Erwerbsbiographie und ihre Auswirkungen auf die Rente
Die Lebensumstände und Erwerbsverläufe von Frauen und Männern in Deutschland führen dazu, dass sie im Laufe ihres Lebens unterschiedlich hohe Rentenbeiträge einbezahlen und im Rentenalter unterschiedlich hohe Altersrenten erhalten. Frauen sind durch niedrigere Beitragszahlungen und daraus resultierende niedrigere Rentenansprüche oft schlechter fürs Alter abgesichert. Deshalb tritt Altersarmut bei Frauen auch häufiger auf und sie sind mehr auf staatliche Sozialleistungen angewiesen als Männer. Möglichst frühzeitig vorsorgen ist also wichtig und richtig.
Im Folgenden erfahren Sie, was der Gender Pension Gap ist, wie groß die Vorsorgelücke ausfällt, welche Faktoren dazu führen, dass Frauen weniger Rente bekommen und was man konkret gegen den Renten-Gap tun kann.
Gender Pension Gap einfach erklärt
Der Gender Pension Gap stellt die unterschiedlichen Alterssicherungseinkommen dar, die sich aus den verschiedenen Erwerbsbiografien von Frauen und Männern während ihrer gesamten Erwerbsphase ergeben und nach Rentenbeginn bezogen werden. Der Wert zeigt im Vergleich der beiden Geschlechter bezüglich der ausgezahlten Rentenversicherungsleistungen eine Lücke auf – daher der Begriff: Gender Pension Gap – kurz GPG.
Der GPG gibt die prozentuale Differenz zwischen den durchschnittlichen Alterssicherungseinkommen von Frauen und Männern an. Alle drei Säulen der Alterssicherung – die gesetzliche, betriebliche und private – werden bei der Analyse einbezogen. Bei der Berechnung der Vorsorgelücke vergleicht man die Altersbezüge von Männern und Frauen im Alter über 65 Jahren.
Faustregel: Weniger Geld heute, weniger Geld morgen
Der Gender Pension Gap ist ein wichtiger Indikator für die geschlechtsspezifischen Alterseinkommensunterschiede, auch wenn er die Verhältnisse einer älteren Generation von Frauen und Männern abbildet. Das Ernährer-Hausfrauen-Modell wird nämlich heutzutage zwar weniger gelebt als früher, da sich das Geschlechterrollenverständnis verändert hat und junge Frauen mehr arbeiten, aber sie bekommen wegen ihrer Beschäftigungs- und Einkommensverhältnisse trotzdem deutlich weniger Rente im Alter als Männer. Frühzeitig gegensteuern lautet daher die Devise, und zwar während des Arbeitslebens. Denn wer heute weniger Geld für die Rente einzahlt, hat im Alter weniger.
Wie groß ist die Vorsorgelücke?
Der Gender Pension Gap beziehungsweise die geschlechterspezifische Rentenlücke ist der prozentuale Unterschied zwischen den durchschnittlichen eigenen Alterssicherungseinkommen von Frauen zu denen der Männer. Innerhalb des Beobachtungszeitraums von 1992 bis 2019 hat sich der Gender Pension Gap in Deutschland um 20 Prozent verringert (siehe Grafik). Er lag im Jahr 2019 bei 49 Prozent.
Das heißt Frauen haben im Vergleich zu Männern nur halb so viel Rente zur Verfügung. Der Renten Gap ist damit übrigens sogar größer als der viel diskutierte Gender Pay Gap, also der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen. Dieser betrug im Jahr 2019 19 Prozent und 2021 18 Prozent. (Quelle: Destatis)
In Westdeutschland ist der Gender Pension Gap mit 55 Prozent deutlich größer als in Ostdeutschland (23 Prozent).
Entwicklung Gender Pension Gap in Deutschland, West- und Ostdeutschland (1992-2019), in Prozent
Jahr | Deutschland | West-D | Ost-D |
---|---|---|---|
1992 | 69 | 73 | 39 |
1995 | 69 | 65 | 45 |
1999 | 64 | 65 | 46 |
2003 | 63 | 65 | 43 |
2007 | 59 | 65 | 37 |
2011 | 57 | 66 | 35 |
2015 | 53 | 66 | 28 |
2019 | 49 | 66 | 23 |
Quelle: Alterssicherungsbericht 2020, Bundesregierung zum Rentensicherungsbericht
Gehören Sie zu einer dieser Personengruppen?
Untersuchungen haben gezeigt, dass die Rentenlücke von Frauen gegenüber Männern bei bestimmten Gruppen besonders groß ist, nämlich
- bei verheirateten und verwitweten Personen,
- bei Personen mit niedrigem Berufsabschluss und
- bei älteren Rentnerinnen und Rentnern
Außerdem vergrößert sich die Rentenlücke bei Frauen zunehmend mit der Anzahl der Kinder.
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Im Fokus: die gesetzliche Rentenlücke
Alle Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung besitzen ein eigenes Rentenkonto, auf das sie jährlich Rentenbeiträge einzahlen. Je höher das Einkommen, desto höher die Rentenbeiträge – und desto größer die Anzahl der Entgeltpunkte, die für die Berechnung der Rentenhöhe eine Rolle spielen. Männer erhielten 2020 im Durschnitt 1.460 Euro gesetzliche Rente im Monat ausgezahlt, Frauen nur 1.095 Euro.
