Den Renteneintritt flexibler gestalten
Der Begriff „Flexirente“ ist ein politisches Schlagwort, das im Zuge eines Gesetzgebungsverfahrens im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts etabliert wurde. Hintergrund ist das „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“. Dieses Gesetz wurde Ende 2016 als Teil des Rentenpakets von der Bundesregierung vorgestellt.
2017 trat das sogenannte Flexirentengesetz in zwei Schritten in Kraft. Ziel der Gesetzesänderungen war es, den Renteneintritt flexibler zu gestalten, was sich in der Formulierung „Flexirente“ niederschlägt. Wie wirkt sich das Flexirentengesetz auf sozialversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus? Welche Vorteile bringt die Flexirente für Rentnerinnen und Rentner? Und ist bei der Flexirente ein Hinzuverdienst möglich?
Die drei grundlegenden Optionen der Flexirente
Der Grundgedanke hinter der Flexirente ist, wie bereits erwähnt, den Erwerbstätigen einen sanfteren Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Hierfür bietet die Flexirente drei grundlegende Optionen. Diese drei Wahlmöglichkeiten, die die Flexirente bietet, können auch miteinander kombiniert werden. Arbeitnehmende haben dadurch die Chance, den persönlichen Renteneintritt nach ihren individuellen Vorstellungen zu gestalten. Im Folgenden stellen wir Ihnen die drei Elemente der Flexirente näher vor.
1. Rentenabschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen
Mit der Regelung zur Flexirente haben ältere Arbeitnehmende die Möglichkeit Sonderzahlungen an die Rentenkasse leisten. Dies ist besonders dann hilfreich, wenn sie planen früher in Rente zu gehen und ihre Rente aufstocken möchten. Denn, wer früher in Rente geht, muss Rentenabschläge in Kauf nehmen. Mit Hilfe von Sonderzahlungen können diese ausgeglichen werden.
2. Zur vorgezogenen Altersrente hinzuverdienen
Wer vor dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters in den Ruhestand geht, kann sein Altersruhegeld durch einen Hinzuverdienst flexibel aufbessern.
3. Über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten
Auch nach dem Überschreiten der Regelaltersgrenze können Erwerbstätige weiterarbeiten und dadurch ihre Rentenansprüche erhöhen.
Aspekt 1 der Flexirente: Drohende Rentenabschläge rechtzeitig ausgleichen
Aktuell liegt die Regelaltersgrenze für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren. Das bedeutet: Wer 1964 oder später zur Welt gekommen ist, kann derzeit mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen und bekommt dann die volle gesetzliche Rente ausbezahlt. Allerdings äußern immer mehr Menschen den Wunsch, ihren Renteneintritt vorzuziehen – sei es, weil sie mehr Zeit mit den Enkelkindern verbringen möchten, die Welt bereisen möchten oder schlicht vom Arbeitsleben körperlich und/ oder geistig erschöpft sind. Laut einer Studie der Bergischen Universität Wuppertal will nur jeder zehnte ältere Arbeitnehmer bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren arbeiten.
Grundsätzlich ist ein vorzeitiger Rentenbeginn möglich. In der Regel können langjährig gesetzlich Versicherte auf Wunsch zum Monatsersten nach ihrem 63. Geburtstag den wohlverdienten Ruhestand vorzeitig antreten. Doch bei der vorgezogenen Rente mit 63 drohen Rentenkürzungen. Pro Monat, den ein Arbeitnehmer früher in Rente geht als es die gesetzliche Regelaltersgrenze festlegt, werden von den monatlichen Rentenzahlungen 0,3 Prozent abgezogen. Wer also ein ganzes Jahr früher ins Leben als Rentnerin bzw. Rentner starten möchte, muss Rentenkürzungen von 3,6 Prozent in Kauf nehmen. Bei zwei Jahren sind es 7,2 Prozent und so weiter.
