Vorfreude auf später – steuerlich gefördert

Riester-Rente: Zulagen

  • Der Staat fördert die Riester-Rente auf zwei Wegen

  • Grundzulage, Kinderzulagen und Berufseinsteiger-Bonus

  • Rechenbeispiel: Riester-Zulagen

Zulagen und steuerliche Vorteile

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Maßnahme zur Altersvorsorge. Bezugsberechtigt sind unter anderem rentenversicherungspflichtige Angestellte und Selbstständige sowie Beamte und Soldaten. Der Staat fördert die Riester-Rente auf zwei Wegen: durch Zulagen und steuerliche Vorteile. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen allerdings einige Kriterien beachtet werden.

Die Meinung der Experten:

Zulagen zur Riester-Rente

Es gibt drei Arten von Zulagen für die Riester-Rente: die Grundzulage, Kinderzulagen sowie den Berufseinsteiger-Bonus.

Die Grundzulage beträgt bis zu 175 Euro pro Jahr. Sie muss beantragt werden und steht förderungsberechtigten Personen wie Arbeitnehmern, Auszubildenden, Beamten und Soldaten zu.

Für Paare mit Kindern lohnt sich das Riester-Sparen besonders, denn pro Kind erhalten sie eine Kinderzulage. Diese beträgt bis zu 185 Euro jährlich für Kinder, die vor 2008 geboren wurden und bis zu 300 Euro jährlich für Kinder, die danach zur Welt kamen. Den Eltern steht die Zulage so lange zu, wie auch Kindergeld gezahlt wird. Maximal aber bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind beispielsweise ein Studium aufnimmt. Der Elternteil, der das Kindergeld erhält, bekommt in der Regel auch die Kinderzulage. Bei Ehepaaren bekommt es die Mutter, sofern der Zuschlag nicht per Antrag auf den Vater übertragen wird.

Vor dem 25. Lebensjahr ist es möglich, außerdem den Berufseinsteigerbonus zu erhalten, bei dem einmalig bis zu 200 Euro bezuschusst werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und generell berechtigt ist, Zulagen zu erhalten. Wie lange dieser in dem Beruf tatsächlich tätig ist, ist dabei nicht relevant.

Riester-Zulagen: Einzahlung und Anträge

Junges Paar berechnet die Riester ZulagenUm jeweils die vollen Zulagen für ein Kalenderjahr zu erhalten gilt für alle Varianten, dass man in diesem Jahr mindestens den sogenannten Mindesteigenbeitrag in seinen Vertrag einzahlt. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens abzüglich der gesamten möglichen Zulagen. Je nach Gehalt und Anzahl der Kinder kann es sein, dass gar keine Eigenbeträge mehr fällig werden. In dem Fall muss man aber dennoch einen Sockelbetrag von 60 Euro zahlen, um die Zulagen erhalten zu können.

Beispiel:
Bei einem Versicherungsnehmer mit einem Kind und einem Vorjahreseinkommen von 40.000 EUR berechnet sich der Mindesteigenbeitrag folgendermaßen:
4% von 40.000,- = 1.600,- EUR
abzgl. Grundzulage in Höhe von 175,-
abzgl. Kinderzulage in Höhe von 300,-
Damit ergibt sich ein Mindesteigenbeitrag in Höhe von 1.125,- EUR jährlich

Die Zulagen müssen bei der Zulagenstelle für Altersvermögen jedes Jahr neu beantragt werden. In der Regel übernimmt dies das Versicherungsunternehmen. Mit ihm kann man auch einen Dauerantrag vereinbaren, um sich Arbeit zu sparen. Ändert sich die Zulagenberechtigung - beispielsweise durch die Geburt eines Kinds oder weil das Kindergeld wegfällt - muss dies angegeben werden. Stichtag für die Anträge ist jeweils der 31. Dezember.

Die Zulagen werden direkt auf den Riester-Renten-Vertrag gebucht und erhöhen damit das Altersvorsorgevermögen. Zum Rentenbeginn wird das vorhandene Guthaben in Form einer lebenslangen Rente monatlich ausgezahlt. Wird der Riester-Vertrag vorzeitig gekündigt, gilt das als so genannte „schädliche Verwendung“. In diesen Fällen werden die Zulagen sowie gewährte Steuerermäßigungen zurückgefordert.

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Wichtige Produktinformation

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Die LV 1871 bietet das Modell “Performer Riestar” seit dem 01.01.2022 nicht mehr für neue Verträge an. Auf bestehende Verträge hat dies keine Auswirkung.

Kunden, die chancenorientiert für das Alter vorsorgen möchten, finden in unserer Produktpalette interessante Alternativen; beispielsweise in unseren Produkten MeinPlan, MeinPlan Basisrente oder Rente Index Plus

Wenn Sie dennoch weitere Informationen zu Riester im Allgemeinen benötigen, finden Sie diese auf unseren weiterführenden Informationsseiten.

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