Wie funktioniert die Auszahlung der privaten Rentenversicherung?

Auszahlungsmöglichkeiten der privaten Rentenversicherung

Mithilfe einer privaten Rentenversicherung können Sparer Rücklagen bilden, um ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter beibehalten zu können. Die private Zusatzrente ist als Ergänzung zur gesetzlichen Rente gedacht und soll dem Sparer einen angenehmen Ruhestand ohne finanzielle Sorgen ermöglichen. Doch wie ist die Auszahlung der privaten Rentenversicherung überhaupt geregelt? Welche Formen der Auszahlung gibt es und was sollten Anleger beachten?

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Das Kapitalwahlrecht

Die Auszahlung der privaten Rentenversicherung beginnt normalerweise zu einem vertraglich festgesetzten Zeitpunkt – zum Beispiel mit dem gesetzlichen Rentenalter. Viele Versicherungspolicen sehen ein Kapitalwahlrecht vor. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Auszahlung entscheiden kann, auf welche Weise er seine private Rente erhalten möchte: als lebenslange Leibrente oder alles auf einen Schlag. Sowohl die monatliche Rentenzahlung als auch die Einmalzahlung haben Vor- und Nachteile, wie wir im Folgenden erläutern.

Private Rentenversicherung: Einmalige Auszahlung

Es kann unter Umständen sinnvoll sein, sich das Kapital aus der privaten Rentenversicherung auf einmal überweisen zu lassen. Wer eine größere Anschaffung plant oder seine Schulden abbezahlen möchte, wird sich womöglich für die Form der Einmalzahlung entscheiden. Allerdings sollte man dann auf anderem Wege für den Ruhestand vorsorgen oder vorgesorgt haben, um finanzielle Engpässe im Alter zu verhindern.

Wer davon ausgehen muss, seine Rente etwa aufgrund einer schweren Krankheit nicht lange genießen zu können, sollte ebenfalls eine einmalige Kapitalauszahlung in Erwägung ziehen. Denn in diesem Fall würden die Angehörigen das angesparte Kapital erben. Entscheidet sich der Versicherte für eine monatliche Rente und verstirbt kurz nach Auszahlungsbeginn, ist das Guthaben in der Regel verloren und fällt der Gemeinschaft der Versicherten beim jeweiligen Anbieter zu. Der Versicherungsnehmer kann dem Verfall des Versicherungskapitals jedoch durch eine entsprechende Todesfallleistung vorbeugen, etwa indem eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbart wird. Hier laufen die monatlichen Rentenzahlungen für die Dauer der vereinbarten Garantiezeit an den Bezugsberechtigten weiter.

Monatliche Auszahlung der privaten Rentenversicherung

Aus steuerlicher Sicht ist die Entscheidung für eine lebenslange Leibrente oftmals günstiger. Denn dann muss lediglich der Ertragsanteil der Altersvorsorge versteuert werden, der vom individuellen Renteneintrittsalter abhängt (Ertragsanteilsbesteuerung). Grundsätzlich gilt: Wer eher in Rente geht, muss mehr Steuern bezahlen. Liegt das Renteneintrittsalter beispielsweise bei 67 Jahren, beträgt der Ertragsanteil laut § 22 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) 17 Prozent.

Für die Versteuerung der einmaligen Kapitalauszahlung ist entscheidend, wann die private Rentenversicherung abgeschlossen wurde. Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, kann die Auszahlung steuerfrei sein, sofern der Sparer fünf Jahre lang eingezahlt hat. Wurde der Vertrag nach dem 1. Januar 2005 unterzeichnet, muss die Kapitalauszahlung nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert werden. Das bedeutet, dass 50% des Ertagsanteils steuerfrei sind. An das Halbeinkünfteverfahren sind jedoch gewisse Voraussetzungen in Bezug auf Renteneinrittsalter und Laufzeit der Versicherung gekoppelt.

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Wahl zwischen verschiedenen Rentenbezugsvarianten

Wer seine private Rentenversicherung monatlich ausbezahlt haben möchte, kann oftmals zwischen drei klassischen Varianten wählen: dynamische Rente, teildynamische Rente und flexible Rente. Dafür wird das angesparte Vertragsguthaben aus der Fondsrente MeinPlan, vollständig in das risikoarme Sicherungsvermögen der LV 1871 angelegt und als Rente ausbezahlt. Die flexible Rente bleibt über die gesamte Auszahlungsphase gleich hoch, solange sich die Höhe der Überschussbeteiligung nicht verändert, unterliegt aber der Inflation und verliert daher an Kaufkraft. Im Gegensatz dazu ist eine dynamische Rente bei Renteneintritt niedriger und steigt mit der Zeit relativ stark an. Eine teildynamische Rente startet mit einem etwas höheren Wert als die dynamische Rente und steigt dafür nicht mehr so stark an.

Zusätzlich bietet die LV 1871 bei der Fondsrente MeinPlan die Möglichkeit eines fondsgebundenen Rentenbezugs*. Damit können Versicherungsnehmer auch nach Renteneintritt mit einem Teil ihres Vertragsguthabens weiter an den Kapitalmärkten investiert bleiben, um sich die Chance auf einen höheren Rentenverlauf zu sichern und so ihre Kaufkraft zu erhalten. Hierfür wird eine lebenslange garantierte Rente mit einer variablen Zusatzrente kombiniert.

*Die steuerliche Behandlung des fondsgebundenen Rentenbezugs ist zum derzeitigen Stand noch nicht abschließend geklärt. Wir können daher keine verbindliche Aussage treffen. Es ist eine steuerliche Beratung zu empfehlen.

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