Für Makler und Vermittler
IDD-Weiterbildung
Was ist die Vermittlerrichtlinie (IDD)?
IDD heißt abgekürzt Insurance Distribution Directive und bezeichnet eine 2018 in Kraft getretene Richtlinie der Europäischen Union (EU) für Versicherungsvermittler. Sie wird auch Versicherungsvertriebsrichtlinie oder Vermittlerrichtlinie genannt. Ziel der EU-Richtlinie ist die EU-weite Angleichung der Regeln und Vorschriften im Versicherungsvertrieb sowie eine Stärkung der Verbraucherrechte. In der Vergangenheit war nach Ansicht der EU für Verbraucher oft nicht klar, ob die Beratung eines Versicherungsmaklers vollkommen objektiv erfolgt oder doch eher interessengetrieben, indem Versicherungsprodukte mit der höchsten Provision empfohlen wurden. Da Abschlussprovisionen für Endverbraucher meistens nicht detailliert in Verträgen aufgelistet werden, konnten diese selten feststellen von wem der Vermittler bezahlt wird und wie hoch die Provision ausfällt. Mit Einführung der IDD Richtlinie will die EU also hauptsächlich die Beratungsqualität und Transparenz erhöhen.
Wer zählt als Versicherungsvermittler und wer als Versicherungsberater?
Zur Steigerung der Transparenz bei Vermittlerprovisionen soll dem Kunden klarer werden wie sein Versicherungsmakler vergütet wird. Seit Einführung von IDD wird strikt unterschieden zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern. Erstere erhalten von der Versicherungsgesellschaft eine Provision für ein abgeschlossenes Versicherungsprodukt während Versicherungsberater lediglich auf Honorarbasis (z.B. nach Zeitaufwand) mit dem Kunden abrechnen dürfen. Eine Mischform aus beiden Modellen ist nicht zulässig. Makler dürfen also niemals zusätzlich zu ihrer erhaltenen Provision die Beratung in Rechnung stellen.
Für wen gilt IDD?
IDD gilt für alle Akteure im Versicherungsbereich, die vermitteln, beraten oder mit dem Abschluss von Versicherungen betraut sind bzw. unmittelbar bei der Beratung oder Vermittlung mitwirken. Hauptsächlich gilt IDD daher für Versicherungsmakler und Honorarberater aber auch für Versicherungsgesellschaften selbst und auch Online-Portale, über die der Abschluss von Versicherungen möglich ist.
Jeder Arbeitgeber sollte für sich prüfen welche seiner Angestellten der IDD-Pflicht unterliegen. Wenn Mitarbeiter im Innendienst keinen Kundenkontakt haben, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie z.B. von der IDD-Weiterbildungspflicht ausgenommen sind. Klassische IDD-pflichtige Tätigkeiten im Innendienst sind Schadensbearbeitung und Vertragsverwaltung. Auch Führungs- und Teilzeitkräfte fallen unter die IDD-Fortbildungspflicht sobald sie operativ im Versicherungsvertrieb mitarbeiten.
IDD Weiterbildung und Weiterbildungspflicht
Zusätzlich soll die Beratungsqualität durch ständige Fort- und Weiterbildung noch weiter gesteigert werden. Dabei handelt es sich tatsächlich um eine Pflicht. Makler oder Angestellte, die mit Beratung und Vertrieb zu Versicherungsprodukten betraut sind, müssen pro Jahr 15 Stunden in Weiterbildung investieren. Die Fortbildungszeit muss dokumentiert werden und wird auch stichprobenartig durch die jeweils zuständige IHK geprüft.
Die Form der Weiterbildung ist nicht genau definiert, lediglich bestimmte inhaltliche und formale Mindestanforderungen müssen erfüllt sein, um als IDD-zertifizierte Weiterbildungsmaßname zu gelten. Gemäß den Anforderungen der Versicherungsvermittlerverordnung muss der Anbieter die Fortbildung im Vorfeld mit Ablaufplan und Beschreibung ankündigen, eine Anmeldung der Teilnehmer ermöglichen und diese auch dokumentieren. Inhaltlich sollte sich die Weiterbildung an der tatsächlichen Tätigkeit der IDD-pflichtigen Person orientieren und hierfür eine Schulung darstellen. Beliebte Formate zur Weiterbildung sind Präsenz- oder Online-Schulungen, die von Versicherern häufig kostenlos angeboten werden.
