24. Mai 2016
Je älter, desto größer das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Wichtige Fakten zum Thema „Alter und Pflege im Wandel“
Vorsorge gegen die Pflegelücke
Je höher das Alter, desto größer ist das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Unsere Gesellschaft altert. Der Bedarf an Pflegeleistungen steigt. Alle wichtigen Fakten zum Thema „Alter und Pflege im Wandel“ hat Gerhard Schuhmacher zusammengetragen. Er ist Mitbegründer und langjähriger Vorsitzender der Caritas Sozialstation St. Johannes e. V. Erlenbach/Main.
Die Themen hohes Alter, Vorsorge und Pflege sind in unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Jeder Mensch baut sich im Laufe seines Lebens einen entsprechenden Lebensstandard auf. Dieser Lebensstandard sollte auch im Pflegefall erhalten bleiben. Doch gerade im Pflegefall entsteht immer ein finanzieller Mehrbedarf.
Private Vorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung war von Anfang an nur eine Teilleistungsversicherung. Insbesondere Hotelkosten sind nicht Teil der Pflegeversicherung. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Das heißt: Sie kann und soll nicht die gesamten Pflegekosten abdecken. Als Ergänzung empfiehlt es sich privat vorzusorgen. Dafür ist eine gut durchdachte langfristige Vorsorge notwendig. Hier empfiehlt sich eine qualifizierte Beratung durch einen Fachmann. Wer sich Gedanken um Vorsorge im Pflegefall macht, sollte sich frühzeitig um Beratung und Aufklärung bemühen. Langfristige vorausschauende Planung zahlt sich aus. Je nach persönlichen Erwartungen gibt es verschiedene Möglichkeiten mit Gesundheitsprüfung für die private Vorsorge:
- Pflegetagegeldversicherung: ein Produkt, das meist von Krankenversicherern angeboten wird. Für jeden Tag der Pflege wird im Versicherungsfall ein pauschaler Betrag gezahlt. Es gibt beim Pflegetagegeld keine Beitragsgarantie. Zudem müssen bei einigen Anbietern die Beiträge auch im Pflegefall weiter bezahlt werden.
- Pflegerentenversicherung: zahlt im Versicherungsfall eine vereinbarte Rente oder einen Einmalbetrag. Die Prüfung des Leistungsfalls erfolgt anhand von ADL oder anhand gesetzlicher Grundlage. Die Ausfinanzierung erfolgt bis zum Renteneintritt.
- Pflegerentenzusatzversicherung: frühzeitiger Vertragsabschluss zum Beispiel in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit entsprechenden Gesundheitsfragen. Prüfung des Leistungsfalls je nach Anbieter nach ADL und/oder auf gesetzlicher Grundlage. Besonderheit einer Option auf Abschluss einer eigenständigen Anschluss-Pflegerentenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Bei der Pflege nicht auf die Kinder verlassen
Uns muss also bewusst sein: Tritt der Leistungsfall ein, muss der Pflegebedürftige im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen Eigenleistungen erbringen. Kann er das nicht, sind die Angehörigen in der Pflicht. Die Themen Alter, Pflege und Vorsorge betreffen daher nicht nur die Senioren, sondern auch ihre Kinder. Heute könnte es aber problematisch werden, auf Familienangehörige zurückgreifen zu müssen. Die Familie in der Zukunft ist mit der Familie der letzten 50 Jahre nicht vergleichbar. Weniger Kinder, veränderte Sozialstrukturen, unterschiedliche Wohnorte und geänderte Lebensweisen lassen eventuelle Verpflichtungen schwinden.
Wer gilt als pflegebedürftig?
Pflegebedürftige sind übrigens Personen, deren Fähigkeiten und Selbstständigkeit gesundheitlich bedingt beeinträchtigt sind. Sie bedürfen deshalb der Hilfe durch andere. Dabei handelt es sich primär um Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen nicht ohne Hilfe überwinden oder ausgleichen können. Oder: Sie können gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren beziehungsweise bewältigen.
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