Private Rentenversicherung

Altersvorsorge: Möglichkeiten im Überblick

  • Möglichkeiten der Altersvorsorge für Arbeitnehmer und Selbstständige

  • Leistung der gesetzlichen Rente

  • Die drei Säulen der Altersvorsorge

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Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge gibt es?

In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, um für das Alter vorzusorgen. Die Altersvorsorge-Möglichkeiten werden hierzulande mit Hilfe des Drei-Säulen-System unterschieden. Die erste Säule (Basisvorsorge) umfasst u.a. die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständige Versorgungswerke. Zur zweiten Säule, der privaten Vorsorge zählen zum Beispiel geförderte Modelle wie die Riester- und Rürup-Rente sowie fondsgebundene Rentenversicherungen. Die dritte Säule bildet die betrieblichen Vorsorge. Die erste Säule sichert die Basisversorgung, während die zweite und die dritte Säule eine Ergänzungsfunktion übernehmen. Im Idealfall sollte man mit einem Mix aus diesen drei Möglichkeiten für die Rente vorsorgen.

Für festangestellte Arbeitnehmer sind beispielsweise die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein Pflichtbestandteil der Lohnabrechnung. Da die gesetzliche Rente für viele Rentner jedoch nicht mehr ausreicht, ist eine zusätzliche private und/oder betriebliche Vorsorge wichtig.

Nachfolgend stellen wir die verschiedenen Möglichkeiten für die Altersvorsorge genauer vor.

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Weitere Informationen

1. Möglichkeit: Gesetzliche Rentenversicherung

Eine gesetzliche Rentenversicherung sorgt für die finanzielle Basisabsicherung als Rentner. Während der Zeit als angestellter Arbeitnehmer zahlen Versicherungsnehmer Beiträge in die gesetzliche Versicherung ein und sammeln Rentenpunkte. Darauf basierend wird abhängig vom Renteneintrittsalter und dem aktuellen Rentenwert die monatliche Altersrente berechnet.

Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf einem Umlageverfahren, dem sogenannten „Generationenvertrag“. Erwerbstätige Einzahler finanzieren den Ruhestand der aktuellen Rentner, wohingegen die Rente der heutigen Arbeitnehmer im späteren Rentenalter von der erneut jüngeren Generation finanziert wird.

Um Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, muss man eine gewisse Mindestversicherungszeit erfüllen. Diese liegt für Ansprüche auf eine Altersrente bei fünf Jahren. Dafür wird u.a. folgendes berücksichtigt:

  • Beitragszeiten, in denen Sie Beiträge als Arbeitnehmer oder pflichtversicherter Selbstständiger geleistet haben
  • Zeiten, in denen Sie freiwillige Beiträge geleistet haben
  • Anrechnungszeiten wie z.B. Kindererziehungszeiten
  • Monate, in denen Sie Angehörige gepflegt und nicht erwerbstätig waren
  • Monate aus einem Versorgungsausgleich, falls Sie geschieden sind
  • Zeiten, in denen Sie mit dem Arbeitgeber Beiträge aus einem Minijob eingezahlt haben

Das Leistungsspektrum der staatlichen Rentenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt folgende Rentenarten:

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrenten
  • Renten für Hinterbliebene: Witwenrente, Witwerrente und Waisenrente

Die staatliche Rentenversicherung und der Generationenvertrag werden durch den demografischen Wandel stets problematischer. Zukünftig werden auf Grund des demografischen Wandels immer weniger Berufstätige für die Rente von immer mehr Rentnern aufkommen müssen. Der aktuelle Durchschnitt einer Altersrente liegt bei 48 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens (Stand 01/2025). Experten gehen davon aus, dass das Rentenniveau noch weiter sinken wird. Experten gehen davon aus, dass der Prozentwert ab dem Jahr 2030 sogar auf 43 Prozent des letzten Nettogehaltes absinken könnte. Das liegt einerseits an der steigenden Lebenserwartung der Menschen, aber auch an der weiterhin niedrigen Geburtenrate.

