel 2 Jahre und eventueller Nachfolgesuche zu berücksichtigen.

Wie lange sollte die Laufzeit einer Risikolebensversicherung sein?

Die Laufzeit Ihrer Lebensversicherung sollte bestenfalls nicht pauschal kalkuliert werden. Stattdessen entscheiden Sie im Idealfall anhand Ihrer aktuellen Lebenssituation und Ihrer Lebensplanung, wie lange der Versicherungsschutz benötigt wird und wie Sie sich optimal absichern.

Für eine optimale Absicherung Ihrer Kinder können Sie die Laufzeit so festlegen, dass Ihr jüngstes Kind am Laufzeitende bereits finanziell auf eigenen Beinen steht.

Orientieren Sie sich beim Abschluss am aktuellen Alter des Kindes und planen Sie auch etwaige Ausbildungszeiten mit ein. Je nach individueller Situation und Werdegang werden Kinder oft im Alter von 18 bis 25 Jahren finanziell selbständig.

Bei einem fünfjährigen Kind könnte beispielsweise eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren passend sein.

Bei Paaren ohne Kinder richtet sich der Fokus meist allein auf die Absicherung des Partners im Todesfall. Eine oft gewählte Variante: Die Laufzeit wird im Vertrag so festgelegt, dass der hinterbliebene Partner am Laufzeitende in die Rente eintritt.

Wenn mit der Risikolebensversicherung der Geschäftspartner beziehungsweise das Weiterbestehen des gemeinsamen Unternehmens abgesichert werden soll, sind verschiedene Faktoren wichtig:

  • Wie lange wären finanzielle Hilfen für das Unternehmen wichtig?
  • Wann geht der Geschäftspartner voraussichtlich in den Ruhestand oder gibt die Nachfolge ab?

Anhand dieser Leitfragen sollte die Laufzeit der Police und der Versicherungsschutz individuell festgelegt werden.

Varianten: konstante und fallende Risikolebensversicherung

Je nach Zweck der Absicherung gibt es verschiedene geeignete Varianten für Versicherte:

Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme

Bei der konstanten Risikolebensversicherung bleibt Ihre Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit gleich. Dies Art der Absicherung passt meist dann, wenn:

  • die finanziellen Belastungen sich nicht oder nur geringfügig ändern

  • primär die Familie und Hinterbliebene abgesichert werden soll

Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme

Risikolebensversicherungen werden allerdings auch oft als Kreditabsicherung abgeschlossen, um die Rückzahlung des Darlehens auch im Sterbefall zu garantieren.

Hierfür eignet sich in vielen Fällen eine Variante mit fallender Versicherungssumme.

  • Die Risikolebensversicherung mit fallender Summe kann an die Entwicklung der Kreditsumme gekoppelt werden

  • Oft bietet diese Variante den Vorteil niedrigerer Beiträge

Die LV 1871 bietet Ihnen sowohl die Möglichkeit zum Abschluss einer konstanten Risiko-LV als auch einer gleichmäßig fallenden Variante.

Gegenseitige Absicherung: So funktioniert die „Versicherung über Kreuz“

Ein beliebtes Modell der gegenseitigen Absicherung ist die Risikolebensversicherung über Kreuz.

Das bedeutet, dass sich zwei Personen über individuelle Verträge gegenseitig versichern und im Falle des Todes des Anderen die jeweilige Versicherungssumme erhalten.

Auf diese Weise fällt keine Erbschaftssteuer an. Im Leistungsfall gilt die ausbezahlte Summe nämlich nicht als Erbe, sondern als Vertragsleistung, auf die keine Steuern anfallen.

Die Risikolebensversicherung über Kreuz ist für Familien, Unternehmer und Immobilienkunden gleichermaßen geeignet.

Risikoprüfung und Gesundheitsfragen

Vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung verschafft sich die Versicherungsgesellschaft einen Überblick über den Gesundheitszustand des Antragsstellers und ermittelt das individuelle Risiko. Diese Vorgehensweise ist nötig, damit der Versicherer faire Beiträge anbieten und sich die Versicherungsgemeinschaft vor unkalkulierbaren Risiken schützen kann.

Durch eine Risikoprüfung und die darin enthaltene Gesundheitsprüfung sollen unter anderem etwaige Vorerkrankungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt werden. Daneben werden auch Freizeitrisiken wie gefährliche Sportarten und berufliche Risiken miteinbezogen.

Ablauf einer Risikoprüfung

Die Risikoprüfung besteht primär aus der Beantwortung von Risiko- und Gesundheitsfragen. Dabei müssen alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst verlieren Sie oder bzw. die Bezugsberechtigen schlimmstenfalls die Ansprüche im Versicherungsfall. Die Gesundheitsfragen dürfen also weder vorsätzlich noch grob fahrlässig falsch oder unvollständig beantwortet werden.

Icons Ideenschmiede

Vereinfachte Risikoprüfung in besonderen Fällen

Bei der LV 1871 gibt es die Option einer vereinfachten Risikoprüfung, beispielsweise in folgenden Fällen:

  • Vereinfachte Risikoprüfung für junge Leute bis 35 Jahre
  • Vereinfachte Risikoprüfung bei Immobilienneuerwerb, Praxis- Kanzlei-, Existenzgründung
  • Vereinfachte Risikoprüfung für junge Eltern (Geburt innerhalb der letzten 6 Monate)
  • Vereinfachte Risikoprüfung, falls in den letzten 6 Monaten eine private Krankenvollversicherung abgeschlossen wurde

Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung

Je nachdem, welchen Vertrag Sie abschließen, kann es sein, dass bei einem Kredit auch eine Risikolebensversicherung verlangt wird. Dazu können entweder bestehende Policen herangezogen werden, oder es wird ein neuer Vertrag geschlossen.

