Riester Rente: Kinderzulage
Riester-Rente und Kinderzulage: Riestern für Eltern
Wir alle wünschen uns, auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben ein Leben ohne Geldsorgen genießen zu können. Doch die Zeiten, in denen man seinen Ruhestand allein mit der gesetzlichen Rente bestreiten konnte, sind längst vorbei. Deshalb sollte man sich frühzeitig um eine private Altersvorsorge kümmern. Mit der Riester-Rente bietet der Staat ein Fördermodell, das mit seinen Zulagen auch für Eltern Vorteile mit sich bringt.
1986 propagierte Norbert Blüm, der damalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: „Denn eins ist sicher: Die Rente“. Seitdem hat sich die auf dem Prinzip der Solidargemeinschaft basierende Soziale Marktwirtschaft der Bundesrepublik stark verändert. Große historische Umwälzungen wie die Wiedervereinigung ab dem Jahr 1989 und die fortschreitende Globalisierung haben unser Rentensystem ebenso „durchgeschüttelt“ wie die fortschreitende Überalterung der bundesdeutschen Bevölkerung.
Demografischer Wandel
Eine Studie der Bertelsmann Stiftung weist auf die dramatischen Folgen des demografischen Wandels hin: „Durch die Alterung der Gesellschaft werden für Deutschland massive Wohlstandsverluste entstehen: Im Jahr 2040 wird sich das Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um voraussichtlich 274 Milliarden Euro insgesamt und um rund 3.700 Euro pro Kopf reduzieren (alles in Preisen von 2010) – mit anschließend weiter fallender Tendenz.“
Riester-Rente – eine mögliche Form privater Altersvorsorge
Daraus wird verständlich, warum man heute im Alter mit der gesetzlichen Rente allein nur noch schwer über die Runden kommen wird. Der jährliche Bescheid der Gesetzlichen Rentenversicherung zeigt oft genug auf, dass die prognostizierte Rente vielleicht gerade mal die Wohnungsmiete decken kann. Es ist also dringend notwendig, sich auch privat ein solides finanzielles Polster für den Ruhestand zu schaffen, um nicht in die Altersarmut abzurutschen.
Die Riester-Rente ist eine mögliche Form einer privaten Rentenversicherung, deren Vorteil in staatlichen Zulagen, wie etwa einer Sonderzulage pro Kind, und der steuerlichen Ansetzbarkeit liegt. Alle Einzahlungen und Zulagen sind abgesichert. Im Fall einer Arbeitslosigkeit oder Insolvenz werden die geleisteten Beiträge nicht als Vermögen angerechnet. Zusätzlich kann man in einem gewissen Rahmen über die Jahre sogar von Renditen profitieren.
Die Meinung der Experten:
Für wen kommt die Riester-Rente infrage?
Eine Riester-Rente können alle Erwerbstätigen abschließen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Studenten, Selbstständige oder geringfügig Beschäftigte, die eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt haben, profitieren also nicht von den Riester-Vorteilen.
Wer sich fürs „Riestern“ entscheidet, kann selbst festlegen, wie viel Geld er monatlich in die staatlich geförderte Altersvorsorge investieren möchte. Hat man den Mindesteigenbeitrag (vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr, höchstens jedoch 2.100 Euro) auf das Riester-Konto eingezahlt, gibt es vom Staat die maximale jährliche Grundzulage obendrauf. Seit 2018 sind dies pro Person 175 Euro.
Worauf müssen Riester-Sparer achten, um von allen Zulagen zu profitieren?
Riester-Sparer sollten den Anbieter ihres Riester-Modells über alle relevanten Veränderungen in der Lebenssituation informieren. Dazu gehören etwa:
✓ eine Änderung des Familienstandes, wie etwa Heirat oder Scheidung
✓ die Geburt eines Kindes
✓ eine veränderte berufliche Situation
✓ eine Änderung des Einkommens
Das ist wichtig, denn die staatlichen Zulagen zum Riester-Vertrag fließen nicht automatisch. Der jeweilige Riester-Anbieter muss diese erst bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragen.
Wichtig:
Auch eine Gehaltserhöhung wirkt sich auf die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente aus – denn nur wer jährlich vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens auf sein Riester-Konto einzahlt, hat Anspruch auf die volle staatliche Förderung. Bei einem gestiegenen Einkommen muss demzufolge auch der Riester-Sparbetrag angepasst werden.
Riester-Rente: Kinderzulage beantragen - Das ist für Eltern wichtig
Riester-Versicherte, bei denen mindestens ein Kind im Haushalt wohnt, für das sie auch Kindergeld beziehen, haben Anspruch auf die Kinderzulage in der Riester-Rente:
▶ 185 Euro jährlich für jedes Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde
▶ 300 Euro jährlich für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde
Bei verheirateten Elternpaaren, die nicht dauerhaft getrennt leben, erhält automatisch die Mutter die Kinderzulage. Letztere kann jedoch auf Antrag beider Eltern auch dem Vater übertragen werden.
Für den Anspruch auf die Kinderzulage zur Riester-Rente ist jedoch nicht entscheidend, dass die Eltern miteinander verheiratet sind. Bei unverheirateten Paaren, die dauerhaft in einem Haushalt zusammenleben, erhält lediglich der Partner die Kinderzulage automatisch, der auch das Kindergeld bezieht.
In gleichgeschlechtlichen Ehe- oder Lebenspartnerschaften bekommt ebenfalls der Partner die Kinderzulage, der auch das Kindergeld erhält. Hier kann die Zulage auf Antrag beider Eltern ebenfalls dem anderen Partner zugewiesen werden.
Allgemein gilt: Die Kinderzulage zur Riester-Förderung wird so lange gezahlt, wie Anspruch auf Kindergeld besteht.
Kinderzulage zur Riester-Rente während der Elternzeit
Wer im Jahr nach der Geburt seines Kindes in Elternzeit geht und keiner rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, hat nicht automatisch Anspruch auf die Kinderzulage.
Um diesen Anspruch geltend zu machen, muss an den jeweiligen Rentenversicherungsträger ein „Antrag auf die Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung“ gestellt werden.
Beim Antrag auf Zulagen Termine beachten
Einmal pro Jahr sollte man an seinen Riester-Anbieter den Zulagenantrag stellen, um maximal von allen staatlichen Zusatzleistungen zu profitieren.
Wer den Antrag jeweils bis zum 31.12. des Jahres abschickt, kann die Riester-Zulagen, darunter auch die Kinderzulage, auch für zwei Jahre rückwirkend beantragen.
Wichtige Produktinformation
Einstellung unserer Riester-Rente “PERFORMER RIESTAR”
Die LV 1871 bietet das Modell “Performer Riestar” seit dem 01.01.2022 nicht mehr für neue Verträge an. Auf bestehende Verträge hat dies keine Auswirkung.
Kunden, die chancenorientiert für das Alter vorsorgen möchten, finden in unserer Produktpalette interessante Alternativen; beispielsweise in unseren Produkten MeinPlan, MeinPlan Basisrente oder Rente Index Plus
Wenn Sie dennoch weitere Informationen zu Riester im Allgemeinen benötigen, finden Sie diese auf unseren weiterführenden Informationsseiten.