Bekannt und Fakt ist: Die gesetzliche Rente allein reicht in der Regel nicht aus, um seinen Lebensunterhalt im Rentenalter zu finanzieren, auch wenn dieser natürlich vom individuellen Lebensstandard abhängt. Mit Renteneintritt verändert er sich jedenfalls. Beispielsweise fallen Kosten für Arbeitswege und Arbeitskleidung weg. Kosten für Gesundheitsbehandlungen sowie für Hobbys und Reisen steigen eher, denn viele möchten den Ruhestand sinnvoll gestalten. Um den gewünschten Lebensstandard im Alter finanzieren zu können, lohnt es sich daher vorzusorgen – nicht nur, aber insbesondere für Frauen.
Warum sind besonders Frauen von der Rentenlücke betroffen?
In der Regel bekommen Frauen weniger Rente, weil sie
- ihre Erwerbstätigkeit öfter und länger unterbrechen (für Kindererziehung, Pflege von Angehörigen)
- im Durchschnitt weniger Stunden pro Woche arbeiten und die Teilzeitarbeit oft nicht beenden, wenn die Kinder größer sind
- häufiger in schlechter bezahlten Branchen arbeiten und niedrigere Löhne bei gleicher Qualifikation erhalten (Gender Pay Gap)
- öfter in nicht sozialversicherungspflichtigen (Mini-)Jobs ohne Rentenversicherung beschäftigt sind
Dadurch kommen Frauen insgesamt auf weniger Zeit in der Erwerbstätigkeit. Zwar werden Frauen die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Trotzdem erhalten sie insgesamt ein niedrigeres eigenständiges Alterssicherungseinkommen.
Rentenberechnungen, die Frauen zugutekommen
Vor dem Hintergrund, dass Frauen öfter Einkommenseinbußen haben, die ihre Rentenansprüche mindern, sollte nicht unterwähnt bleiben, dass das deutsche Rentensystem bis zu einem gewissen Grad für einen Ausgleich sorgt. Zwei Beispiele:
- Frauen mit Versicherungszeiten vor 1992 werden bei der Rentenberechnung begünstigt, indem ihre Entgelte unter bestimmten Bedingungen auf 75 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Versicherten angehoben werden.
- Kindererziehungszeiten werden unterschiedlich umfangreich auf Antrag anerkannt:
- bei Geburt des Kindes ab 1992: bis zu drei Jahre
- bei geburt des Kindes vor 1992: bis zu 2 Jahre und 6 Monate
Unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes werden maximal 10 Jahre als Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.
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Die Meinung der Experten:
Was tun gegen den Renten-Gap?
Aufgrund des demographischen Wandels gibt es immer mehr Rentnerinnen und Rentner bei immer weniger Beitragszahlern. Dies wird zu tiefen Einschnitten bei der gesetzlichen Rentenversicherung führen. Die gesetzliche Rente wird also im Alter für Frauen und Männer meist nicht ausreichen. Jetzt an später denken ist deshalb wichtig, für Frauen noch mehr als für Männer, zumal sie durch die höhere Lebenserwartung die Versorgungslücke zusätzlich stärker zu spüren bekommen.
- Eine wichtige Säule: die private Rentenversicherung
Der Klassiker der Altersvorsorge für ein sorgenfreies Leben im Alter ist eine private Rentenversicherung. Ein elementarer Baustein für die persönliche Absicherung, denn durch die heute eingezahlten Beiträge hat man ab Rentenbeginn eine lebenslange Rente.
- Teilzeitarbeit möglichst nur als Übergangslösung sehen
Um den Gender Pension Gap zu schließen, gilt es während des Arbeitslebens Einkommenseinbußen zu vermeiden, zu reduzieren und zu kompensieren. Es lohnt sich daher langfristig, Berufstätigkeit auch unter dem Alters- und Vorsorgeaspekt zu sehen, etwa wenn sich die Frage nach dem beruflichen Wiedereinstieg nach der Familiengründung stellt. Mütter in Deutschland waren im Jahr 2020 mit 74,9 Prozent zwar um 5 Prozent häufiger erwerbstätig als zehn Jahre zuvor. Allerdings lag der Anteil von Frauen mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren in Teilzeit immer noch bei 69,3 Prozent). Zum Vergleich: Im EU-Durchschnitt waren es nur 33,9 Prozent.
Quelle: Destatis
- Ansprüche stellen
Rentenansprüche müssen von gesetzlich Rentenversicherten per Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden, da sie sonst nicht zur Rente zählen beziehungsweise ausgezahlt werden – die Anrechnung von Erziehungszeiten beispielsweise. Zudem sollten Verheiratete und Geschiedene in ihrem eigenen finanziellen Interesse über Rentenansprüche, die sich aus einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft ergeben, Bescheid wissen. Neben der bekannten Witwen-/Witwerrente gibt es zum Beispiel die Erziehungsrente und Rentenabfindung.