Diese Versicherung dient der Kreditabsicherung. Sollte der Kreditnehmer versterben, ist die Familie finanziell durch die Risikolebensversicherung abgesichert. Somit kann die Familie mithilfe der ausbezahlten Versicherungssumme den Kredit weiterhin tilgen.

Besonders häufig werden Immobilienkredite mit einer Risiko-LV abgesichert.

Die Risikolebensversicherung dient der Hinterbliebenenabsicherung. Das bedeutet, dass im Falle eines Todes der versicherten Person die Hinterbliebenen eine feste Summe erhalten. Wichtig ist, dass Sie bei der Risikolebensversicherung auch die Erbschaftssteuer beachten.

Im Leistungsfall muss die Summe möglicherweise von den Erben versteuert werden. Bis zu einem gewissen Freibetrag fällt in der Regel keine Erbschaftssteuer an, darüber hinaus ist der Betrag gestaffelt. Oft ist hier eine Risikoleben „über Kreuz“ sinnvoll.

Weitere Details zu den steuerlichen Aspekten der Risikolebensversicherung lesen Sie hier.

Damit eine Auszahlung der Risikolebensversicherung stattfinden kann, wird vorausgesetzt, dass der Tod innerhalb der Versicherungsdauer liegt.

Bei der Risikolebensversicherung ist der Todesgrund für die Auszahlung ebenfalls wichtig. Das bedeutet, dass der konkrete Vertrag darüber entscheidet, ob die Todesart versichert ist. Wichtig ist dies vor allem bei einem Unfalltod oder einem eventuellen Suizid.

Der Unterschied zwischen einer Risikolebens- und einer Kapitallebensversicherung liegt darin, dass bei Abschluss einer Risikolebensversicherung lediglich das Todesfallrisiko abgesichert ist und kein Geld angespart wird, das der Versicherte im Erlebensfall bei Ablauf der Versicherung erhält. Einfacher ausgedrückt: Erlebt man das Vertragsende, wird im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung, bei der Risikolebensversicherung keine Leistung fällig.

Wem es hauptsächlich darum geht, seine Hinterbliebenen im Todesfall gut versorgt zu wissen, der ist mit der Risikolebensversicherung besser beraten.

Ein Risikozuschlag fällt beim Abschluss des Vertrages dann an, wenn die versicherte Person im Beruf oder in seiner Freizeit einem erhöhten Todesfallrisiko ausgesetzt ist. Auch gesundheitliche Risiken und Vorerkrankungen (z.B. Bluthochdruck) sind dabei relevant. Diese Risiken erhöhen in der Regel den Versicherungsbeitrag.

Bei zahlreichen weniger schwerwiegenden Krankheiten (z.B. orthopädische Beschwerden) oder geringfügigen Berufs- und Freizeitrisiken kommt oftmals ein Vertrag ohne Risikozuschläge zustande.

Es gibt verschiedene Faktoren, die zu einer Verringerung des Risikos und somit auch zu einer Beitragsanpassung zu Gunsten des Versicherungsnehmers führen können.

Das Aufhören mit dem Rauchen ist hierbei ein relevanter Aspekt. Aber auch andere Bedingungen sind denkbar. Zum Beispiel, wenn Sie Ihren Beruf wechseln, das erste Kind geboren wurde oder wenn sie gefährliche Hobbies aufgeben. Diese Veränderungen können einen großen Unterschied hinsichtlich des Beitrags ausmachen und sollten dem Versicherer mitgeteilt werden.

Der Beitrag für eine Risikolebensversicherung hängt von verschiedenen Punkten und den individuellen Lebensumständen ab.

Die Versicherungssumme, die Laufzeit, der generelle Umfang des Versicherungsschutzes, aber auch das Alter und der Gesundheitszustand können sich auf die Beiträge auswirken. Andere Faktoren sind Freizeitrisiken, wie beispielsweise gefährliche Sportarten, aber auch Gefahren durch den ausgeübten Beruf.

Sterbegeldversicherungen werden meist über geringe Summen, häufig im Bereich bis 15.000 Euro abgeschlossen. Ziel ist in erster Linie, die Beerdigungskosten im Todesfall zu decken. Eine Sterbegeldversicherung läuft lebenslang, die Auszahlung ist also gewiss.

Für Menschen, die nicht nur für die eigene Beerdigung vorsorgen wollen, sondern ihren Angehörigen eine deutlich höhere Summe hinterlassen möchten, ist eine Risikolebensversicherung besser geeignet.

In der Regel nicht. Meist reicht die Beantwortung der Risikofragen aus. Nur bei hohen Versicherungssummen wird ein Arztbericht benötigt. Wenn Sie bei uns einen Vertrag mit konstanter Versicherungssumme abschließen möchten, wird erst ab 500.000 Euro ein solcher Bericht notwendig, bei fallender Versicherungssumme sogar erst ab 600.000 Euro.

Dann kontaktieren Sie uns unter: info@lv1871.de

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