Riester Rente in der Steuer
Riester Rente: Steuervorteile und Förderung über Zulagen
Der Staat fördert die private Altersvorsorge seiner Bürger und lässt sich das einiges kosten. Die Unterstützung besteht im Wesentlichen aus zwei Modulen: Neben Familien mit Kindern und Geringverdiener, die sich über Zulagen des Staates freuen dürfen, profitieren teils auch diejenigen davon, die mit der Riester Rente Steuern sparen wollen. Das sind vor allem kinderlose Alleinstehende und Ehepaare mit hohem Einkommen.
Da aufgrund des demografischen Wandels immer weniger Beschäftigte für immer mehr Ältere in die Rentenkasse einzahlen, unterstützt der Staat den Ausbau der privaten Altersvorsorge mit finanziellen Mitteln. Bei der Riester Rente sind das
- jährliche Zulagen (Grundzulage und Berufseinsteiger-Bonus),
- Sonderzulagen pro Kind (185 bzw. 300 Euro) und
die steuerliche Ansetzbarkeit der Eigenbeiträge.
Voraussetzungen für volle Zulagen
Um die vollen staatlichen Zulagen für ein Kalenderjahr zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen (Grund- und Kinderzulage) in den Vertrag eingezahlt werden – bis maximal 2.100 Euro ohne Zulagen.
Förderberechtige der Riester-Rente
Einen Riester-Vertrag kann jeder Arbeitnehmer abschließen, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Ebenfalls förderberechtigt sind beispielsweise auch Beamte, Richter, Soldaten oder Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, sowie pflichtversicherte Landwirte.
Mittelbare Föderberechtigung
Von Riester profitieren unter Umständen selbst die Ehepartner, die nicht pflichtversichert sind. Die Voraussetzungen sind:
- Der andere Ehegatte/Lebenspartner muss unmittelbar förderberechtigt sein;
- beide Partner dürfen nicht dauernd getrennt leben;
- beide müssen einen eigenen Riester-Vertrag abschließen;
- der mittelbar Förderberechtigte muss im Jahr einen Mindestbeitrag von 60 Euro leisten.
Die Meinung der Experten:
Riester und steuerliche Ansetzbarkeit
Wer Riester-Beiträge bezahlt, profitiert von der staatlichen Förderung vor allem dann, wenn er während der Beitragszahlungsdauer über ein hohes Einkommen verfügt.
Wer das eingezahlte Geld für die Riester Rente in der Steuererklärung (Anlage AV, Altersvorsorge) angibt, kann die vollen vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres inklusive der staatlichen Zulagen als Sonderausgaben ansetzen – bis zu maximal 2.100 Euro. Das heißt: Die Eigenleistungen des Sparers plus die staatlichen Zulagen können bis zu 2.100 Euro vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. In diesem Fall erhält der Sparer in Verbindung mit den staatlichen Zulagen die maximale Riester-Förderung.
Die Günstigerprüfung: Zulage und gegebenenfalls ein zusätzlicher Steuervorteil
Jeder Riester-Sparer kommt am Ende in den Genuss einer staatlichen Förderung –die Zulagen und gegebenenfalls ein zusätzlicher Steuervorteil. Der Ausgleich erfolgt über die so genannte Günstigerprüfung, die vom Finanzamt bei der Bearbeitung der Steuererklärung automatisch durchgeführt wird.
Für die Berechnung ermittelt das Finanzamt die Einkommensteuer einmal mit und einmal ohne den Sonderausgabenabzug. Die Differenz ist die mögliche Entlastung. Fällt diese geringer aus als die staatlichen Zulagen, werden diese angesetzt, eine zusätzliche Steuererstattung findet nicht statt. Im umgekehrten Fall - wenn der Riester-Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug höher ist als die staatliche Zulage - dann entsteht eine zusätzliche Steuerermäßigung. Die Differenz aus Steuervorteil und Riester-Zulage wird dann im Einkommensteuerbescheid festgesetzt und erstattet.
Je höher der Steuersatz, desto höhere Steuervorteile bei Riester
Grundsätzlich gilt: Je höher der persönliche Einkommensteuersatz ist, desto höhere Steuervorteile ergeben sich tendenziell durch Riester.