Um diese Verluste frühzeitig teilweise oder sogar komplett zu kompensieren, gibt es die Möglichkeit, Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung zu leisten. Umgangssprachlich ist diese Praxis als „Kauf von Rentenpunkten“ bekannt. Bevor das Flexirentengesetz in Kraft trat, war es gesetzlich Versicherten ab dem 55. Lebensjahr möglich, ihre Rente durch Sonderbeiträge aufzustocken. Durch die Flexirente ist dies nun schon ab dem 50. Geburtstag möglich. Wer also plant, in Frührente zu gehen, kann die zu erwartenden Abzüge bei den gesetzlichen Rentenzahlungen bereits im Voraus durch zusätzliche Zahlungen an die Rentenkasse ausgleichen. Allerdings kommen hierbei schnell Summen in fünfstelliger Höhe zusammen. Wie hoch die individuellen Sonderzahlungen ausfallen müssten, um die drohende Rentenkürzung auszugleichen, können Über-50-Jährige einer speziellen Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung entnehmen. Diese enthält Informationen darüber, wie hoch die Altersrente zum beabsichtigten Rentenstart sein wird, wie viel bei vorgezogenem Renteneintritt abgezogen wird und welche freiwilligen Zahlungen als Ausgleich der Rentenminderung nötig wären.
Aspekt 2 der Flexirente: Hinzuverdienst bei vorgezogenem Renteneintritt
Durch die Einführung der Flexirente haben sozialversicherungspflichtig Beschäftigte die Option, bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen und ihre Voll- oder Teilrente durch verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten aufzustocken. Es ist nun möglich, flexibel zwischen 63 und 67 in den Ruhestand zu wechseln und gleichzeitig weiterzuarbeiten. Seit Inkrafttreten des Flexirentengesetzes im Jahr 2017 können Frührentner pro Jahr 6.300 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen. Ob der Hinzuverdienst über das Jahr verteilt oder innerhalb weniger Wochen erwirtschaftet wird, ist unerheblich. Die bis dato geltende Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro pro Monat gehört durch die Flexirente der Vergangenheit an.
Frührentner, die mehr als 6.300 Euro pro Kalenderjahr hinzuverdienen, müssen jedoch mit Abzügen bei der gesetzlichen Rente rechnen. Konkret bedeutet dies: Hinzuverdienste, die über den Freibetrag von 6.300 Euro pro Jahr hinausgehen, werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Zudem gibt es eine Obergrenze für den möglichen Hinzuverdienst (Hinzuverdienstdeckel): Wenn der Betrag, der sich aus der gekürzten Rente plus dem Hinzuverdienst ergibt, über dem höchsten Einkommen der vergangenen 15 Jahre liegt, wird dieser vollständig auf die verbliebene Teilrente angerechnet. Gut zu wissen: Wer bereits absehen kann, dass der Hinzuverdienst über den anrechnungsfreien 6.300 Euro liegen wird, kann die Höhe der Teilrente und somit den Hinzuverdienstdeckel selbst festlegen. Dabei muss jedoch die Teilrente mindestens zehn Prozent der Vollrente entsprechen.
Keine Zustimmung des Arbeitgebers nötig
Um diese Option der Flexirente in Anspruch nehmen zu können, ist keine Zustimmung des Arbeitgebers nötig. Es ist demnach möglich, eine vorgezogene Altersrente zu erhalten und gleichzeitig weiterzuarbeiten, ohne dass Vorgesetzte ihr Einverständnis dazu geben müssten. Auf ein bestehendes Arbeitsverhältnis hat der Bezug der vorgezogenen Rente keinerlei Einfluss.
Erhöhte Hinzuverdienstgrenze für 2020 bis 2022
Während der Corona-Pandemie wurden einige finanzielle Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Dazu zählte auch eine Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für Frührentnerinnen und Frührentner. Im Jahr 2020 wurde diese von 6.300 Euro auf 44.590 Euro erhöht, im Jahr 2021 dann auf 46.060 Euro. Das heißt: 2022 können bei vorgezogener Altersrente 46.060 Euro brutto hinzuverdient werden, ohne dass die gesetzliche Rentenzahlung gemindert wird. Voraussichtlich ab 2023 soll wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr gelten.
Aspekt 3 der Flexirente: Weiterarbeiten und Rentenzuschläge sichern
Es gibt keine Verpflichtung, mit 67 Jahren in den Ruhestand zu wechseln. Wenn gesetzlich Versicherte das Renteneintrittsalter erreichen, dürfen sie trotzdem weiterarbeiten. Es ist also möglich, den persönlichen Renteneintritt nach hinten zu verschieben. Der Staat belohnt dies mit Zuschlägen bei der gesetzlichen Rente. Für jeden Monat, den ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter durch die Flexirente mit Zustimmung des Arbeitgebers später in den Ruhestand geht, bekommt er anschließend 0,5 Prozent mehr Rente. Das heißt: Pro Jahr, das über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus gearbeitet wird, winkt ein Bonus von 6 Prozent. Darüber hinaus zahlen Arbeitnehmende weiterhin in die Rentenkasse ein, was sich ebenfalls rentensteigernd auswirkt.
