Riester-Rente

Voraussichtliche Riester-Rente berechnen

  • Bei der Berechnung zählen individuelle Faktoren

  • Bei der klassischen Riester-Rente gibt es eine garantierte Mindestrente

  • Eigenbeitrag zur Riester-Rente berechnen

Riester-Berechnung: individuelle Faktoren zählen

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, die sowohl mit Zulagen als auch Steuervorteilen bezuschusst wird. Berechtigt sind unter anderem alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Die Höhe der Riester-Rente ist individuell und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Es ist daher sinnvoll, zuvor die voraussichtliche Riester-Rente zu berechnen. Auf diesem Wege können auch die Höhe der staatlichen Zulagen sowie relevante Höchstgrenzen ermittelt werden.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Riester-Rente erst 2002 eingeführt wurde. Dementsprechend beträgt die bisherige Laufzeit aktuell in jedem Fall weniger als 20 Jahre. Dies ist ein relativ kurzer Zeitraum für eine Altersvorsorge, sodass die Riester-Rente bei einer jetzigen Auszahlung nicht besonders hoch ausfallen würde.

Die Meinung der Experten:

Faktoren zur Berechnung der Riester-Rente

Die Höhe der Riester-Rente ist von den folgenden Faktoren abhängig:

  • Laufzeit des Vertrags
  • Geleistete Beiträge bzw. Höhe des Bruttojahreseinkommens, an dem sich die Beiträge bemessen. Mindestens 4 Prozent des Einkommens müssen eingezahlt werden, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Hierbei sind allerdings die Zulagen schon eingeschlossen. Die Summe ist bei 2.100 Euro gedeckelt.
  • Produkt- beziehungsweise Anlageerfolg: Hier gibt es drei Varianten. Bei der klassischen Riester-Rente gibt es eine garantierte Mindestrente. Diesbezüglich steht die Rentenhöhe also teils bereits im Voraus fest. Hinzu kommen dann noch erwirtschaftete Überschüsse. Der Riester-Fondssparplan bzw. die Riester-Fondspolicen sind riskanter, da Teile des Guthabens in Fonds angelegt werden. Dieser Teil unterliegt Kursschwankungen. Der Wert der Fondsanteile steht erst am Ende der Sparphase fest. Allerdings sind auch hier die geleisteten Beiträge sowie die Zulagen zu 100 Prozent garantiert.
  • Höhe der Zulagen: Dazu zählt unter anderem die Anzahl der Kinder, denn pro Kind gibt es einen Kinderzuschlag von 185 Euro für bis 2008 geborene Kinder und 300 Euro für danach geborene Kinder.
  • Vertragskosten des Anbieters
  • Überschüsse
  • Bei Verträgen bis 2006 das Geschlecht
  • Familienstand, denn er hat Einfluss auf die steuerliche Veranlagung

Eigenbeitrag zur Riester-Rente berechnen

Folgende Faktoren haben Einfluss auf die Höhe des Eigenbeitrags:

  • Ehestand
  • Rentenversicherungspflicht des Ehepartners, denn auch wenn dieser nicht rentenversicherungspflichtig ist, kann er einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließen.
  • Anzahl der Kinder und das jeweilige Geburtsjahr
  • Bruttolohn des Vorjahres
  • Gewünschte Berechnungsvorgabe: Hier kann der für die maximale Förderung notwendige Mindesteigenbeitrag sowie der maximal steuerlich ansetzbare Beitrag zugrunde gelegt werden.

Beispiel 1:

Mann, 40.000 € Vorjahreseinkommen

Frau, nicht rentenversicherungspflichtig mit eigenem Riestervertrag

Kind 1: vor 2008 geboren, Kind 2: nach 2008 geboren

4 % vom 40.000 €, höchsten 2.100 € 1.600 €
abzgl. Grundzulage - 175 €
abzgl. Grundzulage Ehefrau - 175 €
abzgl. Kinderzulagen - 485 € (185 € + 300€)
  • Mindesteigenbeitrag Mann
= 765 € pro Jahr
  • Mindesteigenbeitrag Frau
= 60 € pro Jahr

Beispiel 2:

Mann, 55.000 € Vorjahreseinkommen, ledig, ohne Kinder

4  % von 55.000 €, höchsten 2.100 € 2.100 €
abzgl. Grundzulage - 175 €
  • Mindesteigenbeitrag Mann
= 1.925 € pro Jahr
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Wenn Sie dennoch weitere Informationen zu Riester im Allgemeinen benötigen, finden Sie diese auf unseren weiterführenden Informationsseiten.

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