Weiterbildungen der LV 1871
Die LV 1871 bietet für unabhängige Versicherungsvermittler, -berater und Geschäftspartner kostenlose Online-Seminare an, mit denen IDD-Punkte bzw. Weiterbildungszeiten gesammelt werden können. Die Themen sind breit gefächert und reichen von Online-Schulungen zu spezifischen Produktthemen über Inspiration zu Beratungsansätzen bis hin zu Tipps zu Online-Marketing und Digitalisierung.
Gut beraten Initiative
2014 wurde durch die Verbände der Versicherungswirtschaft die freiwillige Initiative gut beraten gegründet, welche sich als Interessensvertretung der Vermittler und Versicherungsunternehmen gegenüber Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden (Bafin, IHK) versteht. Eine große Hilfe stellt dabei die gesetzeskonforme Dokumentation der absolvierten Weiterbildungszeiten dar. Inhaber eines Bildungskontos können bei unterschiedlichen Bildungsdienstleistern IDD-Zeiten sammeln und erhalten nach Erfüllung der gesetzlichen Anforderung von 15 Stunden im Kalenderjahr eine Bestätigung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung ausgestellt. Die LV 1871 ist mit Ihrem Weiterbildungsangebot ebenfalls zertifizierter Bildungsdienstleister, wodurch Teilnehmer bei der Anmeldung zur Schulung Ihre gut beraten ID angeben und IDD-Zeiten in der Weiterbildungsdatenbank sammeln können.
N-IDD (Nachhaltigkeits-Vermittlerrichtlinie)
Makler, die zu Versicherungen in Verbindung mit Anlageprodukten beraten, müssen seit August 2022 ihre Kunden zwingend auch nach deren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen. Dies beinhaltet vor allem die Berücksichtigung der sog. ESG-Faktoren (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) bei den jeweils empfohlenen Versicherungsanlageprodukten. Der Versicherungsmakler muss also bestätigen, dass das Nachhaltigkeitsinteresse des Kunden zur Nachhaltigkeitscharakteristik des Anlageproduktes passt und dies auch im Beratungsprotokoll dokumentieren. Es dürfen seit Einführung der N-IDD keine Anlageprodukte mehr empfohlen werden, die nicht mit den vom Kunden gewählten ESG-Faktoren übereinstimmen.
Was tun bei zu wenig IDD-Stunden?
Sollten Ihnen für dieses Kalenderjahr noch IDD Stunden fehlen, können Sie hier prüfen, ob es für Sie noch passende Weiterbildungsangebote der LV 1871 mit ausgewiesenen IDD-Stunden gibt: IDD-zertifizierte LV 1871 Weiterbildungen
Weiterbildungsnachweise sollten übrigens bis zu fünf Jahren aufbewahrt werden. Wenn bei einer Prüfung durch die IHK oder das Gewerbeamt die erforderlichen IDD-Zeiten nicht nachgewiesen werden können, ist mit einer Geldbuße (bis max. 5.000 Euro) zu rechnen und bei wiederholten Verstößen sogar mit dem Entzug der Zulassung (§34d GewO).
Können IDD-Zeiten ins nächste Jahr übertragen werden?
Wenn mehr als 15 IDD-Stunden im Jahr gesammelt wurden, können die zusätzlichen IDD-Zeiten leider nicht mit ins nächste Jahr genommen werden. Maßgebend für die Anrechnung ist der Abschlusszeitpunkt der Weiterbildungsmaßnahme. IDD-Schulungen, die z.B. 2023 begonnen und Anfang 2024 abgeschlossen wurden, zählen für das Jahr 2024.
Unsere Produkte
Vertriebsunterstützung
Wir unterstützen unsere Geschäftspartner mit digitalen Angebots- und Risikoprüfungstools und Expertenwissen
Beratung, Service & Tools
Durchblick Digital
Volles Programm, voller Erfolg
Ihr direkter Draht zu uns
Sie haben Fragen zu unseren Geschäftspartner-Services?
Melden Sie sich gerne telefonisch an: 089/55167-1871
Sie möchten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner aufnehmen?