Vorfreude auf später – steuerlich gefördert

Riester-Rente

Merkmale der Riester-Rente

Mit einer Riester-Rente verknüpfen Sie staatliche Förderung mit einer privaten Rentenversicherung.

Jährliche Zulagen, Sonderzulagen pro Kind sowie die steuerliche Absetzbarkeit machten das Modell interessant.

Für wen: Familien mit Kindern und Geringverdiener (wegen Zulagen), Gutverdiener (wegen Steuervorteilen)

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Die Meinung der Experten:

Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

Mit einer Riester-Rente verknüpfen Sie die Vorteile staatlicher Förderung mit einer privaten Rentenversicherung. Ein Riester-Vertrag bietet Ihnen flexiblen Spielraum und sichert jedes Jahr Zulagen. Sie entscheiden selbst, in welcher Höhe Sie profitieren. Die maximale Zulage von 175 Euro erhalten Sie, wenn Sie vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr einzahlen. Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie zusätzlich eine Förderung von bis zu 300 Euro pro Kind. Außerdem profitieren Sie von Steuervorteilen. Interessant ist diese Form der privaten Altersvorsorge besonders für Arbeitnehmer, Beamte und rentenversicherungspflichtige Selbstständige.

Rechenbeispiel:

Simon Höffner ist Angestellter, 30 Jahre alt und verfügt über ein Bruttojahreseinkommen von 40.000 Euro. Seine Frau Anna ist Hausfrau und ebenfalls 30 Jahre alt. Die beiden haben zwei Kinder im Alter von acht und drei Jahren.

Die Familie will von staatlicher Förderung und gleichzeitig von Sicherheit bei der Altersvorsorge profitieren. Deshalb hat sie sich für eine Riester-Rente entschieden. Obwohl Anna Höffner ohne Einkommen nicht unmittelbar zulagenberechtigt ist, erhält sie als Ehefrau eines Riester-Kunden ebenfalls die attraktiven Zulagen. Dafür muss sie lediglich einen eigenen Vertrag abschließen und den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro jährlich einzahlen.

Für ihr erstes Kind, das vor dem 1. Januar 2008 geboren ist, erhalten die Höffners eine Zulage von 185 Euro. Das zweite Kind ist nach dem vom Gesetzgeber festgelegten Stichtag geboren. Daher bekommt die Familie hier sogar 300 Euro. Die Kinderzulage wird jedoch nur einem Vertrag gutgeschrieben.

Bereits bei einem Eigenbeitrag von 867 Euro erhält die Familie die volle staatliche Förderung. Die gesamte Sparsumme inklusive der Zulagen beträgt 1.660 Euro im Jahr. Weiterer möglicher Vorteil für die Höffners: Sie sparen Steuern, denn die Eigenbeiträge kann die Familie beim Finanzamt geltend machen.

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Wichtige Produktinformation

Einstellung unserer Riester-Rente “PERFORMER RIESTAR”

Die LV 1871 bietet das Modell “Performer Riestar” seit dem 01.01.2022 nicht mehr für neue Verträge an. Auf bestehende Verträge hat dies keine Auswirkung.

Kunden, die chancenorientiert für das Alter vorsorgen möchten, finden in unserer Produktpalette interessante Alternativen; beispielsweise in unseren Produkten MeinPlan Fondsrente oder MeinPlan Basisrente.

Wenn Sie dennoch weitere Informationen zu Riester im Allgemeinen benötigen, finden Sie diese auf unseren weiterführenden Informationsseiten.

Weitere Infos zur Riester-Rente

Eine Riester-Rente kann jeder Arbeitnehmer abschließen, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Auch Ehepartner von Riester-Kunden profitieren von Riester – unabhängig davon, ob sie ebenfalls pflichtversichert sind.

In der Ansparphase ist die Riester-Rente eine Hartz-IV-sichere Altersvorsorge d.h. Ihre eingezahlten Beiträge werden bei einer etwaigen Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen angerechnet. Auch bei einer Insolvenz bleibt Ihnen das im Rahmen der Riester-Rente angesparte Kapital garantiert.

Ihr Riester-Vertrag sichert Ihnen beim Schritt in den Ruhestand eine lebenslange Rente. Gleich zu Beginn der Auszahlungsphase haben Sie die Möglichkeit, einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals zu entnehmen. In diesem Fall bleiben Ihnen die staatlichen Fördermittel erhalten.

Mit der Riester-Rente verfügen Sie über hohe Flexibilität. Sie entscheiden selbst, wann Sie in den Ruhestand gehen. Der Rentenbeginn ist individuell zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr wählbar.

Ein Riester-Vertrag kann ein wichtiger Eckstein beim Bau Ihres Eigenheims oder beim Kauf einer Eigentumswohnung sein. Sie können das vollständige vorhandene Guthaben für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie verwenden. Auch hier sind Sie sehr flexibel: So ist es ebenso möglich, einen Teil des Guthabens für die Immobilie zu nutzen und einen Teil im Vertrag zu belassen. Das müssen in diesem Fall aus gesetzlichen Gründen mindestens 3.000 Euro sein.

Riester-Rente: Häufig gestellte Fragen

Die Riester-Rente ist eine Form der geförderten privaten Altersvorsorge, die der Staat schon seit fünfzehn Jahren in Form von Zulagen und Steuervorteilen unterstützt. Diese Versicherung gewährt die Möglichkeit, mit kleinen monatlichen Zahlungen für den Ruhestand vorzusorgen: Mit diesen Beiträgen wird ein Vermögen aufgebaut. Nach Rentenbeginn wird die Rente aus diesem Vermögen ausgezahlt – inklusive erzielter Rendite.

Dank der staatlichen Förderungen kann grundsätzlich jeder von der Riester-Rente profitieren. Vor allem für Angestellte mit Kindern ist sie sehr interessant: Abgesehen von der Grundzulage in Höhe von 175 Euro pro Jahr bekommen Sie derzeit zusätzlich 185 Euro pro Jahr für bis Ende 2007 geborene Kinder und 300 Euro pro Jahr für ab 2008 geborene Kinder. Gutverdiener können sich hingegen über mögliche steuerliche Vorteile freuen: Alle Beiträge kann man in der Steuererklärung geltend machen.

In diesem Fall muss man sich keine Sorgen machen – Ihr Geld ist nicht verloren. Wenn der Versicherte vor Rentenbeginn verstirbt, kann die Riester-Rente an den Ehegatten weitervererbt werden. Der Ehepartner kann das Kapital auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen lassen und muss keine Zulagen und Steuerersparnisse zurückzahlen. Bei Vererbung des Riester-Guthabens an andere Personen ist es erforderlich, die volle Riester-Förderung zurückzuzahlen.

Die Auszahlung an die Erben bei Tod nach Rentenbeginn kann durch eine Rentengarantiezeit gesichert werden. So erhält der Ehepartner die Rente bis zum Ablauf der vereinbarten Zeit.

Riester-Rente: Ratgeber

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