Gesetzliche Rentenversicherung

Rentenbeiträge nachzahlen

  • Was ist eine Nachzahlung?

  • So funktioniert die freiwillige Einzahlung

  • Alternative: Privat vorsorgen

Die Nachzahlung von Rentenbeiträgen gewinnt in der heutigen Arbeitswelt zunehmend an Bedeutung. Sind beispielsweise während Ihrer Ausbildungszeit Lücken bei der gesetzlichen Rentenversicherung entstanden, können Sie Ihre Rente durch freiwillige Nachzahlungen erhöhen. Auf diese Weise können Versorgungslücken im Alter geschlossen und die finanzielle Sicherheit gestärkt werden. Eine Nachzahlung in die Rentenversicherung kann sich außerdem lohnen, um früher in den Ruhestand zu gehen.

Wann das möglich ist, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und ob es sich überhaupt lohnt, freiwillige Einzahlungen in die Rente zu leisten, erfahren Sie hier.

Was ist eine Nachzahlung in die Rentenversicherung?

Mit einer Nachzahlung in die Rentenversicherung haben Versicherte die Möglichkeit fehlende Rentenbeiträge für bestimmte Zeiträume zu entrichten. Gründe können Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie wie beispielweise bei einer beruflichen Neuorientierung, einer Ausbildung, einer Auszeit oder dem Schritt in die Selbstständigkeit sein. Die Nachzahlung von Rentenbeiträgen ermöglicht es, diese Lücken zu schließen und die Rentenansprüche zu verbessern. Mit den rückwirkenden, freiwilligen Einzahlungen in die Rente können Versicherte Versorgungslücken im Alter vermeiden und eine stabilere finanzielle Basis für den Ruhestand schaffen.

Es ist wichtig zu beachten, dass es auch andere Gründe dafür gibt, freiwillig in die Rente einzuzahlen. Selbstständige zahlen zum Beispiel nicht automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein. Sie haben die Option freiwillig Beiträge in die GRV zu leisten, um ebenso wie Angestellte Rentenansprüche zu erwerben. Zusätzlich gibt es für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit ab einem bestimmten Alter die Rente durch den Kauf von Rentenpunkten aufzustocken. Auf diese zwei Möglichkeiten wird im nachfolgenden Text nicht genauer eingegangen. Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit dem Thema der Nachzahlung von Rentenbeiträgen zum Beispiel auf Grund von nicht anrechenbaren Ausbildungszeiten.

Für wen sind freiwillige Einzahlungen in die Rente sinnvoll?

Mit einer Nachzahlung lassen sich Mindestversicherungszeiten erfüllen, die man sonst nicht erreichen würde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man im Laufe seines Berufslebens absehbar keine fünf Jahre in die Rentenkasse einzahlen wird – diese Mindestzeit ist aber die Voraussetzung für eine Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente. Mit einer freiwilligen Nachzahlung in die Rentenversicherung lassen sich die geforderten fünf Jahre nachträglich erreichen, um einen Anspruch auf diese Renten zu sichern. Ein weiterer Anlass können nicht anrechenbare Ausbildungszeiten sein. Auf diesen Punkt gehen wir im nachfolgenden Absatz genauer ein.

Rentenlücke durch Ausbildungszeiten

Häufig sind aber nicht anrechenbare Ausbildungszeiten der Grund für nachträgliche, freiwillige Rentenbeiträge. Solche Rentenlücken können während einer schulischen Ausbildung entstehen, also auch in der Studienzeit an einer Universität oder Fachhochschule. Deshalb lohnt es sich rechtzeitig zu prüfen, ob bei Ihnen solche Rentenlücken entstanden sind – denn Sie können freiwillige Rentenbeiträge nur bis zu einem bestimmten Alter nachzahlen.

Warum entstehen Rentenlücken auf Grund von Ausbildungszeiten?

Bei einer schulischen Ausbildung können schon früh Rentenlücken entstehen. Denn während dieser Ausbildung werden keine Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt – also anders als bei einer beruflichen Ausbildung. Bei einer schulischen Ausbildung werden lediglich Anrechnungszeiten ab dem 17. Lebensjahr berücksichtigt, und auch nur für maximal acht Jahre.

Wenn Sie also zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr eine Schule besucht oder an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen haben, kann eine Rentenlücke entstanden sein. Das gleiche gilt, falls Sie nach Ihrem 17. Geburtstag länger als acht Jahre an einer Fachhochschule oder Hochschule studiert haben – also über Ihren 25. Geburtstag hinaus. Falls Sie nach Abschluss Ihres Studiums noch immatrikuliert waren, zählt auch dieser Zeitraum dazu.