Zudem ist es möglich, nach dem Überschreiten der Regelaltersgrenze als Rentnerin oder Rentner unbegrenzt hinzuzuverdienen. Das war schon vor der Einführung der Flexirente so. Neu ist durch die Gesetzesänderung, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Rentenbeiträge des Arbeitgebers nicht mehr verloren gehen. Vor Inkrafttreten des Flexirentengesetzes musste ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge entrichten, wenn er einen Rentner oder eine Rentnerin beschäftigte, ohne dass sich dies auf die Rente der betroffenen Arbeitnehmenden auswirkte. Die Beschäftigten selbst waren von den Beitragszahlungen befreit.
Hier brachte das Flexirentengesetz eine entscheidende Neuerung. Wer als Rentnerin oder Rentner weiterhin einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, kann Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung entrichten. Damit verfallen auch die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers nicht mehr, wenn jemand neben der vollen Altersrente einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Diese zusätzlichen Beiträge wirken sich rentensteigernd aus.
Vor- und Nachteile der Flexirente
Es gibt einige Punkte, die für die Flexirente sprechen. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können durch die neuen Regelungen den Übergang in den Ruhestand sanfter und individueller gestalten und dabei flexibel Hinzuverdienste erwirtschaften. Statt von heute auf morgen vom geschäftigen Arbeitsleben ins ruhige Rentnerdasein zu wechseln, ist es nun möglich, diesen Umbruch schrittweise zu vollziehen. Dies hilft auch bei der sinnvollen Gestaltung des Ruhestands, wenn der Wechsel von Arbeit auf Ruhestand zu plötzlich kommt. Arbeitnehmende können sich nach und nach aus dem Berufsalltag zurückziehen und dabei ihre Rente aufbessern. Gleichzeitig profitiert der Arbeitgeber weiterhin vom Fachwissen einer langjährigen Arbeitskraft. In Zeiten des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels kann dies ein wichtiger wirtschaftlicher Vorteil sein.
Doch es gibt auch Kritik an der Flexirente – und das gleich aus mehreren gesellschaftlichen Lagern. Laut Expertinnen und Experten der Wirtschaftsorganisation OECD schaffe die Flexirente nicht genügend finanzielle Anreize für Rentnerinnen und Rentner, um nach dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalters weiterzuarbeiten. Die aktuelle Gesetzgebung sei deshalb nicht geeignet, um die Personallücken zu schließen, die in den kommenden Jahren entstehen werden, wenn die Generation der Babyboomer in Rente geht. Sozialverbände und Gewerkschaften argumentieren hingegen, dass das Hauptanliegen der Flexirente keineswegs der sanfte Übergang in den Ruhestand sei. Stattdessen sollen Rentnerinnen und Rentner dazu motiviert werden, auch nach dem Überschreiten des gesetzlichen Renteneintrittsalters weiterzuarbeiten, um dadurch die Rentenkasse zu entlasten.
Rechtzeitig vorsorgen und den Ruhestand genießen
Dank der Flexirente haben gesetzlich Versicherte mehr Handlungsspielraum, um den Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand nach ihren persönlichen Vorstellungen zu gestalten. Ein wesentliches Problem löst die Flexirente allerdings nicht: Die gesetzliche Rente allein wird bei den meisten Menschen nicht ausreichen, um ihren gewohnten Lebensstandard im Alter beizubehalten. Laut Rentenbericht soll das Rentenniveau bis zum Jahr 2033 auf 44,5 Prozent sinken. Das bedeutet: Selbst wer 45 Jahre lang durchgehend in Vollzeit gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt hat, wird nach Abzug der Steuern als Rentnerin oder Rentner im Schnitt nicht einmal die Hälfte des letzten Nettogehalts zur Verfügung haben. Die drohende Versorgungslücke ist umso größer, je jünger die betreffende Person ist.
Privat vorsorgen
Daher ist es wichtig, frühzeitig in die private Altersvorsorge zu investieren. Durch verschiedene Vorsorgemodelle wie zum Beispiel eine private Rentenversicherung ist es machbar, bis zum geplanten Renteneintritt ein finanzielles Polster anzusparen. Die Zahlungen aus der privaten Rentenversicherung sollen dem Sparer bzw. der Sparerin ein sorgenfreies Leben im Alter ermöglichen.
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