Eine Faustregel besagt allerdings, dass etwa 80 Prozent des letzten Nettogehaltes benötigt werden, um sich als Ruheständler im Lebensstandard nicht stark einschränken zu müssen. Um dieses Level zu erreichen, ist es nötig die gesetzliche Rente durch private und betriebliche Altersvorsorge-Möglichkeiten zu ergänzen.

2. Möglichkeit: Private Altersvorsorge

Die vorgesehene gesetzliche Rente wird in den kommenden Jahren vielen Menschen nicht mehr ausreichen. Wer sich also als Rentner nicht einschränken und jeden Cent zweimal umdrehen möchte, sollte am besten rechtzeitig handeln und sich zusätzlich um eine private Altersvorsorge kümmern.

Private Rentenversicherung

Es gibt verschiedene Formen, um privat für das Alter vorzusorgen. Eine davon ist die private Rentenversicherung. Damit können sich sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige bereits frühzeitig absichern. Durch regelmäßige Einzahlungen oder einen größeren Einmalbeitrag kann mit der privaten Rentenversicherung zusätzliches Kapital für den Ruhestand aufgebaut werden. Zum Renteneintritt besteht dann u.a. die Wahlmöglichkeit zwischen einer monatlichen regelmäßigen Rentenzahlung oder einer einmaligen Kapitalauszahlung.

Es gibt vielseitige Formen der privaten Rentenversicherung, die teilweise staatlich gefördert oder steuerlich begünstigt werden:

Genaueres zum Thema Förderung finden Sie hier: Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

Immobilienkauf

Auch ein Immobilienkauf ist als private Altersvorsorge denkbar. Wohneigentum kann entweder selbst genutzt oder vermietet werden. Durch die Selbstnutzung kann man sich die Kosten für die Miete sparen. Das hat wiederum zur Folge, dass man in der Rente geringere Kosten hat und die knappen finanziellen Mittel anderweitig nutzen kann. Alternativ kann die Immobilie vermietet werden, wodurch mit den Mieteinnahmen ein zusätzliches Einkommen im Alter zur Verfügung steht. Wichtig ist zu beachten, dass die Immobilie erst einmal finanziert werden muss und man in der Tilgungsphase zu Beginn weniger finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Hinzukommt, dass eine Immobilie auch regelmäßige Kosten verursacht und mindestens einmal oder auch mehrmals saniert bzw. renoviert werden muss.

Investition am Kapitalmarkt

Darüber hinaus kann eine Investition am Kapitalmarkt – beispielsweise in Aktien, Fonds oder ETFs – Sinn machen, um Geld für das Alter anzusparen. Das geht entweder im Rahmen einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder auch direkt „auf eigene Faust“. Im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung bieten Fondsrenten bei der Wahl der richtigen Fonds attraktive Renditechancen. Durch eine breite Streuung kann mit Hilfe von ETFs zum Beispiel das Verlustrisiko geringgehalten werden.

Bei der MeinPlan Fondsrente der LV 1871 können sich Versicherungsnehmer aus circa 160 ausgewählten Fonds und ETFs ein individuelles Portfolio zusammenstellen, das ihren persönlichen Anlagezielen und ihrer Risikobereitschaft entspricht. Darüber hinaus bietet die LV 1871 exklusive von Experten zusammengestellte Portfolio-Lösungen wie die Expertenpolice, das ETF-Portfolio Plus oder die Strategie Nachhaltigkeit.

3. Möglichkeit: Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, mit Unterstützung des Arbeitgebers eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Zu dieser Kategorie zählen alle Leistungen, die ein Arbeitgeber aus Anlass des Dienstverhältnisses seinen Arbeitnehmern zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagt. Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es verschiedene Durchführungswege, aus denen der Arbeitgeber wählen kann: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse. Die Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge hat genauso wie die private Vorsorge eine Ergänzungsfunktion. Prinzipiell gibt es keine bAV-Pflicht in Deutschland. Jedoch können Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung einfordern und Arbeitgeber müssen hier einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent beisteuern.

Private Rentenversicherung – Produkte der LV 1871

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