Gruppe von Studierenden

Freiwillige Nachzahlung für Ausbildungszeiten

Falls während Ihrer Ausbildungszeit solche Rentenlücken entstanden sein sollten, können Sie sie mit freiwilligen Nachzahlungen in die Rentenversicherung schließen und so selbst aktiv zur Sicherung ihrer Rentenansprüche beizutragen. Das ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Die Höhe der Nachzahlung richtet sich nach verschiedenen Faktoren.

Voraussetzungen für Nachzahlungen

Damit Sie freiwillige Nachzahlungen leisten können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Freiwillige Beiträge, um durch eine Schulausbildung entstandene Lücken auszugleichen, können Sie nur bis zu Ihrem 45. Lebensjahr leisten.
  2. Sie können nur für diejenigen Monate freiwillige Nachzahlungen leisten, in denen keine anderweitigen Anrechnungszeiten oder Beitragszeiten im Rentenkonto aufgeführt sind. Wenn Sie während des Studiums zum Beispiel zwei Monate lang einen versicherungspflichtigen Nebenjob ausgeübt haben, können Sie für diesen Zeitraum keine Nachzahlungen mehr leisten – es ist ja keine Rentenlücke entstanden.
  3. Ihre freiwilligen monatlichen Beiträge müssen zwischen 96,72 Euro und 1.357,80 Euro liegen (Stand Dezember 2023). Die Beitragshöhe legen Sie selbst fest. Pro Jahr sind zwölf Einzahlungen möglich. Die Höhe kann auch variieren solange Sie innerhalb der genannten Grenzen bleiben. Sie können die freiwilligen Nachzahlungen jederzeit aussetzen oder ganz beenden. Falls Sie die Nachzahlungen leisten, um die fünf Jahre Mindestversicherungszeit für einen Rentenanspruch zu füllen, reicht die Zahlung des Mindestbeitrags von 96,72 Euro pro fehlenden Monat.

Wenn das Thema Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen für Sie in Frage kommt, sollten Sie unbedingt die Daten prüfen, die in Ihrem Versicherungskonto hinterlegt sind. Hier können Sie sehen, ob während Ihrer schulischen Ausbildungszeiten Rentenlücken entstanden sind. Die Deutsche Rentenversicherung berät Sie außerdem kostenlos und individuell über freiwillige Rentenbeiträge. Am besten vereinbaren Sie vorab einen Termin bei Ihrer zuständigen Beratungsstelle.

Den Antrag für die freiwillige Nachzahlung von Rentenbeiträgen für Ausbildungszeiten können Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen. Als Nachweise reichen Abschlusszeugnis oder Immatrikulationsbescheinigungen.

Tipp: Falls Sie in die Rente einzahlen, um schulische Ausbildungszeiten auszugleichen, können Sie die Zahlungen bei der Steuer geltend machen – als Aufwendungen für die Altersvorsorge. Lassen Sie sich möglichst auch dazu beraten, zum Beispiel direkt beim Finanzamt, einem Lohnsteuerhilfeverein oder Ihrer Steuerberatung.

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Älter als 45 Jahre: Der Kauf von Rentenpunkten als Alternative

Falls Sie die oben genannte Altersgrenze von 45 Jahren überschritten haben, gibt es eine Alternative: Sie können Rentenpunkte kaufen. Das ist ab einem Alter von 50 Jahren möglich, indem Sie freiwillige Sonderzahlungen leisten, um Ihre spätere Rente aufzustocken. Die Kosten für den Kauf von Rentenpunkten werden individuell berechnet und hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter der aktuelle Rentenwert, die Anzahl der zu erwerbenden Rentenpunkte und die persönliche Rentenversicherungssituation.

Statt freiwilliger Einzahlungen privat vorsorgen?

Statt freiwillig Rentenbeiträge nachzuzahlen kann sich auch eine private Altersvorsorge lohnen. Generell wird eine private Vorsorge immer wichtiger, da die gesetzliche Altersrente oftmals nicht ausreicht, um den Finanzbedarf im Ruhestand zu decken. Denn aufgrund der aktuellen Altersstruktur in Deutschland (auch Alterspyramide genannt) entsteht für viele Menschen eine Versorgungslücke im Alter. Die Zahl der Rentenempfänger steigt kontinuierlich, während gleichzeitig weniger Menschen Rentenbeiträge zahlen.

Je eher Sie mit einer zusätzlichen privaten Vorsorge beginnen, desto besser. Mit der fondsgebundenen Rentenversicherung MeinPlan der LV1871 können Sie beispielsweise am Aktienmarkt partizipieren und gleichzeitig für den Ruhestand vorsorgen.

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