Gesetzliche Rente
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung und Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest bis zu welcher Höchstgrenze die Beiträge zur Sozialversicherung vom Bruttogehalt eines Arbeitnehmers abgezogen werden. Das über der Beitragsbemessungsgrenze liegende Einkommen ist beitragsfrei.
Zum Verständnis ist es wichtig zu wissen, dass es in Deutschland prinzipiell fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung zum Schutz gegen Einkommensausfall gibt: die Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Dabei sind die meisten Deutschen gesetzlich pflichtversichert und finanzieren mit ihren Beiträgen fast die gesamten Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlt ungefähr zur Hälfte der Arbeitgeber. Die Abgaben zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber vollständig allein, weshalb es bei der Unfallversicherung keine Beitragsbemessungsgrenze gibt.
Tabelle: Beitragssätze in der Sozialversicherung 2025
Versicherungsart | Beitragssatz | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
---|---|---|---|
Gesetzliche Rentenversicherung | 18,60% | 9,30% | 9,30% |
Arbeitslosenversicherung | 2,60% | 1,30% | 1,30% |
Gesetzliche Krankenversicherung | 14,60% plus Zusatzbeitrag | 7,3% plus Zusatzbeitrag | 7,3% plus Zusatzbeitrag |
Pflegeversicherung | 3,4% mit Kind
4,0% ohne Kind |
1,7% | 1,7% (AN mit Kind)
2,3% (AN ohne Kind) |
Die Rechengrößen und daraus resultierenden Beitragsbemessungsgrenzen werden regelmäßig an die Einkommensentwicklung angepasst, um sicherzustellen, dass die soziale Absicherung stabil bleibt. Steigt das durchschnittliche Einkommen in Deutschland, erhöht sich auch die Grenze für die Sozialabgaben. Die neuen Werte gelten immer jeweils zum Jahreswechsel.
Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung sind gedeckelt
Die Tatsache, dass Rentenbeiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden, bedeutet auch: Für Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze können keine zusätzlichen Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben werden. Eine zusätzliche, private Vorsorge fürs Alter ist wichtig, da die gesetzliche Rente meist nicht ausreicht, um seinen Lebensstandard zu halten.
Beitragsbemessungsgrenzen 2022, 2023, 2024 und 2025
1. Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung liegt seit 1. Januar 2025 in den neuen Bundesländern bei 8.050 Euro Bruttogehalt im Monat (bzw. 96.600 Euro im Jahr) und in den alten Ländern bei 8.050 Euro Bruttogehalt im Monat (das entspricht 96.600 Euro im Jahr). Neben der üblichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen wurden diese im Jahr 2025 endgültig für Ost- und Westdeutschland angeglichen. In der Vergangenheit gab es noch unterschiedliche Werte für Ost und West, da das durchschnittliche Einkommen für die Festlegung der Bemessungsgrößen herangezogen wird und Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern meist deutlich weniger verdienten. 2024 lag die BBG für die Rentenversicherung bei 7.450 Euro (Ost: 89.400 Euro/Jahr) bzw. bei 7.550Euro (West; 90.600Euro/Jahr).
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung: Tabelle
Jahr | Beitragsbemessungsgrenze (BBG) |
---|---|
2025 | West & Ost: 8.050 Euro/Monat (96.600 Euro/Jahr) |
2024 |
West: 7.550 Euro/Monat (90.600 Euro/Jahr) Ost: 7.450 Euro/Monat (89.400 Euro/Jahr) |
2023 |
West: 7.300 Euro/Monat (87.600 Euro/Jahr) Ost: 7.100 Euro/Monat (85.200 Euro/Jahr) |
2022 |
West: 7.050 Euro/Monat (84.600 Euro/Jahr) Ost: 6.750 Euro/Monat (81.000 Euro/Jahr) |
2021 |
West: 7.100 Euro/Monat (85.200 Euro/Jahr) Ost: 6.700 Euro/Monat (80.400 Euro/Jahr) |
Gut zu wissen: Für freiwillig Versicherte gibt es einen Höchstbeitrag, der maximal zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden kann. Dieser beträgt im Jahr 2025 monatlich 1.497,30 Euro. Der Mindestbeitrag liegt bei 103,42 Euro pro Monat.
Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung beläuft sich gemäß Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 auf 2,6 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung ist gleichzeitig auch die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.
2. Gesetzliche Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2025 bundeseinheitlich bei 5.512,50 Euro monatlich (66.150 Euro jährlich). Im Jahr 2024 lag sie bei 5.175 Euro/Monat beziehungsweise 62.100 Euro/Jahr.
Für alle, die in eine private Krankenkasse wechseln möchten: Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine sogenannte Versicherungspflichtgrenze. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze beläuft sich bundeseinheitlich auf 73.800 Euro/Jahr (2025). Übersteigt der Verdienst diese Versicherungspflichtgrenze bzw. Einkommensgrenze ist ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung möglich.
Tabelle: Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 2021, 2022, 2023 und 2024
Jahr | Jahresarbeitsentgeltgrenze |
---|---|
2025 | 6.150 Euro/Monat (73.800 Euro/Jahr) |
2024 | 5.775 Euro/Monat (69.300 Euro/Jahr) |
2023 | 5.500 Euro/Monat (66.600 Euro/Jahr) |
2022 | 5.362,50 Euro/Monat (64.350 Euro/Jahr) |
Fazit: Warum gibt es Beitragsbemessungsgrenzen?
Durch die Beitragsbemessungsgrenzen werden die Sozialversicherungsbeiträge gedeckelt und es wird gewährleistet, dass alle Beitragszahler die gleichen (maximalen) Leistungen erhalten (Stichwort: Solidaritätsprinzip).
Private Rentenversicherungen der LV 1871
Um die Rentenlücke im Alter so gering wie möglich zu halten, sollte sich jeder zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung auch Gedanken über eine private Altersvorsorge machen. Denn die gesetzliche Rente allein wird nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Die LV 1871 bietet verschiedene Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge. Abhängig von Lebenssituation und individuellen Präferenzen können Interessierte u.a. zwischen einer klassischen Rentenversicherung und einer fondsgebundenen Rentenversicherung wählen.