Unterschied zwischen Altersvorsorge
und Rentenversicherung?
Sind Altersvorsorge und Rentenversicherung das Gleiche?
Der Begriff „Altersvorsorge“ ist in Deutschland ein Oberbegriff für alle Vorsorgemaßnahmen, die getroffen werden, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Dazu gehören die private Vorsorge, öffentlich-rechtliche Pflichtsysteme und die betriebliche Altersvorsorge. „Altersvorsorge“ beschreibt also sämtliche Formen der finanziellen Absicherung für das Alter. Diese werden in Deutschland anhand des sogenannten 3-Säulen-Modells unterschieden. Die private oder gesetzliche Rentenversicherung sind ein wichtiger Teil der Altersvorsorge. Altersvorsorge und Rentenversicherung sind also nicht das Gleiche.
Unterschied zwischen Altersvorsorge und Rentenversicherung
Zusammenfassend kann man sagen, dass sowohl die private Rentenversicherung als auch die gesetzliche Rentenversicherung eine Maßnahme zur Altersvorsorge sind. Der Unterschied zwischen Altersvorsorge und Rentenversicherung liegt darin, dass der Begriff „Altersvorsorge“ der Oberbegriff ist, der sowohl die private Rentenversicherung als auch die gesetzliche Rentenversicherung miteinschließt.
Weitere Maßnahmen zur Altersvorsorge können zum Beispiel eine Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge, Kapitallebensversicherungen, private Anlagen, Aktien und Immobilien sein – eben alle denkbaren Vermögenswerte.
Unterschied zwischen privater Altersvorsorge und gesetzlicher Rentenversicherung
Spricht man dahingegen von privater Vorsorge, dann sind lediglich jene Maßnahmen zur finanziellen Absicherung gemeint, die Privatpersonen selbst für ihren Ruhestand treffen. Der Unterschied zwischen privater Altersvorsorge und gesetzlicher Rentenversicherung besteht darin, dass es sich um zwei verschiedene, sich ergänzende Varianten handelt, um für das Alter vorzusorgen. Im 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge stellt die gesetzliche Rentenversicherung als Teil der öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme die Basisversorgung sicher, während die private Altersvorsorge eine Ergänzungsfunktion einnimmt. Im Rahmen der privaten Altersvorsorge kann zum Beispiel eine private Rentenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen, zusätzlich zu den gesetzlichen Rentenzahlungen, abgeschlossen werden.