Und: Das Finanzamt führt diese Berechnungen stets zu Gunsten des Sparers durch. Dieser kann abwarten, wie die Prüfung ausfällt.
Gut zu wissen
Wichtig: Die Zulagen werden vom Finanzamt in der Annahme, dass sie auch tatsächlich beantragt werden, grundsätzlich von der Steuerersparnis abgezogen – unabhängig davon, ob sie dem Vertrag gutgeschrieben wurden oder nicht. Sparer sollten die Zulagen daher in jedem Fall beantragen!
Rechenbeispiel Familie: So funktioniert die Riester-Zulage
Simon H. ist Angestellter, 30 Jahre alt und verfügt über ein Bruttojahreseinkommen von 40.000 Euro. Seine Frau Marina ist Hausfrau und ebenfalls 30 Jahre alt. Simon und Marina haben zwei Kinder, die elf und vier Jahre alt sind.
Obwohl Marina ohne Einkommen nicht unmittelbar zulagenberechtigt ist, erhält sie als Ehefrau eines Riester Kunden auch die jährlichen Grund- und Kinderzulagen. Dafür muss sie lediglich einen eigenen Vertrag abschließen und den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro jährlich einzahlen.
Wichtig ist: Die Kinderzulage wird nur einem der Verträge gutgeschrieben. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, muss die Familie einen Eigenbeitrag von 825 Euro leisten. Die gesamte Sparsumme inklusive der staatlichen Zulagen beträgt 1.660 Euro im Jahr (Stand: 3/2021)*
Rechenbeispiel Single: So funktioniert es mit der Riester-Steuerförderung
Robert P. ist 30 Jahre alt, Angestellter, ledig und hat keine Kinder. Sein Bruttojahreseinkommen beträgt 55.000 Euro.
Auch ohne Kinderzulagen profitiert Robert mit Performer RieStar der LV 1871: Er kann seine Beiträge als Sonderausgaben geltend machen und bekommt bereits bezahlte Steuern zurückerstattet.
Mit einem Eigenbeitrag von 1.925 Euro erhält Robert insgesamt 707 Euro an Steuern zurück. Sein tatsächlicher Eigenanteil beträgt somit 1.218 Euro.*
* Die Berechnungen der beiden Rechenbeispiele berücksichtigen keine zukünftigen Einkommenssteigerungen. Außerdem wurde unterstellt, dass Kinder für den gesamten Darstellungszeitraum kindergeldberechtigt sind und sich die Förderberechtigung nicht ändert. Die zusätzliche Einkommensteuerersparnis kann nur näherungsweise ermittelt werden. Die exakte Berechnung kann Ihnen Ihr Steuerberater aufzeigen. Zur Berechnung der Steueranteile wurde für Verheiratete die Splittingtabelle und für Ledige die Grundtabelle zurate gezogen. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sind nicht berücksichtigt.
Die nachgelagerte Besteuerung
Zum Schluss noch ein Hinweis zum Thema Riester Rente und Steuer zahlen: Wer sich die über seinen Riester-Vertrag angesparte Summe im Ruhestand als Rente ausbezahlen lässt, muss die Riester Rente versteuern, wie andere steuerpflichtige Einkünfte auch. Die im Laufe des Arbeitslebens erzielte Steuerersparnis führt somit zu einer steuerlichen Mehrbelastung im Alter.
Da die Einkünfte im Alter in der Regel deutlich geringer ausfallen als früher, ist der persönliche Steuersatz meist niedriger. Die Riester Rente kann sich daher trotzdem lohnen.
Wichtige Produktinformation
Einstellung unserer Riester-Rente “PERFORMER RIESTAR”
Die LV 1871 bietet das Modell “Performer Riestar” seit dem 01.01.2022 nicht mehr für neue Verträge an. Auf bestehende Verträge hat dies keine Auswirkung.
Kunden, die chancenorientiert für das Alter vorsorgen möchten, finden in unserer Produktpalette interessante Alternativen; beispielsweise in unseren Produkten MeinPlan, MeinPlan Basisrente oder Rente Index Plus
Wenn Sie dennoch weitere Informationen zu Riester im Allgemeinen benötigen, finden Sie diese auf unseren weiterführenden Informationsseiten.
Riester-Rente - Ratgeber
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Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und erheben trotz größtmöglicher Sorgfalt bei Auswahl und Erstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.