Riester-Rente – Mindestbeitrag

Mindestbeitrag für die Riester-Rente: Wie hoch ist er?

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Über 16 Millionen Riester-Verträge wurden seit der Einführung abgeschlossen davon ca. 10,7 Millionen als Rentenversicherung

(Stand 7/2021, Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales).

Ziel der Riester-Rente, damals wie heute: Den Sparern werden durch staatliche Zulagen Anreize geboten, privat für den Ruhestand vorzusorgen, um die drohende Versorgungslücke im Alter zu schließen. Doch um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sparer einen individuellen Mindestbeitrag entrichten. Wie Sie den Mindestbeitrag zur Riester-Rente berechnen können und was passiert, wenn der Riester-Mindestbeitrag nicht erreicht wird, erklären wir hier.

Um sich die volle staatliche Zulage zu sichern, müssen Riester-Sparer einen gewissen Eigenanteil in den Riester-Vertrag einbezahlen. Dieser Mindestbeitrag ist abhängig vom individuellen Bruttojahresgehalt. Berechnet wird der Riester-Mindestbeitrag folgendermaßen: vier Prozent vom Bruttogehalt des letzten Jahres abzüglich der zu erwartenden Zulagen.

Beispielrechnung für den Mindestbeitrag zur Riester-Rente

Doch was fällt unter die zu erwartenden Zulagen? Da ist natürlich einerseits die Grundzulage von 175 Euro, die jedem Sparer zusteht, der den Mindestbeitrag entrichtet. Wer Nachwuchs hat, darf sich über weitere Zulagen freuen: Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt’s noch einmal 185 Euro und sogar 300 Euro für Kinder, die ab 2008 auf die Welt gekommen sind. Haben beide Eltern einen Riester-Vertrag, können die Kinderzulagen nur bei einem von beiden angerechnet werden.

Icons Ideenschmiede

Beispielrechnung

Nehmen wir an, das Vorjahresbruttogehalt eines Angestellten lag bei 42.000 Euro. Vier Prozent davon sind 1.680 Euro. Zieht man davon die Grundzulage von 175 Euro ab, erhält man einen jährlichen Mindestbeitrag für die Riester-Rente von 1.505 Euro.

Durch entsprechende Kinderzulagen würde sich dieser noch einmal reduzieren. Kann oder möchte der Sparer den Mindestbeitrag nicht komplett in den Riester-Vertrag einbezahlen, wird die Förderung anteilig gewährt.

Übrigens: Neben dem Mindestbeitrag gibt es auch einen Maximalbeitrag. Zwar können Sparer so viel in den Riester-Vertrag einbezahlen, wie sie möchten – es sind jedoch maximal 2.100 Euro steuerlich als Sonderausgabenabzug ansetzbar (Stand 7/2021).

Riester-Mindestbeitrag für mittelbar Förderberechtigte

Die Berechnung des Mindestbeitrags für die Riester-Rente gilt allerdings nur für diejenigen, die unmittelbar zulageberechtigt sind. Darunter fallen Riester-Sparer, die als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, aber auch Beamte, Beschäftigte mit einer beamtenähnlichen Altersversorgung, Richter, Berufssoldaten, Erwerbsminderungsrentner und Pensionäre. Neben diesem unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis gibt es die mittelbar Zulageberechtigten. Damit sind Ehepartner von Förderberechtigten gemeint, die nicht berufstätig sind, sich als Hausfrau oder Hausmann um die Familie kümmern oder als Minijobber oder Selbstständige nicht pflichtversichert sind. Für sie besteht ein sogenannter abgeleiteter Förderanspruch.

Icons Ideenschmiede

Gut zu wissen

Wie sieht es nun mit dem Riester-Mindestbeitrag für mittelbar Förderberechtigte aus? Da diese meist gar kein oder nur ein geringes Einkommen haben – oder im Fall eines Selbstständigen mit Schwankungen in den Einnahmen zu kämpfen haben – kann das Vorjahresbruttogehalt nicht als Berechnungsgrundlage herangezogen werden.

Daher genügt es für mittelbar Zulageberechtigte, wenn sie als Riester-Mindestbeitrag den Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr entrichten – sofern der unmittelbar förderberechtigte Partner seinen Mindesteigenbeitrag einbezahlt (Stand 7/2021).

Dies entspricht fünf Euro im Monat und soll Menschen ohne eigenes Einkommen den Zugang zur vollen staatlichen Förderung ermöglichen.

Icons Ideenschmiede

Wichtige Produktinformation

Einstellung unserer Riester-Rente “PERFORMER RIESTAR”

Die LV 1871 bietet das Modell “Performer Riestar” seit dem 01.01.2022 nicht mehr für neue Verträge an. Auf bestehende Verträge hat dies keine Auswirkung.

Kunden, die chancenorientiert für das Alter vorsorgen möchten, finden in unserer Produktpalette interessante Alternativen; beispielsweise in unseren Produkten MeinPlan, MeinPlan Basisrente oder Rente Index Plus

Wenn Sie dennoch weitere Informationen zu Riester im Allgemeinen benötigen, finden Sie diese auf unseren weiterführenden Informationsseiten.

Weitere Informationen zum Thema Riester-Rente

  • Versicherungen

    Riester-Rente Kinderzulage

    Dank der Kinderzulage bei der Riester-Rente können sich gerade Eltern für ihren Ruhestand finanziell absichern und vorsorgen.

  • Versicherungen

    Riester-Rente Rechner

    Die Höhe der Riester-Rente ist individuell und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

  • Versicherungen

    Riester-Rente Steuer

    Wie wird die Riester-Rente steuerlich behandelt? Alles zur Ansetzbarkeit der Beiträge und Versteuerung der Rente.

  • Versicherungen

    Riester-Rente

    Vorfreude auf später - steuerlich gefördert