Rentenversicherung für Selbständige und Freiberufler
Derzeit haben Selbständige/Freiberufler mehrere Optionen für eine freiwillige Rentenversicherung. Im Folgenden geben wir einen Überblick.
Viele Selbständige/Freiberufler sind nicht rentenversichert
Etwa 3 Millionen Selbständige und Freiberufler in Deutschland sind derzeit in keinem Rentensystem pflichtversichert. Sie müssen ihre Altersvorsorge komplett aus dem eigenen Einkommen finanzieren. Auch haben sie, anders als zum Beispiel Ärzte und Rechtsanwälte, kein Versorgungswerk im Rücken. Die Deutsche Rentenversicherung schätzt, dass das Risiko für Selbständige, im Alter die Grundsicherung beziehen zu müssen, derzeit doppelt so hoch ist, wie für sozialversicherungspflichtige Angestellte.
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Berlin plant Pflichtversicherung für Selbständige
Bereits seit 2019 plante die Bundesregierung eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Ursprünglich sollte bis Ende 2019 das „Gesetz zur Einbeziehung des Selbstständigen in das System der Alterssicherung“ vorliegen. Es kamen jedoch Verzögerungen durch die Grundrente und die Corona-Pandemie dazwischen. Die Ampel-Koalition plant jedoch das initiale Vorhaben weiterzuführen. Überlegungen hierzu gibt es schon, sie sollen alle Menschen betreffen, die nicht obligatorisch rentenversichert sind.
Im Rahmen der neuen „Pflichtversicherung“ sollen alle künftig selbstständig arbeitenden Menschen sowie alle Selbstständigen unter 35 Jahren zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung, der privaten Altersvorsorge im Rahmen einer Rürup-Rente oder einer Altersvorsorge über ein Versorgungswerk (z.B. für Ärzte) wählen.
Nach der geplanten Rentenversicherung müssten sich alle Selbstständigen, die in die oben beschriebenen Gruppen fallen, einer Rentenversicherung anschließend, die die folgenden Hauptkriterien erfüllt:
- Sie muss insolvenz- und pfändungssicher sein.
- Sie muss eine Rente über dem Grundsicherungsniveau bieten.
Wer schon ein entsprechendes Modell hat oder rentenversichert ist, für den ändert sich voraussichtlich nichts. Was allerdings mit bereits vorhandenen Modellen passiert, die die neuen Hauptkriterien nicht erfüllen (zum Beispiel die Höhe der Grundsicherung nicht garantieren können), ist noch offen. Dies sind bislang nur Überlegungen und es ist nicht klar, wann die Pflichtversicherung in Kraft treten soll. (Stand 01/2024)
Vier Modelle für die Rente als Selbständige
Es gibt derzeit vier unterschiedliche Versicherungsmodelle, um als Selbständiger oder Freiberufler etwas für die eigene Rente zu unternehmen. Drei zählen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu kommt die private Rürup-Rente als privatwirtschaftliches Gegenstück zur gesetzlichen Rente.
Private Rentenversicherung – Produkte der LV 1871
Abschließende Tipps
Bei allen Modellen ist es empfehlenswert, vier Hauptkriterien zu beachten:
- garantierte Rentenzusage
- erwarteter Anlageerfolg
- Flexibilität
- Transparenz
Doch es gibt auch immer die Möglichkeit zu kombinieren. So kann man sich zum Beispiel eine Rentenbasis mit einer freiwilligen Mitgliedschaft in die gesetzliche Rentenkasse legen. Zusätzlich ließe sich diese Basis mit fondsgebundenen Rürup-Angeboten kombinieren.
In jedem Fall sollte man eine fachliche Beratung durch unabhängige Berater in Erwägung ziehen.